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Urkunden bereits vorhandenen Abdrücke betrifft, so möge es erlaubt sein, einen Ausspruch Böhmer’s anzuführen. Dieser, leider viel zu früh dahingeschiedene, hochverehrte Mann, sagt mit dürren Worten: zu wissen, ob eine bestimmte Urkunde bereits abgedruckt sei oder nicht, sei zuweilen nicht sowohl Sache menschlicher Gelehrsamkeit, als göttlicher Allwissenheit. Man wird es daher dem Herausgeber eines Urkundenbuches, zumal wenn derselbe nicht an einem Orte wohnt, wo sich eine grosse Bibliothek befindet, nicht übermässig verübeln dürfen, wenn die Nachweisung der älteren Abdrücke etwas zu wünschen übrig lassen sollte. Dagegen sollten freilich solche Abdrücke, die sich in einer allbekannten Urkundensammlung befinden, nicht übersehen werden, denn ein Editor, welcher dieselben zu übersehen im Stande wäre, würde hiedurch den Beweis liefern, dass er es sich nicht angelegen sein liess, seinen Stoff möglichst zu beherrschen.

Endlich dürfte noch die Frage aufgeworfen werden, bis zu welchem Grade es zulässig sei, Originale in einer dem Editor zweckmässig erscheinenden Kürzung herauszugeben. Man beruft sich zu Gunsten eines solchen Verfahrens auf die Möglichkeit, eine grössere Anzahl von Stücken in ein durch die oftmals nur sehr spärliche Gewährung der Geldmittel begränztes Volumen

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 49. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/56&oldid=- (Version vom 1.8.2018)