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Namen, welche dadurch entstanden sind, dass einem ursprünglich einfachen Namen die Worte Ober, Unter, Mittel u. dergl. vorangestellt worden sind, hat man füglich doppelt anzuführen und die beiden Formen, die einfache und die zusammengesetzte, gegenseitig zu verweisen. Wo die Gränzen dieses Verfahrens zu finden seien, ist die Aufgabe einer verständigen Praxis. So sind z. B. Donaueschingen und Donauwörth sicher unter dieser Form anzuführen, aber auch unter Eschingen und Wörth. |
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 47. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/54&oldid=1715366 (Version vom 2.11.2011)