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kommt, da nach den den neuen Gesetzen das Neue anfangen wird, soll alles ruhig und still bleiben, nach den alten Gesetzen leben, und seine Pflichten beobachten. Ein jeder Mensch soll ruhig warten, bis daß ihm von den Gerichten angedeutet wird, daß sein Zustand verändert, und auf welche Art er verändert werden wird. Wer dagegen sündigt, wer selbst nicht ruhig ist, oder gar andere Leute zu Unruhe verführt, indem er ihnen die wohlthätigen Gesetze falsch erklärt, oder etwas Falsches für ein Gesetz ausgiebt, wird mit aller Strenge von den Gerichten bestraft und unschädlich gemacht werden, sei es durch Forttransportiren in entfernte Gegenden, oder durch Gefängniß auf mehrere Jahre, oder selbst durch Todesstrafe. Weil die vorhabende neue Einrichtung nur den Zweck hat, den leibeigene Ehsten und Letten eine bedeutende Wohlthat zu erzeigen, und sie zu höherer Kultur und Vollkommenheit zu bringen, so wird jeder Mensch, der durch veranlaßte Mißverständnisse und Betrug, diese gute Absicht der Gutsherren zu vereiteln sucht, von der Regierung zu einer desto härtern Strafe verurtheilt werden.

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Reinhold Georg von Rennenkampff: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. J. C. Schünmann, Dorpat 1820, Seite 34. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_die_bevorstehende_Freiheit_der_Ehsten_und_Letten.pdf/34&oldid=- (Version vom 1.8.2018)