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voraussetzen darf. Glücklicher Weise kommen solche Fälle nicht sehr häufig vor. Ein dem Übelstande völlige Abhülfe gewährendes Auskunftsmittel wird sehr schwer zu finden sein, denn es würde kaum genügen, wenn die betreffenden Worte in getreuem Facsimile dem Leser vorgelegt würden, weil es sich dann doch darum handeln dürfte, nicht nur die fragliche Abkürzung sondern das vollständige Schriftstück, in seiner ganzen graphischen Eigenthümlichkeit, zur Vergleichung vor sich zu haben. Durch die Beigabe von getreuen Nachbildungen würden die Herstellungskosten sehr vergrössert werden, abgesehen von dem Umstande, dass ein wirklich genügendes, das Original beinahe vollständig wiedergebendes Facsimile, nur auf photographischem Wege und unter Beibehaltung des vielleicht störenden Formats der Urschrift erzielt wird. Demgemäss wird sich der Editor dazu bequemen müssen, die Conjectur, für welche er sich zuletzt entscheidet, seinem Texte einzuverleiben. Doch sollte er niemals versäumen, in einer besonderen, ins Auge fallenden Note, auf seine Zweifel aufmerksam zu machen und seine Lesart zu rechtfertigen. Die eigentlichen und zwar sehr zahlreichen Schwierigkeiten bei der Auflösung der Abbreviaturen ergeben sich aber in jenen Fällen, in welchen der Editor über die Bedeutung des abgekürzten Wortes

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/22&oldid=- (Version vom 1.8.2018)