Topographia Circuli Burgundici: Grave

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Topographia Germaniae
Grave
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 53–54.
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[T11]

Grave

[53] Grave / Gravia, eine Statt / und treffliche Vestung an der Maas / von welcher Petrus Divaeus schreibet / daß sie seye die Hauptstatt der Graffschafft Cuyck / oder Comitatus Cudicensis, welche sich vier Meilen von Hertzogenbusch anfahe / und vorzeiten mächtige Graffen gehabt habe; und daß dieses Grave ein Seminarium vieler Kriege zwischen den Brabantern / und Geldrern / gewest seye / dann sie an den Grentzen Brabants und Geldren gelegen. Guicciardinus sagt / daß Grave von Hertzogenbusch vier grosser Meilen gelegen / und nicht allein wegen ihres Lagers / sondern auch anderer Ursachen halber / sonderbaren grossen Nahmens / und Ansehens seye; in welcher ein Collegiat-Stifft / und Kirch zu S. Elisabeth; die Statt aber gehöre dem Printzen von Oranien / als ein Lehen. In dem neuen verbesserten Nassauischen Lorbeerkrantz stehet also: Grave ligt in dem Land Cuyck / dessen Hauptstatt sie ist / auff der Mase in Brabant / so vor Zeiten unter das Hertzogthum Geldren gehört / aber darnach unter Brabant kommen / und von Maximilian von Egmont / Graffen zu Büren / mit einer zimlichen Summa Gelds belegt / und folgends von dem Printzen von Uranien / der deß Graffen einige Tochter zur Ehe genommen / mit allem das darzu gehört / erkaufft worden / der sie auch lang in Besitz gehabt. Hernach ist sie von dem Printzen von Parma Anno 1586. belagert / und von dem Gubernator / dem Herrn von Hemert / ohne grosse Noth übergeben; welcher auch deßwegen gerichtet worden. Ward hernach gewaltig befestiget. Printz Moritz bekam sie durch Accord wieder den 20. Septembr. Anno 1602. als Pfandherr deß Landes Cuyck; wie daselbst mit mehrerm fol. 303. seqq. von solcher Belager- und Einnehmung zu lesen. Hagelganß schreibet / daß / wiewol sie vorhin mit Pasteyen / Wällen und Graben verwahret gewesen / hätten sie doch die Staaten seither dermassen verstärcket / daß sie eine von den trefflichsten [54] Vestungen in gantz Niederland zu halten. Dann / wie ein anderer berichtet / so ist sie mit einem starcken Wall umbgeben / daran sieben sehr grosse Bollwerck; hat auch andere Bevestungen / Werck und Gräben / sonderlich einen sehr breiten / und tieffen / umb den Wall / sampt einem Gehecke / oder Gesträuch. So umbgibt sie grösten theils die Maas; auff der seiten aber gegen Brabant / seyn allenhalben niedere Felder / so von den Wassern überschwemmet werden. Es ist auch die Statt nicht groß innerhalb deß Walls / als die man in einer Viertelstund umbgehen kan. In dem Schloß ist ein Lehen-Cammer / zu welcher über die 350. Lehen gehören / ausser etlicher hoher. Es ligt allhie Hertzog Arnold von Geldern / der Anno 1484. gestorben / sampt seinem Brudern Wilhelmo, Graffen zu Egmond / und Herrn zu Iselstein. Die Burger haben ihre besondere Obrigkeit / die aber den Printzen von Oranien / Herrn Wilhelmen / Graffen von Nassau / als ihren jetzigen Herrn / zu respectiren. Sie seyn mit grossen Freyheiten begabt / und fast allenthalben Zollfrey in Brabant / Holland / Geldren / Seeland / Frießland / und an vielen andern Orten mehr. So haben sie auch gute Viehweyde / und auff eine Stund ungefehr von der Statt Wälder zur Beholtzung / und eine sehr grosse Schwefelschleimichte Pfützen / darauß sie viel Brennerde / oder Torfft haben können. Besagtes Ländlein Cuyck (darin / neben dieser Statt / auch 16. oder 17. Dörffer seyn) hat nicht über 4. Meilen in der Länge / und fast nirgends über anderthalb in der Breite. Welches obgedachter Graff von Beuren / als er dem Brabantischen Landsfürsten eine grosse Summa Gelts geliehen / zum Unterpfand bekommen.