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Die deutschen Reichsbehörden
Unmittelbar unter dem ↑ Reichspräsidenten steht das Büro des Reichspräsidenten (unter einem Staatssekr.), das die diesem verfassungsmäßig obliegenden Aufgaben bearbeitet und seinen amtl. Verkehr mit den Reichs- und Staatsbehörden vermittelt.

Der ↑ Reichskanzler führt den Vorsitz in der Reichsregierung (Reichskabinett), die aus dem Reichskanzler und den Reichsministern besteht. Ihr sind nach Art. 57 RV. von den Reichsministern alle aus deren Geschäftsbereich hervorgegangenen Gesetzentwürfe zur Begutachtung und Beschlußfassung vorzulegen, ebenso eine Reihe in der RV. bes. bestimmter Angelegenheiten (z. B. Reichsaufsicht, Antragstellung beim Reichsrat), ferner solche Angelegenheiten, bei denen sich Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren beteiligten Reichsmin. ergeben.

Über die Reichsregierungen der Nachkriegszeit ↑ Übersicht „Reichsregierungen 1919–31“.

Dem Reichskanzler unmittelbar unterstellt ist die Reichskanzlei (unter einem Staatssekr.), die die laufenden Geschäfte des Reichskanzlers und zugleich der Reichsregierung (des Gesamtministeriums) bearbeitet und die Kabinettsitzungen vorbereitet.

Die Reichsministerien.

Es bestehen 10 Reichsministerien; das für die besetzten Gebiete wurde am 30. Sept. 1930 aufgelöst.

1) Auswärtiges Amt mit dem Reichsmin. des Auswärtigen an der Spitze (Stellvertreter: Staatssekr.) dient zur Pflege der Beziehungen des Reichs zum Ausland; es ist gegliedert in 6 Abteilungen (1 für Personalien, 3 Länderabt., 1 Rechtsabt., 1 Abt. für das Deutschtum im Ausland). Ihm unterstehen die deutschen diplomat. und konsular. Vertretungen im Ausland, die verein. Presse-Abt. der Reichsregierung und das archäolog. Institut.

2) Reichsministerium des Innern unter dem Reichsmin. des Innern (Stellvertreter: Staatssekr.) bearbeitet in 3 Abteilungen alle Angelegenheiten der Innenpolitik und -verwaltung, die nicht einem der andern Reichsministerien zugewiesen sind; bes. Verfassungsfragen, Schutz der Republik, polit. Bewegungen, Reichsbeamtenrecht, Volksgesundheit, Wohlfahrtspflege, Bildung, Schule, polizeil. Angelegenheiten; es gibt das Reichsgesetzblatt, das Reichsministerialblatt und den deutschen Reichsanzeiger heraus.

Angegliedert sind u. a. Reichskunstwart, Reichswahlleiter, Reichsgesundheitsamt, Reichsstelle f. d. Auswanderungswesen, Bundesamt f. d. Heimatwesen, Chem.-techn. Reichsanstalt, Physik.-techn. Reichsanstalt, Reichsarchiv, Filmprüfstellen.

3) Reichsfinanzministerium mit dem Reichsmin. der Finanzen an der Spitze (Stellvertreter: Staatssekr.) bearbeitet in 4 Abteilungen die Haushaltfragen, Anleihen, Beamtenbesoldung, Zölle und Reichssteuern, Reparationsangelegenheiten; es gibt heraus: Reichsbesoldungsblatt, Reichssteuerblatt, Reichszollblatt, Amtsblatt der Reichsfinanzverwaltung.

Unterstellt sind ihm: Reichsfinanzhof, die Landesfinanzämter, Reichsmonopolamt für Branntwein.

4) Reichswirtschaftsministerium unter dem Reichswirtschaftsmin. (Stellvertreter: Staatssekr.) bearbeitet in 3 Abteilungen die wirtschaftspolit. Angelegenheiten, soweit sie nicht besonderen Ministerien (Ernährung und Landwirtschaft, Verkehr, Arbeit) zugewiesen sind; z. B. Konjunkturfragen, Preispolitik, Versicherungswesen, Währungsfragen, Handels- und Zollpolitik, Messewesen, Statistik usw.; es gibt halbmonatlich das Deutsche Handelsarchiv heraus.

Unterstellt sind: Statist. Reichsamt, Reichsaufsichtsamt f. Privatversicherung, Reichswirtschaftsgericht, Börsenausschuß, Reichsoberseeamt.

5) Reichsarbeitsministerium unter dem Reichsarbeitsmin. (Stellvertreter: Staatssekr.) bearbeitet in 4 Abteilungen die Reichsaufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, Arbeitsschutzes, der Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherung, Wohlfahrtspflege, des Wohnungs- und Siedelungswesens, Versorgungswesens für Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene; es gibt monatlich dreimal das Reichsarbeitsblatt (6 Teile) heraus.

Unterstellt sind: Reichsversicherungsamt, Reichsanstalt f. Arbeitsvermittlung u. Arbeitslosenversicherung, Ständige Schlichter, Hauptversorgungsämter, Reichsversicherungsanstalt für Angestellte.

6) Reichsjustizministerium unter dem Reichsmin. der Justiz (Stellvertreter: Staatssekr.) bearbeitet in 4 Abteilungen die das Rechtswesen betreffenden Angelegenheiten des Reichs, einschl. der des gewerbl. Rechtsschutzes, wirkt bei Maßnahmen anderer Reichsministerien mit, soweit Rechtsfragen von grundsätzl. Bedeutung es erfordern.

Unterstellt sind: Reichsgericht, Reichspatentamt.

7) Reichswehrministerium unter dem Reichswehrmin. (Stellvertreter: Chef des Min.-Amts) bearbeitet in 4 Abteilungen die Angelegenheiten der Wehrmacht. Ihm unterstellt sind die Heeresleitung und die Marineleitung. Veröffentlichungen: Heeresverordnungsblatt, Marineverordnungsblatt, Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Heeressanitätswesens.

8) Reichspostministerium unter dem Reichspostmin. (3 Staatssekr.) verwaltet in 8 Abteilungen und der Oberpostdirektion Stuttgart für württ. Angelegenheiten unter Mitwirkung des Verwaltungsrats (10 Mitgl. des Reichstags, 10 vom Reichsrat vorgeschlagene Mitgl., 1 vom Reichsfinanzmin. vorgeschlagenes Mitgl., 7 Angehörige des Reichspostpersonals, 12 Mitgl. aus den Kreisen der Wirtschaft und des Verkehrs) das selbständige Unternehmen „Deutsche ↑ Reichspost“. Veröffentlichungen: Amtsblatt des Reichspostministeriums, Nachrichtenblatt der Abt. München, Nachrichtenblatt der Oberpostdirektion Stuttgart, Archiv für Post u. Telegraphie u. a.

Unterstellt sind: Reichspostzentralamt (Telegraphentechn. Reichsamt), Reichsdruckerei.

9) Reichsverkehrsministerium unter dem Reichsverkehrsmin. (Stellvertreter: Staatssekr.) verwaltet die Reichswasserstraßen, bearbeitet Angelegenheiten der See- und Binnenschiffahrt, Ausbau der Wasserkräfte, Angelegenheiten der Luftfahrt, Zulassung von Luftfahrzeugen zum Verkehr, Förderung des Luftverkehrs, Angelegenheiten des Kraftfahrverkehrs, erfüllt die Aufgaben des Reichs auf Grund des Reichsbahngesetzes vom 30. Aug. 1924 (Aufsicht gegenüber der Deutschen Reichsbahngesellschaft, Verwaltung des Reichsbahnvermögens), bereitet Eisenbahngesetzgebung vor, führt Aufsicht über Privateisenbahnen des öffentl. Verkehrs; es gibt Reichsverkehrsblatt u. a. regelmäßige Veröffentlichungen heraus.

Unterstellt sind: Reichsoberseeamt, Deutsche Seewarte, Leiter des Reichswasserschutzes.

10) Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter dem Reichsmin. f. Ernährung u. Landwirtschaft (Stellvertreter: Staatssekr.) bearbeitet in 5 Abt. die Angelegenheiten der Ernährungswirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei mit Hilfe einer Reihe ständiger Kommissionen, Ausschüsse u. Beiräte.

Unterstellt sind u. a.: Biolog. Reichsanstalt f. Land- u. Forstwirtschaft, Forschungsinstitut f. Agrar- u. Siedlungswesen.

Andre Reichsbehörden:

Rechnungshof des Deutschen Reiches (↑ Reichshaushalt, Deutscher).

Reichsschuldenverwaltung unter einem Präs. fertigt Schuldurkunden des Reichs aus und führt das ↑ Reichsschuldbuch unter Aufsicht des Reichsschuldenausschusses (früher: Reichsschuldenkommission).

Reichssparkommissar, 1922 geschaffen zur Beratung der Reichsregierung bei Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung durch Gutachten und Vorschläge. Nimmt örtl. Prüfungen vor, auf Wunsch der Länderverwaltungen auch bei diesen. Leiter ist im Nebenamt der Präs. des Rechnungshofs des Deutschen Reiches, als seine Beauftragten sind die Präs. der Landesfinanzämter tätig.

Reichsversicherungsanstalt für Angestellte unter einem Präs., ist Träger der ↑ Angestelltenversicherung. Sie ist in 3 Abt. gegliedert; der Verwaltungsrat besteht aus Vertretern der Arbeitgeber und der Angestellten.

Empfohlene Zitierweise:
Meyers Blitz-Lexikon. Die Schnellauskunft für jedermann in Wort und Bild., Leipzig 1932, Spalten 119–120. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:LA2-Blitz-0074.jpg&oldid=- (Version vom 25.5.2022)