Seite:Oberamt Tettnang 138.jpg

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  • 25) Wackershausen, später erst Waggershausen geschrieben, ein katholischer Weiler, unweit Friedrichshafen, an dem Mühlbach, mit 89 Einwohnern, Filial von Jettenhausen. Die Zehntherren sind dieselben, wie zu Unter-Raderach. Die Gefälle haben das Königl. Cameralamt, das Großherzogthum Baden und die Pfarrei zu beziehen. Wackershausen war ein Bestandtheil der Weingartischen Vogtei Hofen, mit Ausnahme von drei, jetzt vier Häusern, die nun unter Badischer Hoheit stehen, übrigens ohne allen Grundbesitz sind, s. S. 4. u. Parz. 24.
  • 26) Weiler an der Ach, ein katholischer Weiler, oberhalb Berg, wovon er Filial ist, mit 11 Einwohnern. Die Zehnten hat der Staat zu beziehen. Zu dem Weiler gehörte vormals auch die auf dem linken Ufer der Ach gelegene Weilermühle, die jetzt der Gemeinde Ailingen zugetheilt ist, von dessen Kirche sie immer Filial war. Grundherr war vormals das Kloster Weißenau und nach ihm der Graf von Sternberg. s. Manzell.
  • 27) Windhag, ein katholischer Weiler mit 14 Einwohnern. Zehnten und Gefälle hat der Staat zu beziehen, die Grundherrschaft war früher Löwenthalisch. Die Territorial-Jurisdiction hatte, kraft Vergleichs mit der Landvogtei, die Weingartische Vogtei Hofen.



4. Gemeinde Eriskirch,
bestehend aus 4 Parzellen, mit 321 Einwohnern.

Der Gemeindebezirk liegt in der Ebene am Bodensee, längs der Schussen hin. Er bildete ehemals mit 4 Höfen zu St. Georgen die Herrschaft oder Vogtei Baumgarten, welche der vormaligen Reichsstadt Buchhorn mit Niedergerichtsbarkeit und Besteuerungsrecht zugehörte, und mit dieser 1810 von Bayern an Würtemberg kam, nachdem letzteres die Oberhoheit schon mit der Landvogtei, der sie zustand, 1805 erworben hatte. Die Großzehnten in dem ganzen Gemeindebezirk hat die Badische Kammer, mit Ausnahme eines Theils zu Ober- und Unter-Baumgarten, den die Königl. Kammer hat. Den kleinen, den Heu-, Obst- und Blutzehnten hat die Pfarrei Eriskirch, in Ober- und Unter-Baumgarten theilweise der Staat zu beziehen. Die Grundgefälle beziehen das Königl. Cameralamt Friedrichshafen, zum Theil auch das Großherzogthum Baden


Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_138.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)