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Dergleichen Straffällige wird es aber hoffentlich nicht geben. Der wohlthätige Zweck aller Gutsherren, das väterliche Wohlwollen unsers allergnädigsten Kaisers, welches so deutlich aus der neuen Freiheits-Anordnung spricht, wird gewiß jedes Herz mit Dank erfüllen, und jede Aufforderung zum Bösen vernichten. Mit christlicher Nächstenliebe sind die Gesetze abgefaßt, mit aller Vorsicht menschlicher Klugheit sind sie beurtheilt und bestätigt worden; wie sollen wir also nicht hoffen dürfen, daß der himmlische Geber alles Guten auch dieses gut beabsichtigte Werk mit seinem Seegen beglücken werde. Wenn jetzt schon manches Herz dem ewigen Vater seinen Dank bringt, für die Aussicht, welche den bisherigen Leibeigenen geöfnet wird, mit wie viel heißerm Danke werden nicht dereinst entfernte Nachkommen die Asche ihrer entschlummerten Wohlthäter segnen, wenn sie Söhne von jetzt noch ackernden Bauern, unter dem Schutz der Verfassung für freie Ehsten und Letten, die von ihren Vätern erworbene Wohlhabenheit dazu haben benutzen können, durch besondern Fleiß, Verstand, und sorgfältige

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Reinhold Georg von Rennenkampff: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. J. C. Schünmann, Dorpat 1820, Seite 35. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_die_bevorstehende_Freiheit_der_Ehsten_und_Letten.pdf/35&oldid=- (Version vom 1.8.2018)