Topographia Hassiae: Oppenheim

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
  ← Ogersheim Oppenheim Pfedersheim →  
aus Topographia Hassiae, Text von Martin Zeiller, Illustrationen von Matthäus Merian
        Oppenheim in der Wikipedia      
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).


[T93]
[XXVI]
Oppenheim.


Statt / vnnd Ampt in der Vndern Pfaltz / am Rhein / drey Meil oberhalb Meyntz / vnd an einem Berg / gelegen / da man vom Rhein gar hoch hinauff in die Obere Statt zu steigen hat. Freherus, Cluverius, vnd Bertius, haltens für der Alten Bonconica, oder Bauconia, vnd wollen etliche den Situm, oder das Lager dieses Orths / mit Jerusalem vergleichen. Etliche wollen den Vrsprung dieser Statt dem C. Julio Caesari, oder Druso; andere den Käysern Probo, oder Valentiniano, oder Gratiano, zu schreiben; Item / daß sie / vmbs Jahr Christi 400. von Caroco, dem Verwüster eines guten Theils Teutschlands / zerschleifft / vnd vom Dagoberto, König in Franckreich wider auffgebawt / vnnd vom Carolo M. solcher deß Wormbser Göws Reichsflecken / oder villa, in der Grafschafft Zeizolfi Comitis gelegen / vnd damals Obbenheim genant / Anno 800. dem Closter Lorsch verehrt; nachmals aber vom Käyser Conrado II. gegen Außtausch / zum Reich gebracht / vnd endlich verpfändt worden. Freherus sagt part. 2. Orig. Palat. cap. 13. fol. 69. seye vnder Käyser Ludovico IV. an die Pfaltz kommen: Andere wollen / daß Käyser Carolus IV. als er seinen Sohn Wenceslaum gern zum Käyserthumb promovirt hätte / vnnd einem jeden Churfürsten ein grosse Summa Gelts versprochen / vnd darfür die ReichsStätte / vnd Zöll / verpfändet / vnnd / vnder anderm / dem Churfürsten bey Rhein / Pfaltzgrafe Ruperto dem Eltisten / dieses Oppenheim / Odernheim / Ingelheim / vnd KäisersLautern / eingesetzt habe. Vnd sagt Cuspinianus in seinem Leben / die Fürsten hätten ihn gezwungen / sie mit einem Eyde / die Vnderpfandt nicht wider zu begehren / zu versichern. Vnd dann so sagen andere / Käyser Ruprecht habe Oppenheim / Ingelheim / vnnd KeysersLautern seinem Sohn Ludwigen / Pfaltzgrafen / vnd seinen Erben / im Jahr Christi 1402. vmb hundert tausent Gulden verschrieben; wie beym Munstero lib. 5. cap. 24. fol. 666. zu lesen. Vnd sagt man / daß obgedachter Käyser Carl Anno 1356. den ReichsStätten / Mäyntz / Wormbs / vnd Speyr / die 16. grosse Zöll zu Oppenheim auff dem Rhein / so Er da gehabt / darzu die Veste / oder Burg / zu Oppenheim / Odernheim / die Burg / vnd Schwabsberg / Nirstein / (al. Nustein) Ingelheim / Winternheim / vnd andere darzu gehörende Dörffer / vmb 33. tausent Goldgulden / versetzt habe / so villeicht entweder von ihme dem Käyser selbsten wider / oder aber dem Churfürsten Pfaltzgrafen / vermög habenden Privilegii gelöß worden seyn mögen. Wer hievon einen eigentlichen Bericht geben kan / von deme wollen wir denselben willig vnd gerne annehmen. In dem Privilegio, so höchstgedachter Käyser Rupertus der Statt Oppenheim Anno 1401. gegeben / ist zu sehen / daß sie damaln noch zum Reich gehört hat. Besihe oben Odernheim. Das Gericht allhie wird noch das Reichs Gericht genandt. Siehe Wehnerum in pract. obs. p. 551. Man findet zu Oppenheim einen frischen Lufft / guten Wein / vnd Fruchtgewächs / sehr tieffe Keller / viel AdelsSitz / vnd Höff: Dann vor Zeiten ein Rittergericht allda gehalten / vnnd der Rath mit Edelleuthen besetzt gewest ist. Hat eine Pfarrkirch zu S. Catharina / genant / zimlich groß / vnd eine von den schönsten Kirchen am Rheinstrom / ist zierlich vnd wol gebawen / von vilen Fenstern / gar hell / vnd hat zwey Chor / eins gegen Morgen / das ander gegen Abend / ist im Jar 1258. von Gerardo, dem Ertzbischoffen zu Meyntz / gestifftet worden / darüber ein sonderlicher Brieff / beym Trithemio, in Chron. Sponheimensi, fol. 283. zu lesen / darinn Oppenheim / damals ein newe Statt genandt wird / so etwan vorhin / verbrant / oder zerstört worden seyn mag, vnd sie der Ertzbischoff vnder seinen Bischofflichen Sprengel / durch Anzeygung der alten Inwohner / so die rechte / vnd alte Gräntzen / so beede Bistümer Meyntz / vnnd Wormbs / vnderscheiden / offenbaret hatten / rechnet / vnd setzet. Es seind auch allhie 2. Clöster / als ein Barfüsser- vnd Jungfrawen Convent / zu S. Anna / sampt einem Teutschen Ritterhauß / dabey nächst die Pfarrkirch zu S. Sebastian / vnd in der Vorstatt zu S. Anthoni stehet: Es hat auch ein schönes Schloß oben auff dem Berg in der Statt / so LandsCron genandt / wird. Die Statt ist sonst zimblich groß / vnd gar wol erbawet gewesen / aber in diesem jetzigen Krieg sehr verwüst worden. Obgbachter Käyser Rupertus ist allda Anno 1410. gestorben / vnnd von hinnen nach Heydelberg geführt worden. Anno 1552. hat Marggraf Albrecht von Brandenburg / als Er zu Meyntz vbel gehaußt hatte / auch Oppenheimbs nicht verschont / sondern solche Statt geplündert / wiewol sie Pfältzisch gewesen. An. 1620. den 14. Septembris, hat sie Spinola ohne Widerstandt / eingenommen / vnnd sich / an der Vnirten statt / dahin gelagert; vnd die darinn gelegne Außschuß Bauren abziehen lassen; daß sie hinfüro keine Soldaten mehr seyn / sondern das Ackerfeld bawen solten. Ist folgender Zeit durch Fewer vbel verderbt worden / vnnd die beste Gaß / das Rathhauß / vnd die gantze Rheingaß / biß an den Spital daselbst außgebronnen. Ein Meilwegs oberhalb der Statt/ ligt das Dorff Stockstatt am Rhein / so Hessisch Darmstättisch; allda etwas vnderhalb / gegen Oppenheim zu / der König auß Schweden / den 6. vnd 7. Decembris, Anno 1631. alten Calenders / die erste zweymal vber Rhein / vnnd zwar den 6. diß nur selbst viert / in einem kleinen Nache / oder Kän / gefahren / vnd ist deßwegen hernach an dem Orth / wo Er vber den Rhein kommen / ein Saul / deren Bildnuß wir hiebey stellen wollen / zur Gedächtnuß gesetzt worden. Darauff hat er den gedachten 7. Decembris erstlich die Sternschantz gegen [XXVII] [ws 1] dieser Statt vber / mit accord; die Statt aber / so Er zu beeden Seiten angegriffen / mit Gewalt erobert / denen in der Statt Quartir geben; aber in dem Schloß / oder Castell / wie man schreibt / die Spanier niderhawen lassen. Jetzt gehört dieser Orth wider dem König in Spanien; der ihme daselbst Anno 1637. huldigen lassen. Dann obwoln die Weymarische diesen Orth Anno 1639. einbekamen / so behielten sie ihn doch nicht lang. Was vor ein rechte Wundergeburt Anno 1635. allhie [ws 2] auff die Welt kommen / die aber erst Anno 1641. daselbsten in S. Antonij Kirchen / mit eines Nagelschmidts Jungen begraben worden / das ist in dem tomo 4. Theatri Europaei Meriani fol. 656. sampt einer Vermahnung an die Soldaten / wol zu lesen. Anno 1644. im Angusto ist die Statt von der Frantzösischen Armee, eingenommen / vnd besetzt worden.

[T85]


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Die folgenden vier Zeilen: "[ge-]gen dieser Statt vber / mit accord; die Statt aber / so Er zu beeden Seiten angegriffen / mit Gewalt erobert / denen in der Statt Quartir geben; aber in dem Schloß / oder Castell / wie man schreibt / die" stehen in der Vorlage als Zeile 7-10 anstatt am Anfang der Seite. Siehe dazu auch Seite:Palatinatus Rheni (Merian) 146.jpg
  2. An dieser Stelle steht in der Vorlage das Textstück, das an den Anfang der Seite gehört; siehe vorherige Anmerkung
  ← Ogersheim Oppenheim Pfedersheim →