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| Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242 |
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In den Hexenprozessakten findet sich mitunter die Angabe, dass vor oder nach der Folterung ein Priester den Angeklagten exorcisierte.[2] Genaueres wird nicht mitgeteilt; anscheinend handelte es sich einfach um das Verlesen[3] einiger kirchlichen Beschwörungsformeln. Im allgemeinen nahm man an, die Hexen selbst seien selten besessen.[4] Bezüglich der angeblich von ihnen Geschädigten erklärte dagegen die Kölner Kurie noch im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts, dass die Grenze zwischen Bezaubert- und Besessensein schwanke.[5] Die von den ältern Schriftstellern über den Hexenwahn zur Begründung ihrer Ansichten angeführten Bibelstellen belaufen sich auf mindestens drei bis vier Dutzend. Zu Berichtigungen in dieser Hinsicht fand die Kölner bischöfliche Behörde verhältnismässig selten Anlass, da ihr Censurrecht[6] häufig einfach übergangen wurde.
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Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 195. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/62&oldid=1109066 (Version vom 20.05.2010)