Sensationelle Kriminalprozesse

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Autor: Walther Kabel
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Titel: Sensationelle Kriminalprozesse
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aus: Deutscher Hausschatz, Illustrierte Familienzeitschrift, 37. Jahrgang Oktober 1910 – Oktober 1911, Seite 918–919
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Erscheinungsdatum: 1911
Verlag: Friedrich Pustet
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Erscheinungsort: Regensburg, Rom, New York, Cincinnati
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Sensationelle Kriminalprozesse.
Von W. Kabel.

Henriette Orleille[ws 1], eine der berüchtigsten Giftmischerinnen des 18. Jahrhunderts, die kaltblütig ihren Gatten, ihre Eltern und zwei Geschwister beiseite schaffte, um ihren Geliebten heiraten zu können und zu Reichtum zu kommen, war unzweifelhaft um das Jahr 1792 die schönste Frau Brüssels. Die besten niederländischen Maler jener Zeit bemühten sich um den Vorzug, die Dame mit den Madonnenaugen, wie sie allgemein genannt wurde, auf der Leinwand verewigen zu dürfen. Dann wurde sie eines Tages, kurz nach dem Tode ihres gerade in ihrem Hause weilenden Bruders, unter der Anklage verhaftet, die genannten fünf Giftmorde innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten vollbracht zu haben. Mit ihr zugleich ward auch einer ihrer glühendsten Verehrer, der Baron Lesserac, als ihr angeblicher Mitwisser und Helfershelfer festgenommen. Der Prozeß Orleille nimmt unter den Kriminalfällen aller Zeiten eine besondere Stellung ein. Das schöne Weib, welches ihren dunklen Augen durch raffinierte Schminkkünste jenen seelenvollen Ausdruck zu geben verstand, erschien vor Gericht in prächtigen Kleidern und blassen, scheinbar von dem Bewußtsein der Unschuld völlig verklärten Antlitzes. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob sie sich endlich schuldig bekennen wolle, war ihre einzige Antwort ein todestrauriger, entsagungsvoller Blick. Die gegen Henriette Orleille zusammengetragenen Beweise hätten wohl jedem Richterkollegium genügt. Allgemein nahm man auch in Brüssel an, sie würde einstimmig zum Tode verurteilt werden. Es kam ganz, ganz anders: sie wurde einstimmig freigesprochen! – Und der Grund: die fünf Beisitzer des Gerichts hatten sich sämtlich in die raffiniert herausgeputzte Schöne verliebt. – So berichtet der Kriminalpsychologe Hindermann in seinem Werke: „Der seelische Rapport zwischen Richter und Angeklagtem.“ – Es kam noch besser: kaum zwei Monate später heiratete der Präsident des Gerichtshofes zur Entrüstung ganz Belgiens die so schwer Verdächtigte, die nur aus Mangel an überzeugenden Beweisen freigekommen war. Inzwischen hatte sich der gleichfalls für unschuldig erklärte Baron von Lesserac nach Amerika in Sicherheit gebracht. Von dort aus schrieb er, um sich für die Untreue der Geliebten zu rächen, an den Oberrichter Vernois, den neuen Gatten der Orleille, einen Brief, in dem er eingestand, selbst das Gift für die Mordtaten in Paris besorgt zu haben. Henriette Orleille habe die Reste der überaus giftigen Flüssigkeit im Garten ihres Hauses in seinem Beisein unter einem bestimmten Baume in einer Flasche vergraben. – Der Oberrichter sagte niemandem etwas von diesem Schreiben, sondern suchte zunächst an dem angegebenen Orte nach der Flasche, fand diese auch wirklich und stellte weiter fest, daß sie tatsächlich ein scharfes Gift enthielt. Nunmehr ließ er seine Frau, von deren wahren Charaktereigenschaften ihm schon die wenigen Monate seiner Ehe ein trauriges Bild gegeben hatten, ohne jede Rücksicht aufs neue verhaften, und dieser zweite Prozeß endete dann auch mit der Verurteilung der fünffachen Giftmörderin Henriette Blanchard, verwitweten Orleille, verehelichten Vernois, zum Tode des Enthauptetwerdens. Die kaum vierundzwanzigjährige Frau, die endlich ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, zeigte nicht die geringste Reue über ihre Untaten. Ebensowenig schien sie den Tod zu fürchten. Nur ein Gedanke ließ ihr keine Ruhe: im Gefängnis hatte man ihr, der Verurteilten, jetzt alle die kostbaren Gewänder und die unzähligen Schminktuben und Büchsen fortgenommen, mit deren Hilfe sie ihrem Gesicht jeden gewünschten Ausdruck zu geben verstand. Sie mußte ein einfaches, grobes Leinenkleid tragen, und ihr Gesicht, dessen Haut schon vorher durch den steten Gebrauch kosmetischer Mittel verdorben war, hatte eine aschgraue Färbung angenommen. So war von der berühmten Schönheit nichts, aber auch nichts mehr übriggeblieben. Und dieses Bewußtsein, bei der öffentlichen Hinrichtung mit diesem Äußeren vor dem Volke erscheinen zu müssen, bereitete dem ebenso eitlen wie verbrecherischen Weibe schlaflose Nächte. Schließlich fand die Orleille doch einen Ausweg. Sie bestach die Aufseherin ihrer Zelle und ließ sich die so sehnlichst begehrten Schminken heimlich beschaffen. Am Tage der Urteilsvollstreckung betrat sie dann mit sanft geröteten Wangen, frisch und blühend wie ein junges, unschuldiges Mädchen das Blutgerüst! – Jedermann merkte, daß sie geschminkt war, und die lauten Pfuirufe aus der Menge steigerten sich beim Anblick dieses herausgeputzten, dem Henker verfallenen Kopfes zu einem nicht endenwollenden Wutgebrüll. Da legten die Priester, die der Hinrichtung beiwohnten und deren Beistand die Mörderin hartnäckig zurückgewiesen hatte, Einspruch ein. Die Verurteilte dürfte so nicht vor Gottes Richterthron treten. Das sei eine Verhöhnung des Höchsten. – Die anwesenden Gerichtsbeamten befahlen hierauf den Henkersknechten, der Deliquentin das Gesicht zu waschen. Dieses geschah unter dem lauten Beifallsgeschrei der Menge in nicht gerade allzu zarter Weise, während Henriette Orleille wie eine Wahnsinnige vor Wut kreischte und sich wehrte. Wenige Minuten später rollte ihr Haupt auf die Bretter des Schafotts. – Ein Bild der Giftmörderin, gemalt von Hernot im Jahre 1790, befindet sich noch heute unter dem Namen „Die Dame mit den Madonnenaugen“ in der Münchener Schackgalerie.

Im Jahre 1868 wurde in Paris ein reicher Rentier in seiner Villa in der Rue Herbert am hellen Tage ermordet und beraubt[ws 2]. Als Täter nahm man einen gewissen Jaques Vingin in Gewahrsam, der in einem Pfandhaus die goldene Uhr des Ermordeten hatte versetzen wollen. Vor dem Untersuchungsrichter gab Vingin, ein junger zwanzigjähriger Mensch mit offenem Gesicht, unter Tränen an, er habe die Uhr von einem Fremden auf der Straße mit dem Auftrag erhalten, sie in jenem Leihhause zu Geld zu machen und den Erlös dem vor dem Pfandinstitut Wartenden auszuliefern. Dies sei ihm ganz unbedenklich vorgekommen, da der Unbekannte selbst angeblich keine genügende Legitimation bei sich gehabt und ihm außerdem ein kleines Trinkgeld für die Gefälligkeit versprochen hätte, welches ihm in seiner augenblicklichen Notlage sehr willkommen gewesen wäre. Trotzdem man diesen Angaben, in denen wieder wie so oft der große Unbekannte eine Rolle spielte, keinen Glauben schenkte, forschte man doch nach dem geheimnisvollen Auftraggeber. Natürlich vergebens. Inzwischen hatte sich das Belastungsmaterial gegen Vingin noch vermehrt. So konnte er sein Alibi zu der Zeit, in der der Mord geschehen war, nicht nachweisen. Er behauptete, er sei damals planlos durch die Straßen geirrt, um irgendwo Arbeit zu suchen. Weiter wurde festgestellt, daß der Verhaftete seit Wochen in dürftigsten Verhältnissen gelebt und kurz vorher aus einem Fleischerladen zwei Würste – angeblich aus Hunger – gestohlen hatte. Daß Vingin keine Beschäftigung gefunden habe, schien auch wenig wahrscheinlich. Immer mehr kleine Nebenumstände vereinigten sich, um Vingin als einen Tagedieb und Faulenzer hinzustellen, dem man einen Mord wohl zutrauen konnte. Vor Gericht beteuerte der hart ins Verhör Genommene aber immer wieder schluchzend seine Unschuld. Nichtsdestoweniger wurde er zum Tode verurteilt. Sein Anwalt legte gegen das Urteil Berufung [919] ein. Es half nichts. Abermals ward über Vingin das Todesurteil ausgesprochen. Der Verurteilte kam nun in eine der Delinquentenzelle, wurde stark gefesselt und erhielt einen ständigen Wärter. Dieser, Francois Beson, hatte so reichlich Gelegenheit, sich mit dem Todeskandidaten zu unterhalten. Durch diese Gespräche gewann der Gefangenaufseher von Tag zu Tag stärker die Überzeugung, daß Vingin unschuldig sein müsse. Der gutherzige Mann hielt sich für verpflichtet, seine Beobachtungen dem Gefängnisdirektor mitzuteilen. Dieser aber zuckte nur die Achseln. Er könne in der Sache nichts mehr tun. Da wandte sich Beson sogar an den Präsidenten des Gerichts, um wenigstens einen Aufschub der Vollstreckung des Urteils zu erreichen. Auch dieser Schritt war umsonst.

Der Morgen der Hinrichtung war gekommen. Auf dem Gefängnishofe stand das Blutgerüst, waren die Bürger versammelt, die dem traurigen Akt als Mengen beiwohnen sollten. Aber merkwürdigerweise erschien niemand von den Gerichtspersonen. Nachdem eine Viertelstunde über die festgesetzte Zeit verstrichen war, überbrachte ein Beamter den Wartenden die Nachricht, die Vollstreckung müsse verschoben werden, da das von Kaiser Napoleon III. unterzeichnete Todesurteil aus dem Bureau des Gefängnisses auf unerklärliche Weise verschwunden sei und nach dem Gesetz die Hinrichtung nur nach Verlesung dieses Urteils stattfinden dürfe. – Auch die sofort eingeleitete Untersuchung ergab keine Anhaltspunkte dafür, wo die in einem versiegelten Umschlag eingeschlossene Urkunde, welche wie üblich in einem besonderen Schrankfach aufbewahrt worden war, geblieben sein könne. Nachdem so drei Tage hingegangen waren, ließ das Gericht dem Kaiser eine neue Anfertigung des Urteils zur Unterschrift, zugleich mit einem eingehenden Bericht des Geschehenen vorlegen. Hierdurch wurde der Kaiser auf diesen Kriminalfall besonders aufmerksam. Er ließ sich die Akten einreichen und begnadigte Vingin dann zu lebenslänglichem Zuchthaus, da es an tatsächlichen Beweisen für die Schuld des Verurteilten mangele. –

Nach einem halben Jahre wurde in Lyon ein Mann festgenommen, der einem Juwelier einen wertvollen Brillantring zum Kauf angeboten und sich dabei durch ein scheues, ängstliches Wesen verdächtig gemacht hatte. Bei der Leibesvisitation auf der nächsten Polizeiwache fand man bei dem Betreffenden noch verschiedene Pretiosen, die, wie bald festgestellt wurde, damals bei dem Raubmorde in der Rue Herbert in Paris gestohlen waren. Da der Verhaftete jede Auskunft darüber verweigerte, wie er in Besitz der Kostbarkeiten gelangt war, transportierte man ihn zur weiteren Untersuchung der Angelegenheit nach Paris. Hier wurde er dann Jaques Vingin gegenübergestellt, und dieser sagte ohne Zögern auf die Frage, ob er den Mann vielleicht kenne, es sei derselbe, der ihm seinerzeit die Uhr zum Versetzen übergeben habe. Nunmehr wurde ein neues Verfahren eröffnet, welches mit der Freisprechung Vingins und der Verurteilung des wahren Mörders, eines vielfach vorbestraften Einbrechers, endete. Dieses Urteil brachte aber noch eine größere Überraschung: denn jetzt meldete sich der Gefängnisaufseher Francois Beson und gestand ein, damals das Todesurteil aus dem Bureau des Gefängnisses in der Nacht vor der Hinrichtung entwendet und verbrannt zu haben. Er habe auf diese Weise verhindern wollen, daß ein Justizmord geschehe, da er von der Unschuld Vingins felsenfest überzeugt gewesen sei und da er auch gehofft habe, der wahre Täter würde vielleicht inzwischen entdeckt werden. – Napoleon III. beschenkte Beson mit einer großen Summe und übertrug ihm zugleich die Verwalterstelle in dem kaiserlichen Jagdschlößchen Surenne, während Vingin, der gelernter Gärtner war, ebendort Parkaufseher wurde und gleichfalls eine reichliche Geldentschädigung für die ausgestandene Todesangst und die zu Unrecht verbüßten sechs Monate Zuchthaus erhielt.

In einer nordamerikanischen Stadt war kürzlich ein angesehener Bürger namens Hopkins wegen Mordes unter Anklage gestellt worden[ws 3]. Er sollte seinen Geschäftsteilhaber, mit dem er ernstliche Differenzen gehabt hatte, nachts auf der Straße hinterrücks überfallen und niedergeschossen haben. Es fanden sich Zeugen, die in der Voruntersuchung unter ihrem Eide aussagten, sie hätten den schrecklichen Vorfall aus einiger Entfernung beobachtet und der Mörder hätte dem Angeschuldigten Hopkins in Gestalt und Kleidung völlig ähnlich gesehen. Hopkins bestritt jede Schuld. Er habe in jener Nacht noch bis ein Uhr morgens allein in seinem Kontor gesessen und die Geschäftsbücher nach falschen, von seinem inzwischen ermordeten Kompagnon bewirkten Eintragungen durchsucht. Zeugen für dieses sein Alibi könne er jedoch nicht angeben. – Erschwerend für Hopkins fiel ins Gewicht, daß man in seiner Wohnung einen offenbar erst kürzlich gereinigten fünfschüssigen Revolver entdeckte, dessen Kammer nur noch vier Patronen enthielt. Das Kaliber stimmte auch genau zu der tödlichen Schußwunde, in der man allerdings die Kugel selbst nicht mehr gefunden hatte. Sie war glatt durch den Brustkorb des Überfallenen hindurchgegangen und hatte sich wahrscheinlich in die neben der Straße liegenden Parkanlagen verirrt. – Am Tage der Gerichtsverhandlung beantragte der Verteidiger des Angeklagten ihm den beschlagnahmten Revolver zu einigen Schießversuchen auszuhändigen, die er im Beisein des Gerichts auf dem Hofe des Justizgebäudes vornehmen wollte. Er würde durch diese Versuche beweisen, daß die Tat unmöglich mit dem betreffenden Revolver ausgeführt sein könne. Auf dem Hofe wurden dann wirklich einer männlichen Leiche, die in ihren Größenverhältnissen genau dem Körper des Ermordeten entsprach und die der Advokat gegen eine hohe Summe für seine Zwecke angekauft hatte, dieselben Wäschestücke und Kleider angezogen, welche der Tote in jener verhängnisvollen Nacht getragen hatte, und auf den so präparierten Leichnam aus verschiedener Entfernung aus Hopkins’ Revolver drei Schüsse abgegeben. Hierbei zeigte es sich, daß die Kugeln aus der angeblichen Mordwaffe, einem billigen, schlechten Fabrikat, gar nicht die genügende Durchschlagskraft besaßen, um den seidengefütterten Paletot, Rock, Weste und Hemd zu durchdringen, noch viel weniger aber imstande waren, den bekleideten Körper glatt zu durchbohren, wie dies das tödliche Geschoß getan hatte. Nach diesen Vorführungen gab dann der Advokat aus einer modernen, gezogenen Mehrladepistole einen vierten Schuß auf den Leichnam ab. Und das Nickelmantelgeschoß dieser Waffe durchschlug wirklich den Körper und bohrte sich sogar noch ein Stück in eine dahinter stehende Mauer ein. – Nachdem so der Beweis erbracht war, dass die Tat mit Hopkins’ Revolver nicht vollbracht sein konnte, und da die anderen Indizienbeweise nicht zur Verurteilung genügten, wurde der Angeklagte freigesprochen. Er verdankte sein Leben nur seinem eifrigen Verteidiger, der tagelang die Durchschlagskraft aller möglichen Handfeuerwaffen durchprobiert und auf Grund der hierbei sich ergebenden Resultate die wichtigen Schießversuche an der Leiche beantragt hatte. Der wahre Mörder wurde dann wenige Wochen später in der Person eines Pferdehändlers entdeckt, den der Ermordete durch verschiedene betrügerische Geschäftsmanipulationen an den Bettelstab gebracht hatte. Die Tat stellte sich als ein wohlüberlegter Racheakt dar, den der Mörder am dem elektrischen Hinrichtungsstuhl büßte.



Anmerkungen (Wikisource)

  1. Die Geschichte über Henriette Orleille wurde von Walther Kabel teilweise wortgleich auch in den Beitrag Eitel bis zum letzten Augenblick eingearbeitet. Dieser erschien in: Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens, Jahrgang 1911, Bd. 9, S. 208–211
  2. Von Walther Kabel erschien 1911 in der Familienzeitung Das Buch für Alle hierzu auch der Beitrag Ein Prozeß ohnegleichen‎, der leicht abgewandelt dem folgenden Abschnitt entspricht.
  3. Die Geschichte des Bürger Hopkins wurde von Walther Kabel teilweise wortgleich auch in den Beitrag Gewissenhafte Advokaten eingearbeitet. Dieser erschien in: Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens, Jahrgang 1911, Bd. 12, S. 213–218