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137 Egoismus – Einhorn 138

Aufstand hingerichtet.

Egoismus, Selbstsucht. Egoist, selbstsüchtiger Mensch.

Ehe, unter best. gesetzl. Verpflichtungen eingegangene völl. Lebensgemeinschaft v. Mann u. Weib. Bei Naturvölkern meist kurz nach Eintritt der Geschlechtsreife. Endogamie: die Frau entstammt dem gleichen, Exogamie: dem fremden Geschlechtsverband. Gruppen-E. in Tahiti, Hawaii (Brüder haben gemeins. Frauen, Schwestern gemeins. Männer) u. Indien (Brüder heiraten Frauen, die Schwestern sind). Polygamie (Viel-E.) als Polyandrie (Frau hat mehrere Männer) in Indien, bei Eskimo u. Indianern, als Polygynie (Mann hat mehrere Frauen) bei Indern, Ägyptern, Assyrern, Persern, Juden, Mohammedanern. Geschwist.-E. bei alten Persern u. Ägypt. Konkubinat (ständ. Zusammenleben v. Mann u. Frau ohne E.schließung) vorherrschend in China, Japan, Hinterindien, Indonesien. Monogamie (ein Mann u. eine Frau: Ein-E.) fast überall. Kinderehen in Indien.

Ehelichkeit, Abstammung aus rechtsgült. Ehe, gibt Recht auf Namen des Vaters u. Unterhalt, unterwirft das Kind der elterl. Gewalt. E.serklärung (Legitimation), Verfügung der Staatsgewalt, durch die ein unehel. Kind für ehelich erklärt wird.

Ehelosigkeit = Zölibat.

Eherecht, Gesamtheit der auf die Ehe bezügl. Rechtssätze. Eheschließung, rechtl.: Vertrag zw. Mann u. Frau zwecks völl. Lebensgemeinschaft; erforderlich : Ehemündigkeit, nach BGB. beim Mann Volljährigkeit, bei Frau Vollendung des 16. Lebensjahrs; Geschäftsfähigkeit; Einwilligung des gesetzl. Vertreters bei Minderjährigen u. beschränkt Geschäftsfähigen; Fehlen von Ehehindernissen (u. a. bestehende Ehe, nahe Verwandtschaft, Schwägerschaft). Ehegüterrecht. Grundarten:

1) Gütereinheit, d. h. Frauengut wird Eigentum des Mannes, Frau erhält Ersatzforderung;
2) Gütergemeinschaft;
3) Verwaltungsgemeinschaft, Vermögen beider Teile bleibt jur. getrennt, nur Verwaltung i. Hand des Mannes vereinigt;
4) Dotalsystem, best. Teil d. Frauenguts wird ausgeschieden u. ausschl. bestimmt, z. Eheaufwand beizusteuern;
5) Gütertrennung. Ehegüterrecht des BGB. Ohne Ehevertrag erhält Mann d. eingebrachte Frauenvermögen, „Eingebrachtes“, abgesehen von „Vorbehaltsgut“, z. Verwaltung u. Nutznießung (Verwaltungsgemeinschaft); dafür hat er grundsätzl. allein die Kosten d. ehel. Haushalts zu tragen. Hochzeitsgeschenke sind gemeinschaftl. Eigentum, wenn nicht anders bestimmt. Ehescheidung, Auflösung des Ehebandes bei Lebzeiten beider Ehegatten; nach BGB. (§ 1564–87) nur bei Verschulden.

Ehmcke, Fritz, Graphiker, *1878; Buchkunst.

Ehrenberg, Christian Gottfr., Naturf., 1795–1876, Begr. der Infusorienkunde.

Ehrenberger Klause, Engpaß in N-Tirol, 946 m; früher Festung.

Ehrenbreitstein, St. (ehem. Festung) gegenüber Koblenz, 3000 E.

Ehrenburg, Ilja, sowjetruss. Romanschriftst., *1891.

Ehrenfels, Christian, Frh. v., Philosoph, Prof. Prag, *1859.

Ehrengerichte von Standesgenossen, schlichten Ehrensachen.

Ehrenlegion, frz. Hptorden, f. Heeres- u. bürgerl. Verdienst.

Ehrenpreis (Veronica), Braunwurzgewächse, Blüten weißl., blau, rötl., v. Schwebefliegen besucht.

Ehrenrechte, bürgerliche, die Einzelrechte des Staatsbürgers im öff. Leben, z. B. Wahlrecht.

Ehrenreich, Paul, Ethnolog u. Reisender, 1855–1914.

EhrenzeichenOrden.

Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Osterreich, einziger österr. Orden, seit 1922.

Ehrhardt, Herm., *1881, Kapitän a. D., 1919–20 Führer der Freiwilligenbrigade E., Gründer d. Organisation Consul.

Paul Ehrlich.

Ehrlich, Paul, Mediziner, 1854–1915, erfand Salvarsan.

Längsschnitt durch ein
unbebrütetes Hühnerei.

Ei, weibl. Geschlechtszelle (Eizelle) samt Eihäuten (Dotterhaut, Chorion) u. andern Hüllen (bei Vögeln: Eiweiß, Schalenhaut, Kalkschale; Abb.), meist mit Nährstoffen für Embryo (Dotter, Eigelb), der sich z. B. beim Hühnerei aus Keimscheibe entwickelt; Dotter durch Hagelschnüre (Chalaza) an Schalenhaut befestigt.

Ejakulieren, ausspritzen.

400jährige Eibe bei Drebach im Erzgebirge.

Eibe (Taxus baccata), Nadelbaum ohne Harz, bis 15 m h.

Eibenstock, sächs. St. im Erzgeb., 9200 E.

Eibsee, am Nordfuß der Zugspitze, 972 m üM.

Eichelhäher, Vogel, ↑ Häher.

Eichen (Quercus), Bäume mit tiefbucht. Blättern: Stiel od. Sommereiche (Q.robur, Q. pedunculata), Früchte (Eicheln) gestielt; Trauben-, Stein- od. Wintereiche (Q.sessilis), Früchte sitzend; in Anlagen bes. amer. Arten (Sumpf- u. Roteiche, Q. palustris u. rubra) mit herbstl. Rotfärbung. Korkeiche (Q. suber) lief. Kork, ausgebeutet bes. in Spanien, Portugal, Algerien ↑ Taf. Sp. 352.

Eichen, Maße und Gewichte durch Vergleichen mit Normalmaßen prüfen; Eichordnung v. 21. 5. 1930.

Eichendorff, Jos., Frh. v., romant. Dichter, 1788–1857; innige Lieder, Nov. „Aus d. Leben eines Taugenichts“.

EichenspinnerPfauenaugen.

Eichhorn, Herm. v., *1848, 1918 als dt. Oberbefehlshaber in Kiew ermordet.

Eichhörnchen, Nagetiere, fressen neben Pflanzenstoffen Vögel u. Eier, schädl., auch durch Rindenschälen; sammeln Vorräte.

Eichsfeld, fruchtb. Landsch. in NW-Thüringen.

Eichstätt, mittelfränk. St., 8000 E.

Eid, bis 1919 Versprechen od. Wahrheitsversicherung unter Anrufung Gottes; nach Art. 177 RV. auch ohne rel. Form („ich schwöre“) wirksam. Nach geltendem Strafrecht steht auf Falsch-E. Zuchthaus bzw. Gefängnis.

Eidam (altd.), Tochtermann, Schwiegersohn.

Eidechsen, Kriechtiere mit langem Schwanz. Zaun- u. Bergeidechse, vorwieg, bräunl.; Smaragdeidechse, grün u. blau, S u. SW-Europa.

Eider, Grenzfl. zw. Schleswig u. Holstein, 188 km, zur Nordsee.

Eiderdänen, dän. Partei 1848–65, wollte die Eider als dän. Grenze, verschuldete Krieg 1864.

EiderenteTauchenten.

Eierschwamm = Pfifferling; Falscher E., ungenießbar, ↑ Taf. Sp. 520.

Eierstock, eierbildendes Organ, beim Menschen 2–3 cm lang, 1 cm breit; ↑ Taf. Sp. 396.

Eifel, nordw. Teil des Rhein. Schiefergebirges, Hochfläche mit Bergzügen (Hohe Acht 760 m) und Maaren.

Eiffelturm, 300 m hoher, eiserner Turm in Paris, 1889 erb.

Eigenheim (↑ Taf. Sp. 200), Einfamilienhaus im Eigentum des Bewohners, auch mit Garten.

Eigentum, Verfügungsmacht über Güter (Vermögen). Man unterscheidet Gesamt-E. (z. B. der Gemeindemitgl. an Wald u. Weide) u. Privat-E. Nach BGB. (§ 903) ist E. das vollkommene Verfügungsrecht über körperl. Sachen. Geistiges E.Urheberrecht. Gewerbl. E.Patentrecht, ↑ Warenzeichen, ↑ Musterschutz. Art. 153 RV. gewährleistet Privat-E. Öffentl. E., Sachen, die dem Gemeingebrauch od. dem öff. Dienst gewidmet sind (Straßen, Verwaltungsgebäude), Gegensatz: fiskal. E. (z. B. Staatsbergwerke), das sich v. anderem Privat-E. nur durch die Person des Eigentümers unterscheidet. E.svorbehalt: das E.srecht geht erst nach Eintritt gewisser Tatsachen, z. B. Zahlung des Kaufpreises, auf den andern über.

Eignungsprüfung, Verfahren, durch Prüfungsexperimente (Tests) an Berufsanwärtern nachzuweisen, ob sie die körperl. u. geist. Vorbedingungen erfüllen.

Eileiter, Röhre, in der Ei vom Eierstock in Gebärmutter gelangt.

Eilenburg, pr. St. nordö. Leipzig, 18 000 E.

Eilendorf, D. nahe Aachen, 12 000 E.

Einbahnstraße, nur in einer Richtung für Fahrverkehr freigegeben.

Einbaum, ausgehöhlter Baumstamm als Boot, bis 15 m lang.

Einbeck, St. südl. Hildesheim, 9700 E.

Einfallen, Neigung v. Gesteinsschichten gegen die Horizontale.

EinfamilienhausEigenheim.

Einfuhrscheine berechtigen zu zollfreier Einfuhr bestimmter, an andrer Stelle ausgeführter landwirtschaftl. Produkte.

Eingebrachtes (Gut)Eherecht.

Eingelegte ArbeitIntarsia.

Einhart, Deckname für Claß, Heinr., Polit, *1868; Vors. d. Alldt. Verbandes; „Dt. Gesch.“.

Einhäusig ist Pfl., wenn sie Blüten beider Geschlechter trägt.

Einheitskurzschrift, 1924 eingeführt.

Einheitsschule,

1) allen Schultypen gemeins. 4 Grundschuljahre;
2) das organisch gefügte Schulwesen, das Übergang v. jeder Stufe in höhere gestattet.

Einheitsversicherung erfaßt eine Mehrheit v. Gefahren mit einem Versicherungsvertrag (Omnium-, Korso-, Veredlungspolice) u. einer Einheitsprämie.

Einheitszeit, für größere Gebiete gleiche Zeit: Greenwicher od. Westeuropäische Zeit (WEZ.) für Großbrit., Frankr., Belgien usw., und hiervon abgeleitete Zonenzeit: Mitteleuropäische (MEZ.), 1 st gegen Greenwich voraus, für Deutschl., Österr. usw.; Osteuropäische (OEZ.), 2 st gegen Greenwich voraus.

Einherier, mytholog.: gefallene Krieger in ↑ Walhall.

Einhorn, Fabeltier, pferdegestaltig

Empfohlene Zitierweise:
Meyers Blitz-Lexikon. Die Schnellauskunft für jedermann in Wort und Bild., Leipzig 1932, Spalten 137–138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:LA2-Blitz-0084.jpg&oldid=- (Version vom 13.7.2022)