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which I have advocated as to the first, just as he has adopted it in regard to the second pair of Crustaceen antennae; and I am therefore anxious to take the present opportunity in insisting upon an important piece of evidence in its favour which has come to light throug my researches on the relationship of Limulus to the Arachnida.“ Und nun folgt eine Argumentation, als ein so recht schlagendes Document für die Methode der Arbeit unseres Autors, mit welcher die postorale Natur der Crustaceen-Antennule über allen Zweifel erhoben wird. Die ziegelrothen Drüsen von Limulus und die entsprechenden (?) Coxaldrüsen von Scorpio und Mygale sind nach R. L. Segmentalorgane (?), und zwar nach der neueren Auslegung desselben Autors Aequivalente der Schalendrüse (?) der Entomostraken, welche bekanntlich am zweiten Maxillenpaar münden. Nun soll nach den Angaben Grulland’s und Kingsley’s die ziegelrothe Drüse des jungen Limulus am Basalglied des fünften Gliedmassenpaares ausmünden, folglich entspricht dieses Gliedmassenpaar dem zweiten Entomostrakenkiefer, und da dieser auch die fünfte Gliedmasse repräsentirt, entspricht das erste Gliedmassenpaar von Limulus und der Arachniden dem ersten Antennenpaar der Krebse, folglich ist dieses das erste postorale Gliedmassenpaar, quod erat demonstrandum!

Im Vorausgehenden habe ich nicht nur das vollständig Grundlose und Unwahre der Beschuldigungen des Herrn E. Ray Lankester gegen mich bewiesen, sondern glaube auch die Methode klargelegt zu haben, welcher sich derselbe bediente, um diese Beschuldigungen dem unbefangenen, nicht näher orientirten Leser plausibel zu machen. Es ist dieselbe Methode, welche der geehrte englische Forscher in seinen wissenschaftlichen Arbeiten anwendet, um ohne zureichende thatsächliche Unterlage mittelst ganz ausserordentlicher Speculationen die berühmten Ergebnisse seiner merkwürdigen Schlussfolgerungen aufzubauen. Während diese aber den mit gesundem Urtheil begabten Leser recht oft in heitere Stimmung versetzen müssen, haben im ersteren Falle die gegen einen Collegen erhobenen Beschuldigungen eine sehr ernste Seite, indem es sich in denselben um Anklagen gröbster Art handelt. Nach dem Nachweise ihrer absoluten Unwahrheit muss nunmehr auf den Urheber derselben der Vorwurf einer im besten Falle leichtfertigen Verdächtigung um so belastender zurückfallen, ein Vorwurf, von dem es für einen anständigen Mann keine andere Reinigung als einfache und ehrliche Revocirung gibt.