Topographia Bavariae (Bayern): Freising
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Freising / Fruxinum.
Diese Bischoffliche Residentz Statt ligt an der Mosach / so sich bald hernach in die Isar ergeust / ziemlich lustig vnnd anmuthig / vnnd etwas in der Höhe / sonderlich das Fürstlich Bischoffliche Schloß auff einem Berg / da es schönes lauters Wassers gibt; wiewol es / wann man von Mönchen / so fünff kleine Meylen von hier gelegen / hieher reyset / ziemlich Morast hat / vnd das weite Feld herumb / nach Gelegenheit deß Landes / etwas rauch / doch fruchtbar ist. Bischoff Otto / Marggraf Leopolds von Oesterreich Sohn / der Anno 1158. gestorben / vnnd allhie begraben ligt / hat die schöne deß besagten Bergs / vnd dieser Statt (von der man 9. Meylen nach Augspurg / 7. gen Ingolstatt / vnd 12 nach Regenspurg hat) Gelegenheit / im fünfften Buch am 24. Capitel / beschrieben / auß welchem P. Bertius seine Beschreibung genommen hat. Man kan auch da schöne Jagten anstellen / vnnd ist der nahgelegene Forst zum bawen vnd brennen / den Bürgern gar nützlich. Man hält darfür / daß diese Statt seye gebawet worden / zu der Zeit / als die Römer diesen Theil deß Bäyer-Lands / so von dem Gestad der Thonaw / biß an die Alpen sich erstreckt / durch Ihre Landpfleger haben verwalten lassen. Man will auß / daß allbereyt vmbs Jahr 444. eine Kirch / zu Ehren der Jungfrawen Mariae auf dem Berg allhie seye erbawet worden / welche / vnd nicht S. Peters Capell / wie Theils gewolt / die erste gewesen. Von dem Benedictiner Closter WeichenStephan / so bey dieser Statt / oben auf dem hohen Berg Tetmos, oder Tetmons ligt / schreibet Gaspar Bruschius, daß daselbst zu höchst auff dem Berg ein Schloß gestanden / in welchem König Pipinus auß Franckreich / Item Carolomannus, Hoff gehalten haben. Besiehe von diesem Closter / vnd Abbtey / WeichenStephan / tom. 3. Metrop. Salisburg. fol. 455. seq. Item von S. Andreas Weltlichen Stifft oder Probstey / oder Collegiata Ecclesia Canonicorum secularium, auf dem Berg; wie auch S. Johanns deß Täuffers Stifft / oder Probstey allhie / tom. 2. Metrop. folio 106. et 435. seqq. daselbst ingleichem f. 527. seqq. Von dem Newem Stifft / oder Nova Cella, einem Closter oder Probstey / Praemonstrater Ordens / ausser der Statt Freysingen / wo die Isar vnd Mosa zusammen fliessen / gelegen / zu lesen; daselbß in der Kirchen die H. Marinus vnd Teclanus, vnd in dises Closters Filial Kirchen zu S. Michael in Dintenhausen / der H. Eberhard / den man einen Viehhirten selbigen Dorffs gewest zu seyn halten thut / ruhen; zu welches letzten Grab vil Walfahrten geschehen / darauß man die Erden nimbt / vnd solche in die Häuser vnd Ställe thut / vnd dem Viehe gebrauchet. Zu dem besagten NewStifft zu S. Peter vnd Paul / gehöret die Herrschafft Eberstoff in Vnder Oesterreich: Vnd dann / so ist von S. Veit Stifft nahend der Statt / so eine Probstey / auch gemeldtes Buch / oder Metropolis Salisburg tom. 5. fol. 435. zu sehen. Es hat dise Statt zu vnderschiedlichen Zeiten / sonderlich von den Vngarn / vil außgestanden; vnd ist An. 1086. von den Sachsen / in den Osterfeyrtagen / als sie wider Käyser Heinrichen gekrieget / eingenommen worden; hat auch Hertzog Heinrich der Eylffte in Bäyern den Geistlichen zu Freising ihre Flecken vnnd Vesten zerbrochen / vnd Freising hart gestrafft / weil die es mit Hertzog Welphen hielten vnd zoge Er vnd Käyser Conrad der Dritte / darfür; wie Aventinus schreibet; vnnd brandte diese Statt zun Zeiten Käyser Friederichs deß Ersten / Anno 1159. etliche wenig Monat / nach dem Bischoff Otto / der Historicus, gestorben war / mit dem Thumb / allen Kirchen vnd Zierden / gar auß. Anno 1632. im Aprilen / ward sie vom König auß Schweden eingenommen. [18] Was das Bisthumb allhie anbelangt / so ist am ersten demselbigen der H. Corbinianus vorgestanden / dessen Leben gedachter Otto Frisingensis, an obangezogenem Ort / Marcus Welserus, libro 4. rerum Boicarum, p. 256. seqq. Andreas Brunner part. 1. Annal. Boicorum, p. 644. seqq. et 718. seqq. vnnd andere mehr / beschrieben haben. Er hat S. Benedicten Kirch vnnd Closter / allhie auffgerichtet. Hundius vermeynt / Er seye vmbs Jahr 710. hieher kommen / vnnd dem Bisthumb 20. Jahr vorgestanden. Von Theils wirdt sein Todt in das Jahr 738. oder etwas weiters hinauß / gesetzt. Ihme haben Erimbertus, Josephus, Aribo (oder Arbio, oder Haeres, so auch deß gedachten J. Corbiniani Leben beschrieben /) Atto, (An. 782. erwöhlet / vnd Anno 810. gestorben /) Hitto, Erchenbertus, Anno, Arnolphus, vnd der 10. oder nach Theils Meynung / der 9. in der Ordnung / Walthon, Waltho, VValdo, oder Valdo, succedirt, zu welches letzten Zeiten das berümbte Evangelien Buch im Fränckischen Reymen vmbs Jahr 880. von dem Priester Siegfrieden / auß dem Lateinischen / in dieselbe gebracht / geschrieben worden / so Beatus Rhenanus, in S. Corbiniani Bücher Schrein allhie / als er deß Livii halber ab dem Reichstag zu Augspurg hieher gereyst war / ohngefehr gefunden / vnd darauß geschlossen / daß die Francken / so vber den Rhein in Gallien gezogen / vnnd daselbsten ein newes Königreich aufgerichtet / müssen Teutsch geredt haben; wie hievon bey ihme lib. 2. rerum Germanic. vnter dem Titul / Franci Germani, eâ sunt usi linguâ, zu lesen. In der Vorrede stehet vnder anderm: Hier horesio Zi guate Jetziger Zeit ist solches Buch / wie man berichtet / zu Freisingen nicht mehr geschrieben vorhanden; aber weil es / wie obedachter Bertius bezeuget / zu Basel getruckt worden / so wirdt es in alten Biliothecken noch wol zubekommen seyn. Besagtem VValthoni hat succedirt Utto, oder Otho, diesem Dracolphus, diesem VVolframus, vnnd deme andere / als Lampertus, Abraham, Gothschalcus, Fridericus, (den Theils außlassen; andere sagen / daß zu dessen Zeiten Käyser Otho der 3. Anno 996. der Statt Freysingen den Marckt / vnd Freyheit zu Müntzen / sampt dem Zoll / geben habe.) Egibertus, oder Engelbertus, ein Graff von Moßburg / so von seinen Gütern das Stifft wol begabet / das Chor-Herren Stifft zu WeichenStephen in ein Benedictiner Closter verändert / vnd den Probst / vnd 6. Canonicos, in die S. Veits Kirchen / mitten auff dem Berg bey Freising gelegen / versetzt / vnd Anno 1039. gestorben. Ihme haben gefolget / Nicerus, oder Nitgerus, oder Nizo, Ellenhardus, (so das Collegiat Stifft bey Sanct Andreae auff dem Freisinigschen Berg / nahendt der Bischofflichen Kirch / aufrgerichtet hat /) Meginwardus, Heinrich von Eberstorff / Otto Marggraff von Oesterreich / dessen obgedacht worden / vnnd der von Theils für den 20. von Theils den 22. vom Hundio aber den 23. Bischoff ahllhie / gesetzt wirdt. Ihme hat succedirt Albertus, diesem Otto der Ander; nach welchem kommen seyn / Geroldus, Conradus I. Conradus II. ein Wildgraff / vnd Vetter Hertzogs Ludwigen in Bäyern / Fridericus, Emicho, Conradus III. Gottfridus (so die CollegiatKirch zu S. Johann Baptista gestifftet) Johannes, so An. 1324. gestorben / vnd dessen Grabschrifft also lautet: Lux Decretorum Johannes vas et honorum Auff ihn haben gefolget Conradus IV., Johannes II. Leopoldus oder Leutoldus, Albertus Graff von Hohenberg vnd Haigerloch / deß Päpstischen Rechts Doctor / so von Theils für den 33. vom Hundio den 37. von andern / den 35. Bischoff allhie gehalten wird / vnd der Anno 1359. gestorben ist. [T7][19] Paul, Leopoldus, Herman, ein Graf von Cilly. Johan. III. Grienwalder genant; wider welchen Papst Martinus der Fünffte / Nicodemum de Scala, deß Veronensischen Geschlechts / gesetzt / so beim Hundio in der Zahl der 44. bey Theils der 41. Bischoff / vnd der Anno 1443. zu Wien gestorben / auch daselbst bey den Augustinern begraben worden ist. Nach seinem Todte ist gedachter Johannes Grüenwald rechter Bischoff allhie worden / deme succedirt haben / Johannes 4. Sixtus von Tannberg; Philippus Pfaltzgraff bey Rhein / der 48. Bischoff beym Hundio, so Anno 1540. gestorben; vnnd diesem Pfaltzgraf Heinrich; deme Leo, diesem Mauritius, deme Ernestus Hertzog in Bäyern; diesem Stephanus von Seibolstorff / so Anno 1618. gestorben; vnd deme Herr Veit Adam Geebeck; Zu dessen Coadjutorn / vnnd künfftigen Successorn / im Aprili Anno 1639. erwöhlet / Herr Albrecht Sigismund / Hertzog in Ober- vnd Nider Bäyern / Herrn Hertzogen Alberti, Herr Sohn. Es erkennet der Bischoff zu Freisingen in Geistlichen Sachen den Ertzbischoff zu Saltzburg für seinen Oberherrn. Er hat nit allein sein ResidentzStatt Freising / sondern auch andere feine Orth in Bäyern / vnd erstreckt sich sein Bisthumb gegen Tyrol hinan. In Oesterreich hat er die Statt Bäyrisch Waithofen; vnd in Crain die Statt Lack / oder BischoffsLack / sampt andern Gütern mehr / in selbigen Landen. Von den vier Erb-Aembtern dieses Bisthumbs / ist obgedachter Hundius tomo 1. Metrop. Salisb. fol. 101. zu lesen; welche zu seiner Zeit / als deß Truchsässen / oder Erb-Kuchenmeisters / die von Freundsperg / (jetzt von Sebolsdorff;) deß Marschalcken / die von Pientzenaw; deß Cammerers / Christoff Raindorffer (vnd noch der Zeit die von Raindorff;) vnnd deß Mund- oder Erbschencken Ampt die von Preising / verwaltet haben. Vnder den 24. Domherren waren Anno 1643. Herr Ernst / Cardinal von Harrach / Ertz-Bischoff zu Prag / Fürst vnd Legat deß Römischen Stuls / Primas deß Königreichs Böheimb / ThumbProbst. Herr Johann Georg Freyherr von Puech / Thumb-Dechant. H. Johann Anthoni Gaßner / der H. Schrifft D. Scholasticus vnnd Official. H. Georg Otto Lösch / zu Hilckershausen / Custos, Senior. Herr Frantz Wilhelm Bischoff zu Oßnabrück / Graf zu Wartenberg. H. Johan Conrad Wagner / der H. Schrifft D. Proton. Apost. vnd Vicarius Generalis. H. Johann Adoph Geebeck / von vnd zu Arnbach / etc. In deß H. Limnaei tomo 4. de Jure public. stehet / pag. 484. das Stifft Freysingen habe nicht mehr / als 13. Aembter / darunter 8. in den Oesterreichischen Erblanden / vnd 2. im Fürstenthumb Bäyern (welche an dem Ort / wo sie seyn / zu verstewren) gelegen: restiren 3. davon der Herr Bischoff die Steuren immediatè erhebe. Daselbsten ist auch am 583. Blat / ein Extract der Information-Schrifft zu lesen / welche auff dem Reichs-Tage zu Regenspurg / Anno 1641. der mit doppelen Anschägen beschwärten Ertz- vnd Bischöffen / Saltzburg / Bamberg / Freysingen / Regenspurg / vnd Passaw / Gesandten / denen Chur- vnnd Fürstlichen / auch übriger Ständte Gesandten / vnnd Pottschafften / übergeben: Vnd hergegen pagin. 688. seqq. Was auff solche Klag / die Oesterreichischen Gesandten vorgebracht / vnnd ihr Recht / vnnd Gerechtigkeit außgeführet haben. Es gibt aber dieses Stifft Monatlich dem Reich 12. zu Roß / 80. zu Fuß / oder an Gelt 464. Gülden; vnnd zu Vnterhaltung deß Cammergerichts zu Speyer / Jährlich / nach dem erhöchten Anschlag / 125. Gülden der Thaler zu 69. Kreutzer gerechnet. Der Zeit ist allhie Bischoff Herr Albrecht Sigismund / Hertzog in Ober- vnd NiderBäyern. Anno 1634. giengen Hertzog Bernhard von Sachsen / vnd der FeldMarschall Horn / hierher / vnnd ferners auff Moßburg / als sie Regenspurg entsetzen wolten. Anno 1646. ward diese Statt / von den Schwedischen überstiegen / vnd 400. Wildschützen darin nidergemacht. Anno 48. bekamen sie / vnd die Frantzosen / diesen Orth abermals. Sihe vnten Rain. Als wir mit Beschreibung der Statt Freising allbereit fertig gewesen / ist vns auß Bäyern folgende Description zukommen / welche / weil sie auß der HauptTraditionBuch dieses Löbl. Stifftes / vnnd andern desselben sonderbaren Verzeichnussen vnnd Schrifften / scheinet genommen zu seyn / auch die [20] vorgehende Beschreibung in viel Wege erkläret / vnnd weiters außführet / wir auch hieher von Wort zu Worten haben setzen wollen / welche dann also lautet: |