Seite:Neuesarchivfur03sach.djvu/124

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Hermann Knothe: Das Landeswappen der Oberlausitz

Benjamin Leuber[1], welcher als solcher „die landesfürstliche Hoheit und Regalien gebührlich in Acht zu nehmen“ hatte, der Meinung, dass sich hiermit die Stadt Bautzen unberechtigter Weise „des Markgrafthums Oberlausitz insigne“ angemasst habe. Die Stadt nämlich führe zu Recht „eine rothe Mauer im blauen Felde und auf dem Helme sechs aufrechtstehende Federn“. So zeige sich das Stadtwappen nicht nur auf den Siegeln an verschiedenen Urkunden, sondern, in Stein gehauen, auch an verschiedenen städtischen Gebäuden, desgleichen auf der gedruckten Bautzner Fleischerordnung von 1599 und auf der ebenfalls gedruckten Advokatenordnung von 1602. Der Kammerprokurator liess daher (18. September 1649) durch den Fiskal den Rath bei dem Landvogt verklagen, und so wurde der Rath (24. September) „wegen angemassten Wappens mit adlichen Insignien“ vor den Landvogt citiert.[2] Kurze Zeit darauf (9. November) berichtete Leuber hierüber auch direkt an den Kurfürsten.[3] Der Rath liess durch einen Notar und den Stadtbaumeister (1. März 1650) die fraglichen Baulichkeiten einer Besichtigung unterziehen. Es ergab sich, dass die Mauer an einigen Orten jetzt zwar „röthlich“ erscheine, aber ursprünglich gelb gewesen, an anderen Orten aber noch deutlich gelb zu sehen sei. Die beiden von uns citierten Aktenstücke enthalten nichts über den Ausgang dieses Prozesses. Der


  1. Derselbe war Advokat in Dresden, bis er 1648 als Kammerprokurator in Bautzen angestellt wurde, was er bis zu seinem Tode (1675) blieb. Er hat mancherlei geschrieben, vor allem das Buch „Von dem Uhrsprung des Schlosses Ortenburgk“, ein in jeder Hinsicht elendes Machwerk. Dasselbe hatte er zunächst auf seine Kosten in Görlitz zu drucken begonnen, erwartete aber, dass zuletzt die Stände der Oberlausitz die Kosten übernehmen würden. In der Hoffnung, einen betreffenden ständischen Beschluss um so eher herbeiführen zu können, wenn er das Publikum auf das viel verheissende Buch warten liesse, hatte er mit dem Drucke des letzten Bogens und ebenso des Titels nebst Einleitung noch gewartet. Da starb er, bevor sein Wunsch in Erfüllung gegangen war. Die Stände „lösten“ nun zwar das Buch „aus der Druckerei“ zu Görlitz; da dasselbe aber eine Menge sehr missliebiger Aeusserungen über die Befugnisse und das Verhalten der oberlausitzischen Stände enthielt, vernichtete man die meisten Exemplare. Somit ist das Buch ziemlich selten. Vgl. Singul. Lusat. XI. Sammlung S. 736.
  2. Rathsarchiv zu Bautzen Rep. I. Sect. V. i. No. 4b, „Acta das Budissiner Stadtwappen betreffend“.
  3. Hauptstaatsarchiv Dresden. Loc. 9500. „Des Kammerprocuratoris Bericht u. s. w.“ fol. 60 fgg.
Empfohlene Zitierweise:
Hermann Knothe: Das Landeswappen der Oberlausitz. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Alterthumskunde. Dritter Band, Zweites Heft. Wilhelm Baensch Verlagshandlung, Dresden 1882, Seite 116. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Neuesarchivfur03sach.djvu/124&oldid=- (Version vom 1.8.2018)