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625 Stör – Straßen 626

kleiner Zeiten.

Stör, gewerbl. Lohnarbeit im Hause des Kunden. ↑ Störe.

Flugbild eines Storches.

Störche, hochbeinig, dickschnäbelig. Weißer Hausstorch, 1,1 m l., weiß, Schwungfedern schwarz, Europa, im Winter in Afrika, frißt Fische, Insekten, kl. Landwirbeltiere. Schwarzstorch, nistet in Wäldern, Mittel-, S-Europa, schwarz, 1 m lang.

Storchschnabel,

1) (Pantograph) Instrument zum Verkleinern oder Vergrößern von Zeichnungen;
2) (Geranium) Pflanzengattung, Frucht schnabelförm. Kapsel, beim Aufspringen Samen fortschleudernd. Wiesen-S., blau. Viele Arten Zierpflanzen (Geranien).

Store,

1) glatte Gardine in Fensterbreite;
2) Vorrat, Lager.

Störe, Knochenfischgattung, Haut mit Knochenplatten. Stör, 2–6 m, bräunlich, Nord-, Ostsee, Atlantik, Mittelmeer, wandert in Flüsse ein (Rhein bis Basel, Elbe bis Böhmen); Sterlet, 1 m, dunkelgrau, Schwarzes Meer; Hausen, 9 m, dunkelgrau, Schwarzes Meer, Kaspisee, Donau. Alle Störe sind wohlschmeckend (liefern Kaviar). ↑ Hausenblase.

Theodor Storm.

Storm, Theodor, norddt. Dichter, 1817–88; „Gedichte“, v. gr. Unmittelbarkeit d. Gefühls u. Ausdrucks; Novellen (Probleme v. Liebe, Ehe, Vererbung, Künstlertum): „Immensee“, „Pole Poppenspäler“, „Aquis submersus“, „Carsten Curator“, „Schimmelreiter“.

Stormarn, Kr. u. Geestlandschaft im südl. Holstein.

Stornieren, rückgängig machen (z. B. Buchungen durch entspr. Gegenbuchungen).

Störtebe(c)ker, Klaus, seit 1394 Führer der Vitalienbrüder (Seeräuber), 1401 v. den Hamburgern hingerichtet.

Storting (Storthing), die norweg. Reichsversammlung: Lagting u. Odelsting (1. u. 2. Kammer).

Stoß, weidmänn.: Schwanz des Federwilds.

Veit Stoß: Mittelgruppe des Marienaltars in Krakau.

Stoß, Veit, Bildschnitzer, Nürnberg, * um 1435, † 1533.

Stoßen, Sportübung, ↑ Schwerathletik, ↑ Werfen.

Stoessl, Otto, humorvoller österr. Erz., *1875; Novellen, Roman: „Das Haus Erath od. Der Niedergang des Bürgertums“.

Stoßtrupp, bes. ausgebildete Mannschaften, bei Angriffen an schwierigen Stellen eingesetzt.

Stötzner, Walther, Ethnograph u. Asienreisender, *1882.

StPO.= Strafprozeßordnung.

Strabon, grch. Geograph, * um 60 v., † 20 n. Chr.

Strachey, Giles Lytton, brit. Schriftsteller, *1880; „Königin Viktoria“.

Strachwitz, Moritz, Graf v., Dichter, 1822–47; „Balladen“.

Stradella, Alessandro, ital. Komp., * um 1645, † 1682 (ermordet); Titelheld einer Oper v. Flotow; Opern, Oratorien, Kantaten.

Stradivari (Straduarius), Antonio, ital. Geigenbauer, 1644–1737.

Strafanstalten, staatl. Anstalten zur Verbüßung gerichtl. Strafen (Zuchthäuser, Gefängnisse, Festungs-S.) im Gegensatz zu Polizei- u. Untersuchungsgefängnissen.

Strafantrag, die bei best. Straftaten zur Strafverfolgung erforderliche Erklärung des durch die Straftat Verletzten, daß er die Tat verfolgt wissen will (Antragsdelikte, z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Ehebruch, Verführung, Diebstahl, Unterschlagung u. Betrug gegenüber Angehörigen); der Antrag ist binnen 3 Monaten nach Kenntnis v. der Straftat u. der Person des Täters zu stellen.

Strafaufschub, vorläufige Nichtvollstreckung einer Freiheitsstrafe; hat zu erfolgen, wenn der Verurteilte in Geisteskrankheit verfällt oder von der Vollstreckung nahe Lebensgefahr für den Verurteilten zu besorgen ist. Die Vollstreckung kann aufgeschoben werden, wenn durch die sofortige Vollstreckung dem Verurteilten oder seiner Familie erhebl., außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen.
Strafbefehl (Strafmandat), schriftl. Straffestsetzung durch den Amtsrichter auf Antrag d. Staatsanwaltschaft ohne mündl. Verhandlung. Zulässig nur bei Übertretungen u. Vergehen. Geldstrafe od. Freiheitsstrafe von höchstens 3 Monaten.

Strafbescheid, durch Finanzamt wegen Steuerzuwiderhandlung ausgesprochene Strafe (Geldstrafe u. Einziehung).

Strafe. Arten: Konventional- (Vertrags-) S.; Disziplinar-S. (gegen Beamte); Ordnungs-S.; Zwangs-S. (Exekutiv-S.) zur Erzwingung v. Handlungen; Kriminal-S. (Todes-, Freiheits-, Geld-, Ehrenstrafen). Leibes- (Prügel-) S. und beschimpfende S. (Pranger) sind in Deutschland abgeschafft.

Strafgefangenenfürsorge wird v. gemeinnützigen Vereinen in Verbindung mit der öffentl. Wohlfahrtspflege ausgeübt; sie besteht u. a. in Fürsorge für Familie des Gefangenen u. Beschaffung v. Arbeit nach Entlassung.

Strafgesetzbuch stellt die Tatbestände strafbarer Handlungen (Verbrechen, Vergehen, Übertretungen) auf u. enthält die Strafandrohungen. Im Dt. Reich gilt das Reich-S. (StGB.) v. 15. 5. 1871 nebst zahlreichen Änderungen. In Österr. StGB. v. 27. 5. 1852 nebst zahlreichen Änderungen. Das neu zu schaffende StGB. soll gemeinsam für das Dt. Reich u. Österreich gelten; der Entwurf 1927 ist daher im Zusammenhang mit Österreich entstanden. In der Schweiz gelten z. Z. kantonale Strafgesetzbücher; es liegt jedoch der Entwurf eines Schweiz. Bundes-StGB. v. 1918 vor.

StrafkammerGerichtswesen.

Strafmandat = Strafbefehl.

Strafmündigkeit, die v. Gesetz mit Erreichung eines best. Alters anerkannte strafrechtl. Verantwortlichkeit. Bis 14. Lebensjahr besteht Strafunmündigkeit. Jugendliche v. 14. bis 18. Lebensjahr sind bedingt strafmündig.

Strafprozeß, gerichtl. Verfahren zur Durchführung des staatl. Strafanspruchs. S.recht regelt das Strafverfahren; enthalten in der S.ordnung (StPO.) v. 1. 2. 1877 nebst Änderungen.

Strafrecht (Kriminalrecht), objektiv die auf Verhängung der Kriminalstrafe bezügl. Grundsätze, subjektiv die Befugnis des Staates, wegen verübten Unrechts Strafe zu verhängen.

Strafregister (Strafliste), amtl. Verzeichnis der kriminellen Strafen einer Person. S.behörden sind Amtsgerichte od. Staatsanwaltschaften; sie erteilen auf Verlangen an Behörden (nicht an Privatpersonen) über die Vorstrafen einer Person Auskunft. Je nach der Schwere der Verurteilungen wird nach 5 od. 10, bei Jugendlichen 3 od. 6 Jahren, um den Bestraften vom Gewicht der Vorstrafen zu befreien, nur noch beschränkt Auskunft erteilt, nach weitern Fristen wird der Vermerk ganz getilgt, mit Ausnahme v. Vermerken über Todes- od. Zuchthausstrafen.

Strafverfügung, Polizeiliche, Festsetzung einer Strafe durch die Polizeibehörde wegen einer in ihren Verwaltungsbereich fallenden Übertretung. Zulässig: Haft bis zu 14 Tagen oder Geldstrafe und Ersatzhaftstrafe.

Strafversetzung, Dienststrafe: Versetzung in eine andre Amtstelle von gleichem Rang, mit Minderung des Diensteinkommens.

Strahlapparat.

Strahlapparate (Ejektoren, Injektoren), Fördervorrichtungen für körnig feste, flüssige und gasförmige Körper, die durch die saugende Wirkung eines Dampf- (Dampfstrahlgebläse), Preßluft- od. Wasserstrahls mitgerissen werden.

Strahlenbehandlung, Behandlung mit Röntgenstrahlen, Radium (Radiotherapie), Thorium, ultravioletten Strahlen (Höhensonne), bes. bei Haut- u. Blutkrankheiten, Drüsen-, Knochen- u. Gelenktuberkulose, Geschwülsten, Entzündungen, Eiterungen.

Strahlende Energie, gelegentlich gebrauchter Sammelausdruck für die elektromagnet. Wellenstrahlung u. Korpuskularstrahlung; gemeint ist eigentlich „gestrahlte“ Energie.

Strahlenpilz, schmarotzt bes. auf Getreide (Aktinomykose).

Strähn, gehaspeltes Garn bestimmter Länge, z. B. 1000 m.

Straits Settlements, brit. Kolonie, auf der Halbinsel Malakka, 4145 qkm, 1 098 000 E. Zinn (1/3 der Weltproduktion), Kautschuk (2/5 der Weltproduktion).

Stralsund, vorpommersche Hafenst., 39 000 E. 1628 v. Wallenstein vergebens belagert; hier fiel 1809 Schill.

Stramin, Gittergewebe für Kreuzstichstickerei.

Strandamt, Staatsbehörde unter Strandhauptmann, dem Strandvögte untergeben sind, zur Aufbewahrung u. Verwaltung v. schiffbrüchigem Gut (Strandgut), Übermittlung an den Eigentümer, Festsetzung des Bergelohns.

Strandhafer, Gras mit weitkriechendem Wurzelstock, z. Befestigen v. Dünen.

Strangulation, Erdrosselung.

Strasburger, Eduard, Botaniker, 1844–1912.

Straß, Bleiglas für Edelsteinimitationen.

Straßburg, (seit 1919 frz.) Stadt im Unterelsaß, a. Rhein, 174 000 E; got. Münster (1277–1439), erbaut v. Erwin v. Steinbach u. a.; Abb. Sp. 628. 1250 dt. Reichsst., 1681 frz., 1871 dt.

Straßen, künstliche, dem Fuß- u. Fahrverkehr dienende Verkehrswege. Die schon v. d. Römern zu hoher Entwickl. gebrachte Kunst des S.baues (Römer-S.) wurde erst im 18. Jh. in Frankr. u. in Schottland dch. Einführung gewalzter Schotter-S. (Chausseen) neu belebt. Die Zunahme des Verkehrs führte zur Herstellung v. teer-,

Empfohlene Zitierweise:
Meyers Blitz-Lexikon. Die Schnellauskunft für jedermann in Wort und Bild., Leipzig 1932, Spalten 625–626. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:LA2-Blitz-0367.jpg&oldid=- (Version vom 11.9.2022)