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203 Geisha – General 204

regelmäß. Zeiträumen durch Druck überhitzten, plötzlich frei werdenden Dampfes aufsprudelnde Quelle, bes. in vulkan. Gebieten.


Old Faithful-Geiser im Yellowstone-Park (USA).

Geisha, feingebildete Kurtisane in Japan.

Geislingen, ostwürtt. St., 14 000 E.

Geißblatt (Lonicera caprifolium), Schlingpflanze, meist gelblichweiß, wohlriechend.

Geißfuß, Brechstange mit Klaue; Instrument zum Herausheben von Zahnwurzeln.

Geißler = Flagellanten.

Geißler, Heinr., Mechaniker, 1814–79, G.sche Röhren: luftverdünnte Elektroden (Glimmlicht).

Geisteskrankheiten, Veränderung der Gehirntätigkeit, nicht immer mit Veränderung d. Gehirnsubstanz. Allein od. miteinander vergesellschaftet kommen vor: Sinnestäuschungen, Gedächtnisstörungen u. Erinnerungsfälschungen, Störungen des Gedankenablaufs u. der Gedankenverknüpfung, z. B. krankhafte Beschleunigung (Ideenflucht) u. Verlangsamung des Denkens, Bildung v. Vorstellungen, die der Wirklichkeit nicht entsprechen, Stimmungsanomalien, wie Melancholie u. ihr Gegenstück, Manie (bis zu Tobsucht sich steigernde Erregungszustände, oft mit Ideenflucht u. Größenwahn verbunden). Ursachen: Vererbung, Vergiftungen (bes. mit Alkohol, Morphium, Kokain) u. Infektionen (bes. mit Syphilis). Wichtigste organ. G.: Progressive Paralyse (syphilit.), Altersblödsinn, Idiotie u. Kretinismus, Delirium tremens, Fieber- u. Erschöpfungsdelirien. Ohne organ. Veränderungen: Paranoia (Verrücktheit), meist mit Verfolgungs- u. Größenwahnideen; hysterische u. epilept. Psychosen; Dementia praecox bzw. Schizophrenie, manisch-depressives Irresein. Rechtliches. Ist durch die G. die freie Willensbestimmung dauernd ausgeschlossen, so ist der Kranke geschäftsunfähig. Entmündigung wegen G. dann, wenn Störung der Geistestätigkeit dauernd so erheblich, daß der Kranke im Geschäftsverkehr einem Kind unter 7 Jahren gleichsteht.

Geisteswissenschaften (Kulturwissenschaften) befassen sich (im Gegensatz zu den Naturwissenschaften mit den geist. Kulturgütern (Religion, Geschichte, Recht, Sitte, Kunst, Sprache usw.) u. den verschied. Weltbildern u. -anschauungen.

Geistiges EigentumUrheberrecht.

Geistliche Gerichtsbarkeit, durch kirchl. Behörden ausgeübte Gerichtsbarkeit, auf kirchl. Bereich beschränkt.

Gekrätz (Krätze), metallhaltige Abfälle, werden auf Metall verarbeitet.

Gekröse, Falte des Bauchfells, an der der Darm aufgehängt ist; Kochk.: Magen, Därme u. Netz des Kalbes, meist säuerlich zubereitet.

Geländeaufnahme = Feldmessung.

Gelatine = reiner Knochenleim; gelatinieren, zu Gallerte erstarren.

Gelbbleierz, Molybdänerz, molybdänsaures Blei.

Gelbbuch, Form der frz. Buntbücher.

Gelbe Gewerkschaften, wirtschaftsfriedl. Gewerkschaften.

Gelber Fluß = Hoangho.

Gelbes Fieber, trop. Infektionskrankheit mit Gelbsucht.

Gelbscheibe, gelbe Glas- od. Gelatinefolie vor der Linse des photogr. App., Lichtfilter zur Zurückhaltung der blauen Strahlen.

Gelbstern, in der Konfektion Bez. der Größe: schlanke Form; auch Mannequin.

Gelbsucht, Durchtränkung der menschl. Gewebe mit Gallenfarbstoff.

Geld, die als allgem. Tauschmittel u. Wertmesser dienenden Gegenstände. ↑ Tafel „Völkerkunde I“. G.arten: aus Metall geprägte Münzen (Metall-G.) od. durch Aufdruck gekennzeichnete Zettel (Papier-G.). G., das der Staat annimmt u. das anzunehmen er jedermann verpflichtet (Zwangskurs), ist gesetzl. Zahlungsmittel u. dem Ausland gegenüber valutarisches G. bzw. Währungs-G. Diesem gegenüber braucht das Scheide-G. nur bis zu gesetzl. bestimmtem Betrag in Zahlung genommen zu werden. G.Surrogate: Wechsel, Schecks. G.wertQuantitätstheorie. Kaufkraft des G. ist seine Fähigkeit, gegen eine best. Menge Waren austauschbar zu sein. Währungssysteme, unterschieden nach dem G.stoff: Gold-, Silber-, Papierwährung u. ihre Variationen (Parallelwährung, Bimetallismus u. a.). Heute allg. üblich Goldwährung, bei der sich d. internat. Valutaschwankungen v. selbst ausgleichen. Das Gold soll dabei meist nur Kern einer Währung sein, bei der allein Papier umläuft (Goldkernwährung).

GeldentwertungsausgleichssteuerHauszinssteuer.

Geldmarkt, d. Markt f. kurzfristige Kredite; Gegensatz: Kapitalmarkt.

Geldwechselgeschäft, An- u. Verkauf ausländ. Münzen u. Banknoten v. Banken u. Fremdenverkehrsinstituten.

Gelee, halbfestes Erzeugnis der Kochkunst u. Konditorei.

Gelehrte Gesellschaften, bes. seit der Renaissance: freie, meist priv. Vereinigungen bed. Wissenschaftler.

Gelenk, bewegl. Verb. v. Maschinenteilen.

Gelenkmaus, im Gelenk entstandene freie od. gestielte Körper aus Knochen, Knorpel od. Bindegewebe, Fett, sehr schmerzhaft, oft mit Entzündung.

Gelenkrheumatismus, hoch fieberhafte Infektionskrankheit mit Schwellung, Rötung, Schmerzhaftigkeit vieler Gelenke, Neigung zu Herzaffektion.

Gellert, Christian Fürchtegott, Dichter, 1715–69; moralis. „Fabeln und Erz.“, „Geistl. Oden und Lieder“.

Gellivare = Gällivare.

Gelnhausen, St. südl. Hessen-Nassau, 4800 E; Ruine des Kaiserpalastes (12. Jh.).

Gelsenkirchen-Buer, St. nordö. Essen, 335 000 E.; Eisen-, Stahlind.

Gemarkung, Gemeindeflur.

Gemeinde (Kommune), als pol. G. unterstes Glied im staatl. Aufbau; v. Staat mit obrigkeitl. Gewalt ausgestattet zur Erfüllung der G.aufgaben; hat Recht der Besteuerung (↑ Gemeindesteuern) sowie zum Erlaß v. Ortsgesetzen, soweit Staatsges. Freiheit lassen. G. unterstehen der Aufsicht des Staates. G.betriebe: Wasser-, Gas-, Elektrizitäts-, Fernheizwerke, Straßenbahnen, Schlachthäuser, nach kaufmänn. Gesichtspunkten geführt. G.gerichte, Sondergerichte, mit G.-beamten besetzt, in Württ. u. Baden für Bagatellsachen bis 100 ℛℳ. G.haushalt umfaßt Einnahme- u. Ausgabegebarung der Gem. einschl. Schuldenwirtschaft. G.helfer(innen), nichttheolog. Hilfskräfte ev. Kirchengem., zur Unterstützung der Pfarrer. G.pflege, durch die Kirchengem. geleistete soziale Arbeit (Jugend-, Armenpflege u. ä.).

Gemeindesteuern, selbständige Steuern (Vergnügungs-, Hunde-, Jagdkarten-, Jagd-, Schankerlaubnis-, Fremdenwohn-, Gemeindebier-, Bürgersteuer) od. Zuschläge zu Staatssteuern (Grunderwerb-, Gebäude-, Gewerbesteuer) od. Anteile an Einkommen-, Körperschafts- u. Umsatzsteuer.

Gemeine Lasten, Belastungen, die kraft öff.-rechtl. Titels (Gesetz, Ortsstatut) auf allen Grundstücken derselben Art ruhen: Straßenanliegerbeiträge, Grund- u. Gebäudesteuer, Hauszinssteuer.

Gemeine Mark = Allmende.

Gemeinempfindungen sind an kein best. Sinnesorgan gebunden: Kälte-, Gewichts-, Druck-, Ekelempfindungen.

Gemeiner Wert, Bemessungsgrundlage der Vermögenssteuern, dch. den Preis best., der im gewöhnl. Geschäftsverkehr bei Veräußerung zu erzielen wäre.

Gemeinheit, gemeinschaftl. Benutzung ländl. Grundstücke (Allmenden) durch die Gemeindeangehörigen. G.steilung, Auflösung der G., meist gesetzl. angeordnet.

Gemeinschaftsbewegung, relig. Sonderbildung innerhalb der ev. Kirchen Deutschlands, durch Methodismus angeregt, im Pietismus wurzelnd, erstrebt Verlebendigung des Christentums.

Gemeinschaftshaft: der Gefangene kommt regelmäßig mit andern Gefangenen zus. Gegensatz: Einzelhaft.

Gemeinschuldner, in Konkurs Verfallener.

Gemengelage: die Äcker der Landwirte liegen als kl. Parzellen auf die in der Bodengüte verschied. Bezirke (Gewanne) der dörfl. Feldmark verteilt.

Geminiden, Sternschnuppenschwarm aus d. Zwillingen (9.–16. Dez.).

Gemischter Chor, Singchor aus Männer- u. Frauenstimmen.

Gemischtwirtschaftliche Unternehmung, meist Akt.-Ges.; privates u. öff. Kapital wirken zus., der öff. Hand ist maßgebender Einfluß gesichert.

Gemme mit Minervakopf, von C. V. Jeuffroy (1789).

Gemmen, Edelsteine, geschnittene Steine, das Bild vertieft (G. im engeren Sinn) od. erhaben (Kameen).

Gemse, Art der Horntiere, 1 m l., 3/4 m h., 45 kg; Hörner (Krickeln, bei beiden Geschlechtern) 25 cm, rotbraun, Hochgebirge.

Gems(en)kugeln = Bezoare.

Gemütskrankheiten = Geisteskrankheiten.

Genannt, Kurse, zu denen Interesse besteht, aber weder tatsächlich Käufer noch Verkäufer da sind.

Gendarmerie, Polizeitruppe (auf dem Lande), jetzt = Landjägerei.

Gene, Unbehagen; davon genant, peinlich.

Gene, Erbanlagen in den Fortpflanzungszellen: Erbfaktoren.

Genealogie = Geschlechterkunde.

Genelli, Bonaventura, dt. klassizist. Zeichn. u. Mal., 1798 b. 1868. Abb. Sp. 205.

General, höchste Rangklasse der Offiziere: G.major (unterster Grad) bzw. Konteradmiral, G.leutnant (Vizeadmiral), G. der Inf.,

Empfohlene Zitierweise:
Meyers Blitz-Lexikon. Die Schnellauskunft für jedermann in Wort und Bild., Leipzig 1932, Spalten 203–204. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:LA2-Blitz-0130.jpg&oldid=- (Version vom 29.5.2022)