Topographia Hassiae (Hessen): Hachenburg
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| aus Topographia Hassiae, Text von Martin Zeiller, Illustrationen von Matthäus Merian | ||
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Ein Schloß vnnd Statt in der Graffschafft Sain / so im Jahr 1246. nach tödtlichem Hintritt Graff Henrichs zu Sayn / der Grosse genant / neben andern Lehenstücken / auff erstgedachten Henrici Magni Schwester Adelheit / vermählte Gräffin zu Spanheim / vnd durch dieselb dero vier Söhne / alle geborne Graffen zu Spanheim / devolvirt worden / vermög Testamentlicher Disposition. Vnder diesen jetzgemelten vier Brüdern / war einer Nahmens Johann der älteste / welcher hinterliesse zween Söhne / nemblich Henrichen vnd Gottfriden. Auff diesen letzten gemelten Graffen / kam in der Brüder Theilung im Jahr 1264. gemeltes Hachenburg mit dessen Zugehör. Anno 1634. mit eintritt deß Jahrs / thate der Obriste Grimberg / Commendant in Andernach / einen vergebenen Versuch / mit seinem Schaden / auff Hachenburg; darin sich Schwedische / vnd zwar anfangs wider der Burgerschafft willen / einquartirt hatten. Hernach / den 14. Mertzen forderten auch die Spanischen Hachenburg / durch einen Trompeter auff / griffen es aber nicht an / sondern plünderten Alten Wiedt / vnnd andere mehr Orth / zu grund auß.
Im Jahr 1636. auff Absterben Graff [82] Ernstens zu Sayn vnd Witgenstein / vnd dessen jungen Herrlein / Graff Ludwigen / hat Chur Cölln / vnder dem Vorwandt eines eröffneten vnd heimgefallenen Stamm-Lehens / dieses Schloß / Ampt vnnd Statt an sich gezogen / deßwegen dann die hinderlassene Fraw Wittib genöthiget worden / sich bey der Röm. Käyserl. Mayest. vnnd dem Käyserlichen Cammergericht zu beklagen / vnd ist darauff im Jahr 1637. den 9. Januarij /ein widerholtes Mandat / intitulirt extensio Mandati de restituendo et non amplius turbando sine clausula wider Ihre Churfürstl. Durchl. zu Cölln / sambt dero hohen Thumb-Capitul vnd Ihre Fürstlich. Gnad. den Herrn Bischoffen zu Oßnabruck ergangen. Anno 1641. am 31. Maij haben die Käyserliche Mayest. in dieser Sach wider Ihre Chur-Fürstlich. Durchl. Executoriales ergehen lassen.
Bey den General Reichs Friedens-Handlungen / ist / im Jahr 1648. geschlossen worden / daß Herrn Ernsten / Graffen zu Sayn / etc. Fraw Wittib / wider in die Jenige Possession deß Schlosses / Stättleins / vnnd Ampts Hachenburg / sampt zugehör / als auch deß Fleckens Bendorff / eingesetzt werden soll.
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