Seite:Oberamt Tettnang 137.jpg

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  • 22) Spaltenstein, ein kleiner Weiler, an der Vicinalstraße nach Markdorf, mit 41 katholischen Einwohnern, Filial von Schnetzenhausen, jetzt Fischbach. Grundherr der Fürst von Fürstenberg-Heiligenberg. Die Zehnten und auch einigen Antheil an den Lehensgefällen haben der Staat und Baden.
  • 23) Trautenmühle, ehemals Trutenmühle, ein kleiner Weiler an der Ravensburger Straße und der Ach, über welche hier eine Brücke führt. Der Ort besteht aus einer Mahl- und Sägemühle, einem Wirthshaus und 1 Bierbrauerei mit 10 katholischen Einwohnern, Filial von Friedrichshafen; die Zehnten und Gefälle hat der Staat, letztere von Löwenthal her. Im Jahr 1837 kaufte die Königliche Hofkammer von dem Schultheißen J. Scholter die Mahl- und die Sägemühle nebst Scheuer und Stallung, mit ungefähr 20 Morgen Güter. S. M. der König ließen diese Erwerbung in der Absicht machen, auch in der Gegend des Bodensees das Beispiel einer Kunstmühle aufzustellen. Die auf den Gütern haftenden Zehnten wurden in dem Tauschvertrag von 1838 von der Staatsfinanz-Verwaltung an die Hofkammer abgetreten.
  • 24) Unter-Raderach, ein katholischer Weiler mit einer Schildwirthschaft an der Badischen Grenze mit 169 Einwohnern, Filial von Berg, s. Schnetzenhausen. Die Zehnten haben Baden (Mainau) und die Pfarrei, die Grund- und Lehensgefälle der Staat, die Pfarrstelle und Kirchenpflege, die Kaplanei Eriskirch etc. zu beziehen. Früher war die Grundherrschaft gar vielfach vertheilt und in ältern Zeiten hatte Unter-Raderach seine eigenen Edelleute, welche ihren Sitz zu Ober-Raderach, eine kleine halbe Stunde von Unter-Raderach hatten, wo noch ihre Burg steht. Die Herren von Raderach, oder Raderay, wie sie gemeiniglich genannt wurden, gehörten zu den bedeutendern Geschlechtern von Oberschwaben; sie kommen häufig in Urkunden des 12. und 13. Jahrhunderts vor, besonders in Urkunden des Klosters Weingarten, zu dessen Wohlthätern sie gehörten. Werner v. Raderach, der letzte seines Geschlechts, schenkte das Eigenthum seiner Burg nebst Zugehör im Jahr 1278 mit Genehmigung des Bischofs von Constanz, an den er es kurz vorher verpfändet hatte, seinen Verwandten Ulrich von Schönegg etc. Von diesen kam sie nachher an die von Nellenburg und dann 1286 für 500 M. S. als Eigenthum an das Hochstift Constanz. Zu Ober-Raderach und von 3 Häusern zu Wackershausen hatte Constanz die landesherrlichen Rechte, während sie zu Unter-Raderach die Östreichische Landvogtei hatte, daher fiel dann auch jenes mit Constanz an das Großherzogthum Baden, dieses aber mit der Landvogtei an die Krone Würtemberg.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_137.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)