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| Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover |
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15. Damit auch in der Stadt alsdan aller Diebstall / Auffruhr und Mordbrennen möge bester massen verhütet werden / sol die Patroll Wache des Nachts fleissig gehen / die verdächtige Personen / so sie auff der Gassen findet / mit sich wegnehmen und nachgehends dem Gerichte überantworten. Eben das haben zu beobachten die bey dem Feuer befindliche Rathsverwandte / der Stadt Lieutenant und die Feuermeister / welche ein gar wachsames Auge zu werffen auff die / so etwas aus dem Hause / da das Feuer verhanden / tragen / wer sie seynd / und was sie tragen / und so sie jemand derselben nicht kennen / haben sie nur kühnlich zu fragen / wer er sey / was er trage / wer es jhm befohlen / und wohin er es trage / und so er keinen richtigen Bescheid kan geben oder sonst verdächtig / sollen sie es von jhm abnehmen / und einem Bekanten zu verwahren hingeben / damit es hernach |
Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Georg Friederich Grimmen (Druck), Hannover 1681, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Revidirte_Feur-Ordnung-Hannover_1681.djvu/22&oldid=1250675 (Version vom 14.10.2010)