Topographia Austriacarum: Gottschee

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Topographia Germaniae
Gottschee (heute: Kočevje)
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Grädisch
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1679, S. 68.
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Gottschee.

Ist ein Stättlein in dem Theil deß Crainlands gelegen / so vom Mercatore die Windische Marck; von andern aber das Gottscheer-Ländlein genant wird; als welches zwar unter Crain gehörig / aber ein absonderlichs Ländlein ist / darinn 5. vornehme Pfarren / die 2. Stättlein Gottschee / und Nesselthal; das Schloß und Vestung Friederichstein / liegen. Ist ein Lehen vom Patriarchat Aglarn / oder Aquileia; und hat vor diesem den Grafen von Ortenburg; neulich aber Herrn Grafen Johann Jacob Kiesel / Obersten Käiserlichen Cammerherren / gehört / der sich einen Grafen zu Gottschee geschrieben / dessen Erben solch Ländlein Anno 1641. Herrn Grafen Wolff Engelbrecht von Auersperg / Land Marschallen / und verordneten Ampts-Praesidenten in Crain / verkaufft haben. Die Unterthanen sind vorgedachtem Herren Graff Kiesel rebellisch / aber / nach etlicher Bestraffung / bald neulich wieder gestillt worden. Es schreibet Megiserus in der Kärndterischen Chronic 1. Buchs 1. Capitel / daß der Senonum (die er / mit andern mehrern / nicht für Gallier / sondern Schwaben / und anderer Autorn Semnoner hält) überbliebene Nachkommen / noch heutigs Tags zu Gottschee / und daselbst herum / seyen / und dasselbige Einwohner mitten unter den Windischen sich der Teutschen Sprach gebrauchen / und ein Schwäbische Außsprach haben. Andere sagen / sie seyen auß dem Franckenland hieher kommen / und daß sie / wie die in der Graffschafft Hohenlohe / zu reden pflegen. Wolffgang. Lazius lib. 12. Reip. Rom. sect. 5. cap. 2. sagt / daß in dem Codice Praefecturarum stehe Burna, oder Burnum civitas, an den Gräntzen Liburniae, Istriae und Saviae, und daß die Schwaben zun Zeiten Käisers Justiniani daselbst gewohnt haben. Jornandes, da er deß Schwaben Königs Chunimundi vorhabenden Zug / auß Dalmatia, und Liburnia, in das obere Pannonien / wider den Gothen König Theodericum beschreibe / gedencke außtruckenlich eines Schwabenlands nahend Dalmatien. Und seyen dieses Volcks Uberbliebene noch heutigs Tags in dem von einem Wald begrieffenen Ländlein Gottschee / mitten in der Windischen March / Histerreich / und Crain; dessen Inwohner in selbiger Gegend allein / als Teutsche / sich noch der Schwäbischen Art zu reden gebrauchen / und auff Schwäbisch sich bewehren; ausser daß sie von Alters her etliche sonderbare Wort behalten / die doch Teutsch seynd. Als / daß sie einen Wolff Holtzgangel heissen / weil er nemlich im Holtz gehet: Item / den Fuchs / einen Schleicher / und einen Eichhorn den Schertzer / nennen. Es seynd / sagt er ferners / auch Zeugnussen / auß gemeldtem Scribenten / da / daß die Gottscheer auch der Gottscheer auch der Gothen Nachkömmling seyn können / wie es dann der Nahm gebe. Arrianus in deß Grossen Alexanders Histori melde / daß die Teutschen / so um den Sinum Jonicum, bey deme dieses Gottsche nahend liege / gewohnt / ihre Gesandten zu ihme / dem Alexandro, so damals in Moesia, an der Thonau / sein Lager geschlagen / geschickt / die der König gefragt / wen sie wol am meisten in der Welt förchten thäten? Die dann alsobald darauff geantwort hätten / daß sie allein diß förchteten / daß der Himmel nicht einfiele. Dieses seyen nun die jenige Schwaben / oder Gothen / gewesen / welche an diesen Gräntzen die obgedachte Statt Brunum bewohnt / und deren Nachkommen unsere Gotzseer seyen. Johannes Micraelius: in seinem Pommerlande stimmet auch mit dem obgedachten Megisero überein / und sagt im 1. Buch am 52. Blat / obwol etliche / und unter ihnen Cluverius, der Meynung seyen / daß der Zug unter dem Bellweiß in Welschland / nicht von den Suevischen / oder Märckischen Semnonern / sondern den Frantzösischen Senonern / zu verstehen / so seye doch der berühmte Geschichtschreiber Florus darwider / welcher die Senoner an Größe deß Leibes / und unverzagtem Gemüthe / und erschröcklichen Geberden / also beschreibet / wie Caesar die Teutschen Schwevischen Semnoner. Ja / er thu noch das hinzu / daß diese Senoner / oder Semnoner (dann es doch ein Nahme sey / es mög einer sagen / was er wöll) vor Zeiten von den äussersten Enden / die am Meer liegen / verstehe nemlich das Balthische Pommerische Meer / mit grossem Hauffen außgezogen seyn / alles unter Wegen verheeret / und endlich sich in Welschland gesetzet haben. Er Micraelius meldet auch am 57. Blat / daß die obgedachte Teutschen / die dem Alexandro so kurtzen Bescheid geben / nicht Gothen / sondern die Edlen Bastarner / und Peuciner / gewesen / welche Tacitus, und andere / an die Thonau setzen. Hievon aber mögen andere urtheilen; wie auch von deme / ob der berühmte Birbaumerwald / über welchen man von Laybach / nach Görtz räiset / und den gedachter Lazius den Burnpamerwald nennet / und daß er sich weit erstrecke / saget / von gedachter Statt Burno, wie er will; oder vielmehr von einem grossen Birnbaum / wie Cluverius in antiqua Italia darfür hält / den Nahmen bekommen habe? Aber wieder auff das Gottscheer Ländlein zukommen / so seyn die obgedachte fünff Pfarren / die gemeldte zwey Stättlein Gottschee / und Nesselthal / Item / Mösel / Rüeck / und Tschermoschnitsch. Und giebt es dieser Orten sehr veste Thabor / oder alte Gebäu / darinnen die Unterthanen ihre Behaltungen / haben.