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sich zuweilen ungemein ähnlich. Sodann kömmt es vor, dass in ein und derselben Urkunde ein Wort in zwei verschiedenen Weisen ausgeschrieben, und drittens auch in Abkürzung steht. Wie löse ich dieselbe? Auch die richtige Auflösung der für con gebrauchten Abkürzung kann Schwierigkeiten bereiten, – conmunis, conmutatio oder communis, commutatio? Man wird vielleicht sagen, das seien lauter Kleinigkeiten und ein verständiger Editor wisse sich schon zu helfen. Allerdings muss er sich zu helfen wissen, aber sicherer wird er jedenfalls gehen, wenn er in jedem Falle, in welchem ihm auch nur der leiseste Zweifel hinsichtlich der Auflösung einer Abkürzung bleibt, in einer Note kurz Rechenschaft giebt. Man wird bei Eigennamen, um ganz sicher zu gehen, die zur Ergänzung der Urschrift beigefügten Buchstaben in Klammern setzen müssen, auch dann, wenn man sich nicht täuschen zu können glaubt. Wesentlich trägt es zur Begründung der in zweifelhaften Fällen gewählten Lesarten bei, wenn man sich auf gleichzeitige Urkunden, aus der gleichen Gegend, oder gar vom gleichen Schreiber, beziehen kann.

Hinsichtlich des zweiten Punktes, nämlich der Anwendung der grossen Anfangsbuchstaben, herrscht, wenige Ausnahmen abgerechnet, die nöthige Übereinstimmung. Man bedient sich des grossen Buchstabens nur

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/24&oldid=- (Version vom 1.8.2018)