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bemerkbar zu machen. Sehr wesentlich ist es auch, niemals Angaben darüber zu unterlassen, ob man eine Urkunde, oder ein sonstiges in Urkundenbüchern Raum findendes Archivstück, nach dem Originale herausgegeben hat, oder nur nach einer andern, minder glaubwürdigen Aufzeichnung. Geschah die Publication nach dem Originale, so pflegt man vielfach, einer ursprünglich von Pertz aufgestellten Regel entsprechend, die Länge der drei ersten Zeilen durch senkrechte Striche beim Abdrucke anzudeuten, was den Vortheil hat, über die Identität des benüzten Stückes nicht leicht einen Zweifel aufkommen zu lassen. Habent sua fata libelli, – auch die Urkunden. Der Fall dass Urkunden, die man zuverlässig in einem bestimmten Archive zu finden glaubt, weil sie von früheren Editoren dort benützt worden sind, später an ganz anderen Orten auftauchen, ist keineswegs unerhört.

Auch wenn von sträflicher Unachtsamkeit und Verschleuderung der Archivalien nichts zu befürchten wäre, würde die Rücksicht auf die Duplicate die Anwendung der drei Striche sehr zweckmässig erscheinen lassen. Das von J. E. Kopp, bekanntlich einem der sorgfältigsten und gewissenhaftesten Herausgeber, beobachtete Verfahren, vermöge dessen, die ganze Urkunde hindurch, die Länge der Originalzeilen beim Abdrucke

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 27. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/34&oldid=- (Version vom 1.8.2018)