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Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

Mönch von St. Gallen zu Ende des neunten Jahrhunderts bringt, und in der deutlich die Idee eines dauernden Bunds zwischen Mensch und Dämon zu Tage tritt. Da verspricht nämlich der Teufel einem armen Schlucker grossen Reichtum, wenn er auf immer sich ihm verpflichten wolle.[1] Die in der ganzen Christenheit verbreiteten Papstfabeln, nach denen von Sylvester II. an bis auf Gregor VII. jeder Papst durch ein Teufelsbündnis auf den Stuhl des hl. Petrus erhoben worden war,[2] können am Rhein nicht unbekannt geblieben sein. Kurz, es darf nicht auffallen, dass Cäsar von Heisterbach den Vertrag zwischen Mensch und Satan in jeder Form kennt.[3] Er kennt die vom Teufel verlangte Leistung des Huldigungseides, die Abschwörung Gottes und seiner Mutter, den mit dem Blut des Verführten geschriebenen Kontrakt.[4] In mehrern Erzählungen berührt er die Teufelsbuhlschaft. Ein Weib hat sechs Jahre lang Umgang mit dem Bösen, der sie öfters sogar ungesehen an ihres Mannes Seite besucht. Die Tochter eines Priesters zu Bonn bezeichnet der Böse dem Vater gegenüber als des Teufels Gattin, und ein liederlicher Scholastikus zu Prüm buhlt mit dem Satan, der die Gestalt seiner Geliebten angenommen hatte. Dagegen fehlt bei Cäsarius in den Erzählungen über Bund und Buhlschaft mit den Dämonen ein in den spätern Hexenprozessen fast ausnahmslos wiederkehrender Umstand: die Verbündeten der Hölle erhalten nicht die Anweisung und die Mittel, ihre Mitmenschen an der Gesundheit oder an Hab und Gut zu schädigen. In dieser Hinsicht war augenscheinlich der Hexenglaube in Deutschland zur Zeit des Cäsarius nicht entwickelt.[5] Ausser dem Heisterbacher Cistercienser sind für das 13. Jahrhundert in der Geschichte des Hexenwahns am Rhein namentlich noch drei theologische Schriftsteller, alle Dominikaner, zu nennen: Thomas von Chantimpré, Thomas von Aquin und Albertus Magnus. Thomas von Chantimpré, ein geborener Brabanter, hat sowohl als Schüler Alberts des Grossen, als auch auf


  1. M. G. Scr. II, 742: Diabolus … cuidam pauperculo in humana se obviam tulit specie, pollicitus, non mediocriter illum esse ditandum, si societatis vinculo in perpetuum sibi delegisset adnecti.
  2. J. Diefenbach, der Hexenwahn. Mainz, 1886. S. 220.
  3. Etwas abweichend: Soldan-Heppe a. a. O. Bd. I, S. 188.
  4. Homagium: Dialogus I, 32, V, 4 und V, 18; Abrenunciatio: Dialogus II, 12 und XII, 23; Chartula proprio cruore conscripta: Homil. 3, 58.
  5. Soldan-Heppe a. a. O. Bd. I, S. 188.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 158. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/25&oldid=- (Version vom 1.8.2018)