Seite:Restitutionsedikt VD17 3-626243N.pdf/11
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gerne remediren wollen / alsdann noch / anno 1559. alß man erstlich / vber / vnnd wieder den ReligionFrieden / eine vermeinte klaage einzuwenden tentirt, weyland vnseres Vorfahren / vnd Anherren Käysers Ferdinandi L. dieselbe Klagen / an das Käyserliche Cammergericht remittiret, darüber aber die Protestirenden domahln / die Cammer geflohen / vnnd die decision, von gedachtes vnsers Anherren / Käysers Ferdinandi L. selbst / begehret / Mit diesem andeuten / daß etliche darunter so lauter vnnd klaar / daß sie einiger weitern außführung nicht bedürfftig / sondern allein auß den schlechten Worten deß ReligionFrieden / decidirt werden möchten / Inmassen eine solche general decision, auff folgenden Reichstägen / vnd sonderlich / noch anno 1594. gesucht / Alß dann auch damahln / des Administratoris, der Chur Sachsen / Hertzog Friderich Wilhelms L. solche decision zu besserer preparation desselben Reichstages / proponiren lassen. So ist doch / wegen gefährlicher Türcken Krieg / vnnd anderer verlengten expeditionen, die decision differirt worden / Nichts desto weniger aber / haben höchstermeldte vnsere löbliche Vorfahren / hierzwischen nicht vnterlassen / den bedrängten / so bey denselben vmb die Justitz angehalten ihrem Käyserlichem Ampte gemeeß / so wol an jhrem Käyserlichen Hofe / als dem Cammergerichte zu Speyer/ nach Inhalt
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