Topographia Circuli Burgundici: Staveren

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Topographia Germaniae
Staveren (heute: Stavoren)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 106–107.
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Staveren

[106] Staveren / Stavria, Stavera, Diese Frisische Stadt / (so vor Zeiten auch Stauria von den Sturiis, so daselbst gewohnt / genannt worden /) ligt am Einlauff deß Arms der Suyder-See / oder Flevi, und ist vor Zeiten eine gewaltige Handels-Stadt in gantz Teutsch- und Niederland / und ein Sitz der Frantzösischen König gewesen; deren Inwohner am ersten / vor allen andern dieses Landes / durch den Dänischen Sond geschiffet / und mit ihrem grossen Nutzen / von den Mitternächtischen Ländern / allerley Wahren gebracht haben; daher sie auch reich / und mächtig / und darneben stoltz worden seyen welches dann ihres Untergangs / neben dem Wollust / eine Ursach gewest ist. Wann man den alten Traditionen / und Mehrlein folgen wil / so ist sie im 21. Jahr nach Christi Geburt erbauen worden / und

[T50]

Staveren

[107] also die ältiste Stadt in gantz Frießland. Deß Namens Ursprung bringt man von Jove Stavone her / den die Leute dieser Lande für einen Gott verehret haben sollen. Und solche ihre Herrligkeit / indeme sie biß auffs Jahr 1199. ein weitberühmte Stadt gewesen / und den grossen Pracht (wie beym Martino Hamconio, in der Vorrede über sein Frießland / an Ertzhertzog Albertum von Oesterreich / zu lesen) hat sie nicht allein zu Wasser / weit und breit / sondern auch zu Lande / biß nach Nieumegen ins Gelderland (wie man vorgibt / und zu dem Ende zwo Schrifften / in einem alten Stein / bey dem vornehmsten Thor zu Nieumegen / die Heselpoort / oder Porta Heselana, anziehet / die also lauten: Huc usque Jus Stavriae, und Hic est pes Imperii) erstrecket; wiewol Petrus Scriverius wil / daß durch das Wort Stauria, nicht Staveren / sondern die Steuer / oder Tribut / zu verstehen seye. Wie dann die Fränckische König zu Nieumegen ihr Palatium gehabt / daselbst hin / als eine Königliche / und nachmals Käyserliche Stadt / zu einem gewissen Ort / und termino oder pede Romani Imperii, die Contributiones, und Steuren / haben erlegt werden müssen. Und ist noch ausser der Stadt Nieumegen ein Platz / welchen man ins gemein den Roomischen Voet / oder den Römischen Fuß heisset: wie dieses weitläuffig Gotfridus Hegenitius in Itinerario Frisio-Hollandico p. 47. seqq. erzehlet / auch pag. 44. seqq. die Ursachen anzeiget / derentwegen diese Handels-Stadt Staveren alsgemachs an ihrer gewaltigen Gewerbschafft / aus Anfüllung ihres Meer-Ports mit Sand / abgenommen / und die Kauffleute von dannen sich erstlich nach Campen / folgends nacher Ambsterdam begeben haben. Es ist gleichwol Staveren noch eine Hansee-Stadt / die auch den Vorzug vor allen Ansee-Städten / in dem gedachten Dänischen Sund / hat / daß sie am ersten / mit ihren Schiffen / deß Zolls halber / daselbst expedirt wird / wie Ubbo Emmius de Rep. Frisior. inter Flevum et Lavicam, in dieser Stadt Beschreibung / fol. 64. saget; und am 56. Blat austrucklich meldet / daß allein dieses Staveren / und Bolswaerd / Hansee-Städte in West-Frießland seyn: wiewol andere deren mehr machen; die auch eines Schlosses allhie gedencken; welches aber / wie abermals Hegenitius pag. 46. erinnert / umbs Jahr 1628. also darnieder gelegen / das man kaum etwas Merckzeichen davon hat sehen können. Sie / die Stadt / ist mit Wasser fast umbgeben / auch mit einem Wall / und Graben / wol bevestiget / und laufft dardurch ein Wasser / an welchem sie beederseits nach der Länge 1. Meil von Hindelopen liget. Das Land herumb ist eben / darzwischen viel Gräben / und Pfützen / seyn. Wo vorhin die stattliche Clöster / Kirchen / und Häuser gestanden / da seyn jetzt Dornsträuche. S. Odolphus, der umbs Jahr Christi 830. gelebt / ist allhie Pfarrer gewesen. Anno 1345. ist / bey dieser Stadt / Graff Wilhelm von Holland / mit vielen tausenden der seinigen / von den Friesen erschlagen worden; deren Gebeinn biß auffs Jahr 1545. unbegraben gelegen / biß die Ungarische Königin Maria / Regentin in den Niederlanden / sie in die Stadt führen / und daselbst in das Todtenbeiner Haus hat legen lassen. Sihe von dieser Stadt auch G. Braunen im 4. Theil seines Städtbuchs / J. Angel. à Werdenhagen part. 4. Rerumpub. Hanseat. c. 5. fol. 30. (allda er auch Ursachen / und nemlich die öfftere Ergiessung / und andere Ungemach des Meers / sambt den innerlichen Empörungen / erzehlet / derentwegen diese Stadt so gering worden ist /) und Casp. Ens in delic. apodem. per German. p. 197. seqq.