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dasselbe der Zeit nicht entspricht, auf die unserem Gebrauche entsprechende Verwendung der u und v, eine sachdienliche Interpunction und auf grobe, leicht zu beseitigende Druckfehler erstrecken dürfen.

In dieser Art verfuhr unter anderen auch Huillard-Bréholles in der Historia diplomatica Friderici II. In sehr vielen Fällen dürfte aber der Vollständigkeit einer diplomatischen Quellensammlung gar wenig entzogen werden, wenn man, statt vielfach und in sehr bekannten Werken schon abgedruckte Stücke nochmals in extenso zu geben, sich mit einem ausführlichen Regeste begnügen wollte.

Zu den Pflichten von denen kein Herausgeber von Urkunden entbunden werden kann, gehört fernerhin die Auflösung der chronologischen Daten. Dass dieselbe eine sichere, richtige sein müsse, versteht sich von selbst. Wer indessen die eigenthümlichen Schwierigkeiten kennt, auf die man zuweilen stossen kann, der wird wol mit dem Verfasser dieser Abhandlung bedauern, dass Waitz diesen Punct nur kurz berührt hat. Wäre es nicht am Platze, endlich einmal offen zu bekennen, dass wir ein den Anforderungen strenger Wissenschaftlichkeit völlig genügeleistendes Calendarium medii aevi zur Stunde noch nicht besitzen und auch, wegen der

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/40&oldid=- (Version vom 1.8.2018)