Topographia Braunschweig Lüneburg: Eimbeck

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Topographia Germaniae
Eimbeck (heute: Einbeck)
<<<Vorheriger
Ehrenburg
Nächster>>>
Elbingeroda
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 77–79.
[[| in Wikisource]]
Einbeck in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[T28]
[77]
Eimbeck.

Ist die Haupt-Statt deß Fürstenthumbs Grubenhagen / soll / wie Johannes Letznerus in seiner Dasselischen Chronick im 6. Buch am 2. Theil Cap. 1. schreibet / ihren Nahmen daher bekommen haben / weiln die vielen vnd nahmhafftigen Brunnquellen / Bäche vnd Flüsse / so gegen Auffgang der Sonnen auß dem Sollinger Walde / Ellfast / vnd andern vmbligenden hohen Gebürgen / herfliessen / neben vnd bey dieser Statt in eine Bach oder Beck (wie die Nieder-Sachsen reden) zusammen kommen / deren Vrsprung vnd Anfang ist dahero veranlasset / nach dem an dem Orte / woselbsten jetzo die Stifftskirche S. Alexandri stehet / eine Capelle in honorem deß heiligen Bluts gebawet gewesen / vnd alltägliche grosse vnd viele Wallfahrten von frembden Orten dahin gangen / hat man / damit die Frembden vnd Pilgere Herberge vnd Lebens-Vnterhaltung an Essen vnd Trincken finden möchten / daselbst zu bawen angefangen / vnd ist der Anfang dieser Statt die Münsterstrasse gewesen / die auch endlich biß an das Brodhauß außgeführet worden / Allermassen dann an dem Ort / woselbst jetzo das Brodhauß gebawet / ein Thor / welches das Burgthor / vnd hinter S. Alexandri Münster noch ein Thor / welches das Speckthor genennet worden / gestanden / vnd ist damals Eimbeck ein Flecken gewesen / wie dann auch die Ruhe-Graffen zu Dassel / als welche die Eigenthumbs Herren damals dieser Statt gewesen / für dem Flecken Eimbeck / an dem Ort / da jetzo die Marckkirche vnd hoher Thurn stehen / eine Capellen in honorem D. Jacobi, vnd dabey ein Schloß gebawet / vnd findet sich Nachricht / daß allbereit Anno 797. die Ruhegraffen daselbst gewohnet.

Nachgehends ist nicht allein wegen Zulauffs der Wallbrüder vnd Pilgrimmen / sondern auch daß die benachbarte Dörffer / als Diedepen / Kunhausen / Beesen / vnd Oldendorff in die Statt gerücket / dieselbe zu erst nach dem Dideper vnd Osterthor / nachgehends auch auff der Newstatt derogestalt gebawet / daß endlich die Statt in ihrer Circumferentz / wie sie jetzo stehet / gebracht / zu erst mit einer Mauren / nachgehends auch mit den Wällen befestiget / vnd verwahret worden.

Die gegend anreichend / so ist dieselbe nach Norden werts nicht weit von einem fast hohen Berge / die Hueffe ins gemein genant / belegen / nach dem Osten ist das Fürstl. Ampthauß vnd alte Schloß Saltz der Helden / gegen Mittag das Fürstliche Ampthauß Rotenkirchen / gegen Abend aber das Stifft Hildesheimbsche Ampthauß Hundesrück / vnd das Fürstl. Schloß die Erichsburg genant / so mit Graben vnd Wällen vmbgeben.

Der Vmbkreiß der Statt ist so groß / daß man dieselbige in einer grossen Stunde auff dem Walle vmbher begehen kan / hat fünff Thore / nemblich das Oster / Oldendorper / [78] Bender / Hulderse / vnd Tiedeper Thor / Sie ist mit einem zimblichen hohen starcken Walle / gedoppelten Graben / vnd einer guten Maur / jedes Thor auch mit einem Ravelin versehen.

Bey der Statt fliessen her zween Bäche / so zwar an sich selber klein vnd geringe / können sich jedoch / wann starcke Regen fallen / oder der Schnee in dem Gebürge loß gehet / vnglaublich ergiessen / deren einer in dem nechstgelegenen Walde / dem Solling / der ander aber in dem Hilfe entspringet / von welchem jener die Ilmede / dieser aber das krumme Wasser genennet wird.

In der Statt sind drey Kirchen / die eine S. Jacobi genant / mitten in der Statt / an dem Marckte / die andere S. Mariae Magdalenae, auff der Newstatt / die dritte S. Alexandri, auff der Fürstl. Freyheit belegen ist.

Das Rahthauß stehet am Marckte / nicht weit von der Kirchen S. Jacobi.

Das Statt-Regiment belangend / ist dasselbe vor wenig Jahren folgender gestalt gefasset / es bestehet nemblich der gantze Raht in zwantzig Personen / nemblich zween Bürgermeistern / acht Cämmerern / vier Riedemeistern / zween Stattvoigten / vnd vier Richteherren / von welchen allemahl die helffte die Regimentsverwaltung haben / vnd alljährlich post Trium Regum abgewechselt werden.

Die gantze Bürgerschafft ist in gewisse Gilden vnd Zünfften vertheilet / deren dann zehen an der Zahl seynd.

Die gemeine StattSchule / so in anno 1610. von grund auff / von lauteren Steinen in die höhe geführet / vnd auff der Newstatt / nahe bey der Kirchen daselbst / ist gar ein schön Gebäwde / vnd werden zu Informirung der lieben Jugend / nebenst einem Rectore, noch fünff andere Collegen vom Rahte vnterhalten.

Der Einwohner dieser Statt vornehmste Nahrung / ist vor Jahren in dem Brauwerck bestanden / gestalt das Eimbeckische Bier damals in grossem Werth gehalten / vnd weit vnd breit verfohren worden / hat aber nunmehr / vnter anderm / auch nach dem der Bröyhan auffkommen / mercklichen Abgang genommen. Nebenst dem nehren sich auch die vornehmen alten Geschlechter ihrer Feldgüter vnd Ackerbawes / Es liget aber die der Statt vnd Bürgerschafft zuständige Länderey theils nahe / theils ferne davon / vnd ist auch deß Boden Gütigkeit in einem Felde viel besser vnd außträglicher / als in dem andern / Ist vor diesem / wegen vieler vor der Statt belegener fruchtbarer Gärten / wie dieselbe noch in gutem Stande / vnd mit allerhand herrlichen Bäumen besetzet gewesen / (so aber bey den leidigen Kriegesjahren gar verwüstet / alle Bäume abgehawen worden) gar ein lustiger Ort gewesen. Die übrige Bürgerschafft treibet auch durch Kauffmanschafft / allerley Handwercke / vnd sonsten / gleich in andern Stätten geschicht / ihre Nahrung.

Sonsten seyn dieser Statt auch verschiedene Vnglücksfälle / insonderheit durch entstandene Fewersbrunsten zugestossen / gestalt dann dieselbe durch einen darzu erkaufften Mordbrenner / in anno 1540. an vnterschiedenen vielen Orten angeleget / vnd totaliter eingeäschert worden / vnd ein mehrers nicht / als ein klein Häußlein / nicht weit von dem Walle / in welchem ein vnsinniger Mensch gesessen / stehen blieben.

Anno 1549. ist sie aber eins halb in die Asche geleget worden.

Im Jahr 1632. bey dem letzten Kriegswesen / ist der General Graff von Pappenheim / mit seiner bey sich habenden Armee / vor die Statt gerücket / vnd weil sie sich mit gnugsamer Besatzung bey zeiten nicht versehen gehabt / hat er sich derselben / durch getroffenen Accord / bemächtiget / vnd seine Besatzung hinein geleget / welche über ein halb Jahr darin verblieben / endlich aber außgezogen / vnd die Statt verlassen. Als aber im Jahr 1641. die Keyserl. Armee / vnterm Commando deß Herrn Ertzhertzogen Leopold Wilhelmen zu Oesterreich / vnd Grafen Piccolomini / dabey auch die Chur-Bäyerische Armee / vnter dem General Wahl gewesen / sich den Hertzogthümbern Braunschweig Lüneburg [79] genähert / haben hochbemeltes Herrn Ertzhertzogen Fürstl. Durchl. die Statt Eimbeck am 7. Octobris berannt / mit Approchen vnd Batterien vmbgeben / mit Stücken hefftig beschossen / ihr das Mühl- vnd Brunnenwasser genommen / vnd sie mit Sturm vnd Fewr hart angegriffen. Wiewol sich nun die Bürgerschafft / vnd darin gelegene Soldaten / anfangs zur Wehr gesetzet / vnd dem Feinde guten Widerstand gethan / so ist doch darauff erfolget / daß der General Piccolomini den 12. ejusdem, über 80. brennende Fewrkugeln vnd Granaten in die Statt / an verschiedene Oerter werffen lassen / die eine solche Fewrsbrunst verursachet / daß über die 300. Gebäwde / worunter 200. Wohnhäuser / zu grunde abgebrant / vnd in die Asche gelegt worden. Als nun dadurch bey männiglichen grosse Bestürtzung entstanden / haben deß Herrn Ertzhertzogen Hochfürstl. Durchl. folgenden Tags einen Trompeter an den Commendanten / Gottfried Friederichen von Gürtschen / Majorn / geschicket / vnd denselben zum Accord vnd Vbergab / mit Bedrohung / auff den widrigen fall die Statt ferner einzuäschern / vnd keines Menschen darin zu verschonen / anermahnet. Da dann der Commendant vnd Bürgerschafft sothaner Gewalt vnd Fewreinwerffens weiter zu widerstehen / sich nicht getrawet / sondern der Commendant vmb Stillstand der Waffen / vnd Geissel angesuchet / worinn ihm auch gewillfahret / der Accord geschlossen / die Keyserl. Völcker ein- vnd die Fürstl. Braunschweig-Lüneburgische Besatzung herauß gezogen / vnd nacher Hameln convoyiret worden / worselbst der gewesene Commendant vor das Kriegsrecht gestellet / vnd weil befunden / daß er seine Schuldigkeit nicht gnugsam erwiesen / auff Erkantnuß / vnd gefelletes Vrthel deß Kriegsrechts / enthauptet worden. Im Jahr 1643. ist die Keyserliche Besatzung / auff getroffenen Vergleich / auß der Statt Eimbeck wieder abgezogen / vnd dieselbe in ihres Landesfürsten Hände dadurch wieder gerahten.

[218] In vnd ausserhalb der Statt Eimbeck seyn zwey Stiffter / als S. Alexandri, vnd B. Mariae Virginis, belegen / Was das Stifft S. Alexandri belanget / ist Fraw Gesa / geborne Gräfin von Schwalenberge / Graff Albrecht zur Catlenburg hinterlassene Witwe / Graff Dieterichs deß Eltern Fraw Mutter / (wie auch Johannes Letznerus in seinem Einbeckischen Chronico part. 5. lib. 6. fol. 59. 60. et seqq. schreibet) die erste fundatrix dieses Stiffts gewesen / welche Anno 1094. vom Pabst Vrban dem Andern / vnd Keyser Heinrich dem Vierdten / die Confirmation vnd privilegia darüber erhalten / alle ihren Fräwlichen Schmuck / sampt vielen köstlichen Kleinodien / vnd einer ansehnlichen Summen Geldes / zu dieser Canoney vermachet / auch ihrem geliebten Sohn / Grafen Dieterichen dem Eltern zur Catlenburg / auff ihrem Todtbette mit einem leiblichen Ayde verbunden / vnd ihme befohlen vnd aufferleget / Er ihr auch mit Handgegebener Trewe versprochen / in die Ehre deß Märtyrers Alexanders eine Geistliche Canoney vnd Kirchen zu bawen / der dann selbiger Zusage zu folge / mit Raht vnd Consens Ruthardi deß Ertzbischoffs zu Maintz / vnd seiner Gefreundten der Ruhegrafen zu Dassel / diß Stifft in honorem Dei omnipotentis et S. Alexandri martyris, an diesem Orte / da jetzo die Statt Eimbeck stehet / zum andern mahl zu bawen angefangen / der Kriegsunruhe halber aber nicht vollendet / biß nachgehends Fraw Gertrudis / geborne Marggräfin zu Sachsen / Marggraff Ekbrecht deß Eltern Tochter / vnd Marggraff Ekbrecht deß Jüngern Schwester / Grafen Dieterichs zur Catlenburg deß Eltern / Gemahlin / diß newe Stifft / S. Alexandri, Anno 1108. vollendet / vnd reichlich begabet / auch vom Pabst Paschale II. vnd Keyser Heinrich dem Fünfften / stattliche Confirmationes, Privilegia, Begnadung vnd Freyheit darüber erlanget / mit grossen Kosten mannicherley Heiligthumb / worunter das heilige Blut / vnd etzliche particul von S. Alexandro, das vornehmste gewesen / dabey gebracht / deren die Ruhegrafen zu Dassel / Edle Herren von Homburg / viele vornehme vom Adel / vnd andere reiche vermügende Leute trewlich geholffen / vnd mit beeden Händen mildiglich darzu gegeben / vnd ist also die klein Capelle deß H. Bluts der erste anfang gewesen / vnd nach deme ein grosser Zulauff worden / auch Pabst Gelasius II. diese Walfahrt bestettiget / dahero durch den reichlich offerirten Fertonem, die Vff- vnd Einnahme immer grösser worden / ist der hohe Chor / sampt der gewölbeten Klufft / bey obbemeldete Capellen zu erst gebawet / vnd Anno 1316. verfertiget worden. So hat Hertzog Heinrich zu Braunschweig vnd Lüneburg / Herr zu Grubenhagen / Hertzogen Albrechts deß Grossen Sohn / die Stüle vor die Canonicos oder Chorherren bawen lassen / vnd das Stifft / wo er immer gekont / verbessert vnd befordert / wie die an denenselben mit güldenen Buchstaben stehende Schrifft / Anno M. CC. LXXXIX. Dux Henricus has fedes ordinavit, bezeuget / Den mittelsten Theil hat M. Hanß Mollrümb / Anno 1404. angefangen / vnd Anno 1416. vollendet. Vnd ob wol eodem anno das Fundament zum Thurn oder Hintertheile angefangen / alle Jahr daran gebawet / vnd so weit / als im Augenschein befindlich / in- vnd außwendig fest vnd starck gnug auffgeführet vnd verwahret / ist doch diese gantz herrlich vnd schön zugerichtete Kirche / nebenst andern vielen herrlichen vnd kostbaren Gebäuden / vnd stattlichen fast zierlichen Kleinodien vnd Ornamenten / durch die vngeheure Fewersbrunst / so gar auß vnd herunter gebracht / öde / wüste vnd vngestalt worden / daß alle im Thurn verhandene Glocken zerschmoltzen / vnd die von M. Hanß Arneman / Anno 1487. in die Mauritii, in honorem S. Alexandri, gegossene / vnd Anno 1506. vff den Thurn gebrachte grosse Glocke herunter gefallen / jedoch [219] vnversehret blieben / nach dem Brande wieder an ihren Ort bracht / vnd noch verhanden.

Es haben auch die Canonici vnd andere fürnehme Leute das beste dabey gethan / daß die Kirche in so weit restauriret / zierliche ornamenta, Altare / Leuchter / Cronen / Orgel vnd derogleichen / wieder herein gezeuget / vnd die Kirche in esse vnd Stande erhalten.

Von Antiquitäten ist noch das H. Blut in einem vergüldeten Kelche / in einem Tüchlein verwickelt / vnd mit einem Deckel / worauff ein Creutze / zugedecket / sampt dem Speer / womit deß Herrn Christi Seite soll eröffnet seyn / auch die Cronen vnd Nageln annoch vorhanden / imgleichen eine alte fast künstliche Altar-Tafel / woran nebenst der Creutzigung Christi / das martyrium deß H. Alexandri, vnd seiner Brüder Januarii, Felicis, Philippi, Silvani, Vitalis vnd Martialis, vnd ihrer Mutter Felicitatis, sehr zierlich abgemahlet / wie auch die Kelche / grosse MessingsCrone / eherne Tauff / vnd Kleinodia / so Degenhardus, ein Canonicus deß Stiffts / fundiret vnd verehret.

Es ist dieses Stifft noch zu gegenwärtiger Zeit mit einem Seniore vnd Capitularn besetzet / welche nach deß Stiffts von der Fürstl. hohen Obrigkeit bekräfftigten vnd verbesserten statutis sich richten / inmassen auch der Gottesdienst täglich vnd fleissig in der Kirchen getrieben wird.

Das vor der Statt belegene Stifft B. Mariae Virginis, oder der H. Jungfrawen Marien / hat Fraw Rixa / Keysers Lotharii nachgelassene Wittwe / vnd Grafen Heinrichs zu Northeim / vnd Gertruden / Marggräfinnen in Sachsen Tochter / in honorem B. Mariae Virginis, allererst gestifftet / vnd zu bawen angefangen / vmb das Jahr Christi 1140. aber nit vollendet / wie Letznerus in seiner Einbeckischen Chronicken / part. 1. lib. 6. cap. 9. Meldung thuet / doch aber feine Intraden / vnd jährlich Auffkommens Güter dabey vermachet / Imgleichen viel Reliquias Sanctorum, vnd Heiligthumbs von Jerusalem vnd Rom / (so die Leute zu der Zeit hochgehalten / vnd mit grosser Andacht veneriret) in diese Canoney verehret / vnd über das alles viel stattliche privilegia, Freyheit vnd Gerechtigkeit / von etzlichen Päbsten / Bischoffen / Keyser vnd Fürsten / derselben zum besten erhalten vnd außgebracht. Was aber höchstgedachte Keyserin an jetztbemeltem Stiffte / wegen deß Todesfalls / nicht hat können zu einem gewünscheten Ende bringen / solches hat 140. Jahr hernach / nemlich Anno 1280. Hertzog Heinrich der Wunderliche / Hertzogen Albrechten der Grosse genant / Sohn / ein Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / vnd Herr zum Grubenhagen / mit Befoderung vnd Hülffe seiner Gemahlinnen / Fraw Agnesen / Landgräfin zu Thüringen / vnd Marggräfin zu Meissen / vollenführet / vnd das Stifft / die Kirche vnd Gottesdienst / allererst in den Stand vnd seine rechte Ordnung gebracht / wie solches auß einem alten Calender auff Pergamein geschrieben / (der dann noch heutiges Tages im Stiffte vnser lieben Frawen verhanden) klärlich / doch ohne Jahrzahl / zu ersehen. Die Worte aber in jetztgedachtem Calendario lauten davon also: Die Virginis Reginae, obitus Illustris Principis Henrici in Brunswick Fundatoris Canoniae et hujus Ecclesiae, et Agnetis Conthoralis ejus. Also thut man diesen Hertzogen Henrichen / weil er das von der höchstgedachten Keyserinnen Richsa angefangenes Werck vollendet / vnd zum rechten Stand gebracht / vor den Fundatorn billig halten. Es ist aber dieser hochlöbl. Fürst Anno Christi 1323. selig in Gott verstorben / vnd in das Stifft S. Alexandri bestattet worden / wie Letznerus am gedachten Orte erwehnet.

Sonst hat diese Stifftskirche vor der Statt Eimbeck / ausser dem Tiedexerthor / allernechst an dem Stattgraben / an dem Krummenwasser / an einem sehr lustigen vnd fruchtbaren Orte / wie bekant / gelegen / Es ist aber die schöne Kirche / wie folgen wird / jetzo ruiniret / vnd der Erden gleich gemacht. Der Antiquitäten sollen von der mehrhöchstgedachten Keyserinnen Richsen / diese Canoney gar viel zugebracht / vnd verehret worden seyn / vnter welchen / secundum Letznerum, unser lieben FrawenHaar vnd Milch in grossem Ansehen vnd Würden [220] sollen gewesen seyn / also daß das Volck in grosser Frequentz / vnd mit keiner geringen Devotion / Walfahrten dahin angestellet / damit sie solches zu sehen bekommen / vnd Gnade vnd Vergebung der Sünden dadurch erlangten / worüber dann der Zulauff in S. Alexandri Stifft / wie groß er auch gewesen / gar sehr abgenommen. Von sothanen vermeynten Reliquien hat man heutigs Tages nichts mehr auffzuweisen / dann die außgewichene Catholische Canonici, so jemals bey dem Stiffte davon etwas verhanden gewesen / auß sonderbarer Devotion dasselbe mit sich / als ein Heiligthumb / weggenommen haben.

Denckwürdig ist / was Anno 1547. sich mit dieses Stiffts Kirche zugetragen vnd begeben. Dann als im gedachten Jahre auff dem Teutschen Boden an vielen Orten grosse Kriegs-praeparatoria, vnd sonderlich in der Nachbarschafft angestellet worden / also vnd derogestalt / daß die von Eimbeck dieserwegen sich eines schleunigen Vberfalls besorget / haben sie die Kirchen Vnser Lieben Frawen / weil ihnen dieselbe so gar nahe an dem Stattgraben vnd der Vestung gelegen / gefährlich vnd schädlich seyn möchte / (doch mit Consens vnd gnädiger Erlaubnuß ihres Landesfürsten / Hertzog Philips deß Eltern / vnd der Herren selbiges Stiffts / als sie über 200. Jahren nach der ersten Erbawung gestanden) auff ihren eigenen Vnkosten eingerissen / vnd abgebrochen / dabey aber ein Erbar Raht der Statt Eimbeck sich obligiren müssen / daß in künfftigen Zeiten bey wiederauffbawung der demolirten Kirchen Sie wolten vnd solten das ihrige dazu thun helffen. Wie dann auch Anno Christi 1566. würcklich geschehen / in deme erwehnter Raht mit Gelde / vnd anderer Notturfft an Holtz vnd Steinen / zur Erbawung dieser Kirchen / der Verpflichtung nach / ist herbey gekommen. Ist also eine feine zierliche Kirche damals an demselbigen Orte wiederumb / wiewol mit grossen Vnkosten deß Stiffts erbawet worden. Es hat aber diese newe erbawete Kirche / als sie kaum 60. Jahre / vnd etwas darüber gestanden / Anno 1632. gleiche demolition vnd ruin erfahren vnd außstehen müssen / dann als im gedachten Jahr die Statt Eimbeck sich einer Belagerung / wie Anno 1547. von dem Keyserl. General Papenheim befürchten müssen / vnd Sorge dabey getragen / es möchte der Feind zu seinem Vortheil sich dieser Kirchen / so nahe an der Vestung gelegen / in seiner Approche gebrauchen / Als hat der Raht dieser Statt / auff vielfältiges vnterthäniges Ansuchen / vnd endlich darauff erhaltenen gnädigen Consens deß Landesfürsten / Hertzogen Christians zu Braunschweig vnd Lüneburg / hochseel. Angedenckens / diese wolerbawete schöne newe Kirche / vnd die darumb herligende Stifftshäuser herunter gerissen / vnd der Erden gleich gemacht / daß also nicht mehr / als die blossen rudera bey jetziger zeit davon zu sehen / vnd ist sonderlich notabel vnd zu observiren dabey / daß zum offtern das Fewr vergebens angeleget worden / ehe vnd bevor diese gute Kirche hat können in den Brand gesetzet werden.

Anjetzo wird der Gottesdienst von den anwesenden Capitularn in S. Alexandri Münster / nebenst selbigen Stiffts Capitularn / zugleich verrichtet.