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515 Reichsminister – Reinke 516

Rentenmark gesetzt; ↑ Übers. Sp. 416.

Reichsminister, ReichsministerienÜbers. Sp. 121.

Reichsnotopfer, Ges. v. 31. 12. 1919, als einmalige gr. Vermögensabgabe zugunsten des Reichs gedacht; durch die Geldentwertung gescheitert.

Reichspartei des Deutschen MittelstandesWirtschaftspartei.

Reichspfennig = 1/100 Reichsmark.

Reichspost, Deutsche. Durch Art. 89, 179 RV. wurde die fehlende Verwaltungseinheit für das dt. Post- u. Telegraphenwesen geschaffen. An Stelle v. Reichstag u. Reichsrat ist ein Verwaltungsrat (41 Mitgl.) mit alleiniger Verantwortung eingesetzt. Erstern ist ein Geschäftsbericht über das abgelaufene Rechnungsjahr mit Gewinn- u. Verlustrechnung vorzulegen. Organisation der R. 1931 ↑ das Diagramm.


Die Ausgaben der R. sowie Verzinsung u. Tilgung der Schulden sind durch ihre eignen Einnahmen zu decken. Nach bestimmten Rücklagen sind Reinüberschüsse zur Hälfte bzw. ganz an die Reichskasse abzuführen.

Reichspräsident, oberster Beamter des Dt. Reichs, v. ganzen Volk auf 7 Jahre gewählt; wählbar jed. Dt. über 35 Jahre. Der R. ernennt u. entläßt den Reichskanzler, die Reichsmin. u. Reichsbeamten, führt Oberbefehl über Wehrmacht, übt Begnadigungsrecht aus, hat Recht der Reichsexekution, kann Reichstag auflösen u. hat Reichsgesetze zu verkünden od. zum Volksentscheid zu bringen.

Reichsrat, Vertretung der Länder bei der Gesetzgebung u. Verwaltung des Reichs, 1931: 66 Sitze.

ReichsregierungÜbers. Sp. 121.

Reichsschuldbuch, geschaffen zur Umwandlung v. Reichsanleihen u. Reichsschatzanweisungen, deren Beträge dort eingetragen werden.

ReichssparkommissarÜbers. Sp. 121.

Reichsstädte, im alten dt. Reich die unmittelbar unter dem Kaiser stehenden Städte. Um 1800 gab es noch 51 R., seit 1815 Bremen, Hamburg, Lübeck u. (bis 1866) Frankfurt a. M.

Reichsstände, bis 1806 die reichsunmittelbaren (geistl. u. weltl.) Glieder d. Reichs; Sitz u. Stimme im Reichstag.

Reichstadt, Napoleon (II.) Franz Joseph Karl, Herzog v., 1811–32, einziger Sohn („König von Rom“) Napoleons I. und Marie Luises.

Reichstag. Nach der RV. repräsentiert der R. das souveräne Volk: Reichsregierung ist vom Vertrauen des R. abhängig, Reichskanzler u. -min. müssen zurücktreten, wenn ihnen der R. durch ausdrückl. Beschluß (Mißtrauensvotum) das Vertrauen entzieht. Wahlrecht steht jedem über 20 Jahre alten Reichsangehörigen zu; wählbar ist, wer 25 Jahre alt u. seit mindestens 1 Jahr Reichsangehöriger ist. Wahlperiode vierjährig. Auf je 60 000 Stimmen entfällt ein Abgeordnetensitz, daher Zahl der Mitglieder schwankend je nach Wahlbeteiligung; 1928: 491, 1930: 577 Abg. (bei 35 224 464 abgegebenen Stimmen). Auflösung des R. steht dem Reichspräs. zu, jedoch nur einmal aus dems. Anlaß. Neuwahl spätestens am 60. Tag nach Auflösung.

Reichstaler, bis zum 18. Jh. nach Reichsfuß geprägte Taler, auch d. pr. Taler (s. 1750).

Reichsverfassung vom 11. August 1919: Reich u. Länder sind Republiken, u. zwar demokratisch (die Staatsgewalt geht rechtlich v. Volk aus: Grundsatz der Volkssouveränität) u. repräsentativ (das Volk läßt sich durch eine Volksvertretung [Parlament] vertreten). Oberste Organe des Reichs ↑ Übers. Sp. 121.

Grundrechte und Grundpflichten sind u. a.: Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichstellung der Geschlechter, Aufhebung der Geburts- u. Standesvorrechte, der amts- u. berufslosen Titel, Orden u. Ehrenzeichen; Freizügigkeit (Art. 111); Unverletzlichkeit der persönl. Freiheit, d. Wohnung, d. Brief-, d. Post-, d. Telegraphen- u. d. Fernsprechgeheimnisses (Art. 114–117); Recht der freien Meinungsäußerung durch Wort, Schrift, Druck, Bild im Rahmen der Gesetze (Art. 118); Schutz der Ehe; Schutz u. Fürsorge für Mutterschaft u. kinderreiche Familien (Art. 119); Zulassung aller Staatsbürger zu öff. Ämtern nach Gesetz u. Befähigung (Art. 128); Pflicht jedes Deutschen zur Übernahme ehrenamtl. Tätigkeiten (Art. 132); Glaubens- u. Gewissensfreiheit, ungestörte Religionsausübung (Art. 135, 136); keine Staatskirche; Sonntags- u. Feiertagsruhe (Art 139); allg. Schulpflicht (Art. 145–148); wirtschaftl. Freiheit im Rahmen einer gerechten Ordnung des Wirtschaftslebens, Handels- u. Gewerbefreiheit (Art. 151); Vertragsfreiheit; Schutz des Eigentums (Art. 153); Enteignung des für Wohnungen, Siedlungen od. Hebung d. Landwirtschaft notwendigen Grundbesitzes, Auflösung der Fideikommisse; Reichsschutz der Arbeitskraft, einheitl. Reichsarbeitsrecht (Art. 157); Vereinigungsfreiheit (Koalitionsrecht) zu Wahrung u. Förderung der Arbeits- u. Wirtschaftsbedingungen (Art. 159); Anerkennung der Arbeiter- u. Angestelltenorganisationen.

ReichsverkehrsministeriumÜbers. Sp. 121.

Reichsversicherungsamt, Aufsichtsbehörde f. Kranken-, Invaliden-, Hinterbliebenen- u. Unfallversicherung, sowie letzte Instanz bei Streitigkeiten.

Reichsversorgungswesen, durch das Reichsversorgungsgesetz v. 22. 12. 1927 geregelt, betrifft Versorgung ausgeschiedener Militärpersonen u. ihrer Hinterbliebenen sowie gewisser ihnen gleichgestellter Personen.

Reichsverweser (Reichsvikar), früher zur Ausübung d. Reichsgewalt während königsloser Zwischenzeit.

Reichswehr, zus.fassende Bez. für ↑ Reichsheer u. ↑ Reichsmarine.

Reichswirtschaftsrat, als Spitze des „Rätesystems“ geplant, durch VO. v. 4. 5. 1920 als vorläufiger R. eingerichtet, hat sozial- u. wirtschaftspolit. Gesetzentwürfe v. grundlegender Bedeutung zu begutachten od. selbst einzubringen; 302 Mitgl.

Reif, gefrorner Tau od. direkte Kondensation des in d. Luft enthaltenen Wasserdampfes in fester Form. ↑ Rauhreif.

Reigen (Reihen), alter dt. Tanz, geschritten od. gehüpft.

Reihe, in d. Mathematik = Progression; fast ausschl. unendl. Summe a1 + a2 + a3 + … . Die bis zum n-ten Gliede erstreckten Teilsummen Sn = a1 + a2 + a3an.

Reihenschaltung

Reihenschaltung (Serienschaltung): derselbe elektr. Strom muß nacheinander u. unverzweigt mehrere Apparate (Spulen, Widerstände) durchströmen. Gegensatz: Parallelschaltung.

Fischreiher.

Reiher, Storchvögel, mit langem Hals, fressen Fische, auch Insekten, nisten gesellig („R.kolonien“); Fisch-R., 1 m, grau, der Fischerei schädl.; Edel-R., 1 m, weiß, mit haarartig zerschlissenen Federn (zu Schmuck), Südeuropa, Nordafrika; Rohrdommel, 70 cm, dicker, langer Hals, bräunl.; Männchen „brüllt“ laut, indem es eingeschlucktes Wasser ausstößt.

Reim, Gleichklang v. Teilen verschiedener Wörter.

Reimarus, Herm. Sam., Aufklärungsphilosoph u. -theolog, 1694–1768.

Die Kathedrale zu Reims.

Reims, nordfrz. St., 101 000 E; Weinhandel (Champagner); Kathedrale (1211–1480, got.; ↑ Taf. Sp. 264).

Rein, Wilh., Päd., 1847–1929.

Reinald von Dassel = Rainald von Dassel.

Reinecke, Karl, Komp., Dirigent, 1824–1910; Chorwerke, Kinderlieder, Klavierstücke.

ReineclaudePflaumenbaum.

Reinerz, schles. Bad, westl. Glatz, 4200 E.

Max Reinhardt.

Reinhardt, Max (eig. Goldmann), Regisseur u. Theaterdirektor, *1873.

Reinharmonium, Harmonium mit mathematisch reiner Stimmung.

Reinick, Robert, Dichter u. Illustrator seiner Bücher, 1805–1852.

Reinigung, monatliche, = Menstruation.

Reinke,

Empfohlene Zitierweise:
Meyers Blitz-Lexikon. Die Schnellauskunft für jedermann in Wort und Bild., Leipzig 1932, Spalten 515–516. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:LA2-Blitz-0304.jpg&oldid=- (Version vom 11.9.2022)