Topographia Braunschweig Lüneburg: Northeimb
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Northeimb.
Diese Statt ist eine von den vornehmsten grossen Stätten deß Fürstenthumbs Braunschweig Lüneburg / Calenbergischen Theils / im Lande zu Göttingen / zwischen den beeden Wassern der Ruhme vnd der Leina gelegen / diese fleusst vom Mittage an der Northeimischen Feldmarckt herunter / die Ruhme aber kompt auß dem Osten / gehet in den einen Strom für dem Mühlenthor her / der ander Strom aber fleusset bey dem in anno 1432. erbaweten Siechenhause vorbey / über beede Ströme gehen zwo steinerne Brücken / vnd fället dahin die Strasse auß Hessen / Thüringen / vnd Eichsfelde / vnd dem Hartze / auch auß dem Stifft Hildesheim / daß es also ein zimblicher / vnd an der Landstrassen gelegener Paß ist / soll ihren Nahmen haben von den Northmannis, welche sich daselbst circa annum Christi 878. auffgehaten / oder von den Grafen von Northeim / in welcher Graffschafft sie für vielen Jahren gelegen. Anno 1246. seynd die Mauren dieser statt zu bawen angefangen / vnd nach ablauff verschiedener vieler Jahre dieselbe / sampt den Stattgraben vollendet / daran seyn inwendig gemauret 48. Thürner / außwendig aber 15. feine Zwenger / In diese Mauren seyn drey Thor gesetzet / das eine gegen Morgen / heisst das Hockelheimer Thor / weil da hinauß das Closter Hockelheim ligt / das dritte nach Mitternachtwerts / das Mühlenthor / weilen die Ruhm-Mühle vor demselben gelegen / vnd seyn diese drey Thore mit starcken vnd hohen Zwengern von aussen her wol versehen. Es hat darinnen eine feine gewölbete Pfarrkirche / vnd in derselben eine schöne gegossene Tauffe. Anno 1539. hat der Raht / Gilden vnd Gemeinde die Lehre deß H. Evangelii angenommen / vnd hierunter deß Einrahts Ern Antonii Corvini sich gebraucht / Es ist auch von dem Raht eine feine Schuel angerichtet / vnd mit qualificirten Praeceptoribus versehen / von denen die Jugend nach dero Gelegenheit zum fleissigsten informiret vnd angewiesen wird. Zum Statt-Regiment ist ein gewisser Raht verordnet / welcher dasselbe administriret / wie dann auch darinnen gewisse Zunfften verhanden / die sich nach ihren Statutis achten vnd richten müssen. Es werden in selbiger Statt jährlich vier Jahrmärckte gehalten. Die Nahrung dieses Orts bestehet in dem Braw-Handwercke vnd Ackerbaw. Es ist in der Statt ein Stifft belegen / S. Blasii genant / ist Anno 1050. von Hertzog Otten in Bayern / Graffen zu Northeimb gebawet / vnd weil es von Graff Adolph von Dassel gantz vnd gar / vnd darinnen zugleich die fürnehmsten Personen / an der Zahl fünffzehen / darunter verschiedliche HerrenStandes vnd vom Adel gewesen / sampt allen Monumenten vnd Kleynodien / so Hertzog Otto der Fundator dahin gegeben / jämmerlich verbrant / hat es Graff Sigfried von Northeim / Anno 1141. von newem wieder erbawet. |