Seite:Ludwigs des Bayern Königswahlgesetz Licet iuris vom 6. August 1338.pdf/3

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I. Die Ueberlieferung des Gesetzes.

Karl Müller hat in seinem so vielfach grundlegenden Buche ‚Der Kampf Ludwigs des Baiern mit der Curie‘ auch über die Entstehung und die verschiedenen Texte des Frankfurter Gesetzes über die Königswahl vom 6. August 1338, welches mit den Worten: ‚Licet iuris utriusque‘ beginnt, gehandelt[1]. Er ist dabei von der Annahme ausgegangen, dass uns zwei wesentlich verschiedene Texte überliefert seien: der eine in jener Aktensammlung, welche unter dem Namen des Nicolaus Minorita bekannt ist, enthalten, sowie in dem Commentar zum Codex Iustinianus, welcher gegen die Mitte des 14. Jh. von dem italienischen Rechtsgelehrten Albericus de Rosciate verfasst ist[2]; der andere in dem Werke des Minoriten Wilhelm von Occam, welches früher meist De electione Caroli IV. benannt wurde, jetzt aber in einer neueren Ausgabe von Karl Müller als Tractat gegen die Unterwerfungsformel Clemens’ VI. gedruckt ist[3].

Richtig ist, dass der Text des Albericus im Wesentlichen mit dem des Nicolaus übereinstimmt. Beide Autoren haben einen wesentlich gleichlautenden Text vor sich gehabt, den Nicolaus, wenn auch nicht ganz fehlerfrei, so doch im Grossen und Ganzen richtig, Albericus aber flüchtig mit Auslassungen, Wortumstellungen und gröberen Fehlern kopiert hat, dabei aber wieder die Fehler des Nicolaus, oder doch der uns überlieferten Handschriften seines Werkes vermeidend. Die Datumzeile des Albericus ist unvollständig und enthält eine falsche Ortsangabe. Bei Occam aber liegt kein vollständiger Text, sondern nur ein Auszug vor. In diesem Auszuge wird regelmässig die Beziehung auf das Kaiserthum fortgelassen,

  1. A. a. 0. S. 74 ff. 294 ff.
  2. S. über ihn Savigny, Gesch. des röm. Rechts im MA. VI, S. 126 ff. Ausgaben sind S. 131 genannt. In der Berliner Bibliothek ist keine Ausgabe vorhanden.
  3. In der ‚Festschrift (der Univ. Giessen) Sr. Kgl. Hoheit dem Grossherzog Ludewig IV. zum 25. Aug. 1888 gewidmet‘. Inhalt: Occams Traktat u. s. w. Giessen 1888, 4°.