Seite:Superioris Saxoniae (Merian) 121.jpg

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andern auch eine Außlegung vber den Propheten Daniel geschrieben. Hat aber zu Feinden gehabt alle andere Münche / welche vmb deß Bauchs willen sich ihme hefftiglich widersetzet / ihn auch endlich in ein Gefängnüß geworffen / vnnd wie etliche melden / bey die dreyssig Jahr lang / biß an seinen Todt / gefänglich gehalten / ihme auch etlich mahl getrohet / sie wolten ihn lebendig begraben / wenn er nicht würde widerruffen. Aber er hat weder an ihren Zorn oder Betrohung / oder an das harte Gefängnüß / sich gekehret / sondern biß an das Ende seines Leben / ist er in der einmahl erkandten vnnd bekandten Warheit standhafftiglich verharret. Er ist auch von GOtt mit einem Prophetischen Geist begabet gewesen / vnd hat viel Dinges propheceyet / das hernach gewiß also erfolget. Vnder andern hat er zu seinen Brüdern gesagt: Anno Domini MDXVI. Exurget heros, qui vos Monachos adorietur acriter, contra quem ne hiscere quidem audebitis, das ist / im Jar Christi 1516. wird ein Held kommen der euch Münch dapffer wird angreiffen / wider welchen ihr nicht werdet mücken dürffen. Ob nun gleich diese Weissagungen nicht eben denen gleich zu achten / welche von den Alten Propheten vnd Aposteln / die warhafftig geredet haben / getrieben von dem H. Geist 2. Petr. 1. So sind sie doch auch nicht zu verachten / sonderlich darumb weil sie je so gewiß zugetroffen vnd erfüllet worden. Wie auch insonderheit mit dieser Weissagung Hiltenii geschehen. Denn nicht allein durch die erste Disputation D. Martini Lutheri vom freye Willen / die er Anno 1516. zu Wittenberg gehalten / vnd damals der Verdienst der Werck verworffen vnd verdampt / dagegen aber bewiesen / daß der Mensch für GOTT auß lauter Gnaden / durch den Glauben an Christum / gerecht vnnd seelig werde / dem Pabst vnd seinen München das Messer an die Gurgel gesetzet worden / sondern auch bald das Jahr hernach Anno 1517. da D. Luther / am Tage Allerheiligen / wider den vnverschämpten Ablaß angefangen zu streitten. Von dieser Zeit an hat das Reich Christi 30. gantzer Jahr in Teutschland vnnd andern angräntzenden Königreichen vnnd Herrschafften gewaltig zugenommen / biß nach dem seeligen absterben Lutheri, da im Teutschen Krieg Anno 1547. die Religion etwas Anstoß gehabt / aber durch Gottes Gnade nunmehr bey die 126. Jahr Wunderbarlich erhalten worden. Dabey denn auch Thüringen / vnnd insonderheit die Statt Eysennach in die 114. Jahr / mit Gottes Hülff / standhafftig vnd vnverrucket verblieben. Dann Anno 1529. auff trewen Rath D. Lutheri, vnnd gnädigen Befehlich Ihrer F. Gn. Herrn Iohannis Hertzogen vnd Churfürstens zu Sachsen / die erste Visitation, wie in Thüringen / also auch allhie zu Eysennach gehalten / vnd also der Anfang zur Christlichen Reformation gemacht / alle Päbstische Grewel vnd Mißbräuche / sonderlich auch die Meß / vnd Abgöttische Anruffung / vnnd Dienst der Heiligen / abgeschafft / die Clöster / Kirchen vnnd Capellen / außgenommen die jenigen / die zum rechten Gottesdienst behalten / zugeschlossen / die Päbstische Meß-Priester vnd Götzendiener abgeschafft / vnd dagegen reine Gottseelige Lehrer vnd Prediger in Kirchen vnd Schulen angeordnet / vnd von den Geistlichen Gütern / vnd Intraden / mit gewisser Besoldung nach Notturfft versehen worden. Insonderheit haben Ihr. Churfürstl. Gn. nach geendeter Visitation, Herrn Iustum Menium, als derselbe in diesem 1529. Jahr / mit D. Luthero zu Marpurg auff dem Colloquio gewessen / so mit Zvvinglio gehalten worden / zum ersten Evangelischen Pfarrer vnd Superintendenten anhero gen Eysennach verordnet.

Anno 1532. als Churfürst Iohannes Seelig verstorben / vnd dessen Sohn Hertzog Johann Friederich Churfürst worden / haben alsbald Ihre Churfürstl. Gn. abermals in deroselben Churfürstenthumb vnd Landen / eine Visitation anstellen / vnd die zuvor angefangene Reformation vollends ins Werck gesetzet. Dabey dann die Kirchen / Schulen vnd Hospitalen / etwas besser mit gewisser Besoldung vnd Intraden / versehen / vnd solche Bewidmungen schrifftlich confirmiret. Dieweil es auch sonsten

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 121. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_121.jpg&oldid=- (Version vom 15.9.2022)