Seite:Ludwigs des Bayern Königswahlgesetz Licet iuris vom 6. August 1338.pdf/16

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Der Krönung wird hier ebensowenig gedacht wie im Renser Weisthum, wo es heisst: ‚non indiget nominatione, approbatione, confirmatione assensu vel auctoritate sedis apostolice‘.

Die Unterdrückung eines dem ‚coronetur‘ entsprechenden Ausdrucks in der Gegenbehauptung des Kaisers scheint die Lesart ‚corroboretur‘ zu unterstützen. Gegen dieselbe aber spricht, dass ‚corroboretur‘ doch kaum etwas anderes sagt als ‚confirmetur‘, und nicht etwa dem ‚auctoritate‘ oder ‚assensu‘ der Gegenbehauptung entspricht.

Ferner ist zu beachten, dass in den parallelen Ausführungen in ‚Fidem catholicam‘ gerade die Krönung allein hervorgehoben wird. Es heisst dort in der päpstlichen These: ‚quod potestas et auctoritas imperialis est a papa et quod electus … non est … verus imperator nec habet potestatem, iurisdictionem et auctoritatem, antequam inungatur, consecretur et coronetur a papa‘. In der Antithese des Kaisers heisst es entsprechend: ‚habet auctoritatem, iurisdictionem et potestatem imperialem, etiam antequam inungatur, consecretur et coronetur a papa‘.

Wird hier in der päpstlichen Behauptung allein auf die Kaiserkrönung das entscheidende Gewicht gelegt, so ist es sehr begreiflich, wenn in der entsprechenden Stelle des ‚Licet iuris‘ diese Krönung wenigstens neben ‚confirmatio‘ und ‚approbatio‘ genannt wird. In ‚Licet iuris‘ hätten wir dann die Gesammtheit der päpstlichen Forderungen: kein wahres König- und Kaiserthum, kein Recht auf die Verwaltung des Reichs ohne päpstliche Confirmation, Approbation und Krönung! Von diesen Forderungen weist der Kaiser in den positiven Bestimmungen des Gesetzes selbst nur das Erfordernis der Confirmation und Approbation zurück, das weitergehende der Kaiserkrönung dagegen in ‚Fidem catholicam‘. Mir scheint demnach die Lesart ‚coronetur‘ gegenüber dem ‚corroboretur‘ der beiden A-Handschriften den Vorzug zu verdienen.

Ich gebe nunmehr den Text des ‚Licet iuris‘ selbst unter Zugrundelegung von A I mit den nothwendigsten Verbesserungen aus A 2, B und C und mit Hinzufügung der wichtigsten Varianten dieser anderen Texte. Occams Auszug gebe ich vollständig unter dem Haupttexte.


Ludovicus Dei gratia Romanorum imperator et Semper augustus. Ad eternam rei memoriam. Licet iuris utriusque testimonia manifeste declarent, imperialem dignitatem