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174 Ortsbeschreibung.


ein saures Futter. Der meist aus einer veredelten Landrace mit Simmenthaler Kreuzung bestehende Rindviehstand beträgt gegenwärtig 65–70 Stücke; von der gewonnenen Milch werden gute, in der Umgegend gesuchte Käse bereitet.

Es ist ein Heiliger vorhanden, dessen Fonds, bestehend in 360 fl., von dem Stiftungspfleger in Ehningen verwaltet wird. Grundherr ist der Freiherr von König; der große Zehenten gehörte früher zu 1/3 dem Staat und zu 2/3 der Gutsherrschaft, welche im Jahre 1826/27 das dem Staate zustehende Drittel an sich brachte und so das Gut zehentfrei machte.

Das alte Schloß (sogenannte Wasserschloß), welches im Jahr 1615 abgebrochen wurde, stand südlich von dem gegenwärtigen im Thale auf der linken Seite der Würm, es war im Quadrat gebaut und mit einem Wassergraben umgeben, ähnlich wie das Schloß zu Ehningen. In den Grundmauern desselben wurden vor einigen Jahren Bruchstücke römischer Gefäße und 2 römische Säulen aufgefunden, die hinlänglich beweisen, daß auch hier die Römer festen Sitz hatten, dessen Überreste später zu einer Burg benützt wurden. Schon der Ortsname „Mauren,“ der ohne Zweifel von hier getroffenen Mauerresten herrührt, unterstützt diese Annahme.

Mauren (nicht mit dem im Hirschauer Codex S. 74, 91 ed. Stuttg. vorkommenden Mauer, Mauerhof, bei Münchingen, Oberamt Leonberg, und S. 41 genannten Murr, Oberamt Marbach, zu verwechseln) bestund aus einem Adelsgut und einer Kloster Bebenhauser Besitzung, dabei war ein eigentliches Dorf, welches wahrscheinlich im 30jährigen Kriege abgegangen ist. Seine erste Nennung fällt ins Jahr 1320, als sich der Ritter Herter von Hertneck seines Guts und der Capelle zu Mauren verzog.

Das adelige Gut, welches im Jahre 1352 im Besitze Burckhardts von Bondorf vorkommt, war ursprünglich zur Hälfte Lehen, wahrscheinlich von den Pfalzgrafen von Tübingen rührend, zur Hälfte Allod. Als die Grafen von Württemberg die Tübinger Lehenshoheitsrechte erkauft hatten, trug im Jahre 1399 Burckhard von Bondorf (wohl Sohn des ebengenannten) – indem er bekannte, daß er Mauren, Burg und Dorf, zur Hülfte von Württemberg zu Lehen habe – auch die andere Hälfte dem Grafen Eberhard von Württemberg zu Lehen auf. Das Öffnungsrecht wurde Württemberg im Jahre 1418 verschrieben. Im Jahre 1459 urkundete Wolf von Tachenhausen, daß Burckhard Bondorfer von Wytingen [Weitingen] Haushofmeister, sein lieber Bruder, Burg und Dorf Mauren, ein Holz, (zwischen Mauren und Ehningen) und zwei Mannsmad Wiesen (an der Würm) von Graf Ulrich von Württemberg als Vormünder Graf Eberhards geeignet erhalten


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Beschreibung des Oberamts Böblingen, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 174. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABoeblingen174.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)