Topographia Palatinatus Rheni: Spanheim

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Topographia Germaniae
Spanheim (heute: Sponheim)
<<<Vorheriger
Sobernheim
Nächster>>>
Speyer
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1645, S. 83.
[[| in Wikisource]]
Sponheim in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[T43]
[83]
Spanheim / oder Sponheim.

Ein Closter / Schloß / und Flecken / nahend vorgedachtem Sobernheim / und auffm Hundsruck / gelegen / so weyland mächtige Grafen gehabt hat. Und findet sich diese Graffschafft monatlich / gegen dem Reich / auff 228. und / zu Unterhaltung deß Cammergerichts / jährlich / auff hundert Gulden angeschlagen; so Pfaltz und Baden / zu vertretten. In deß Jesuiten Iohannis Crusij, grossem Werck / wider deß Mönchs Romani Hay Aulam Ecclesiasticam An. 1653. zu Cöln in 4. getruckt / part 3. wird gemeldet / daß Herr Marggraf Wilhelm von Baden / an den Cardinaln Franciscum Barberinum geschrieben / daß sein Geschlecht diese Grafschafft Spanheim getheilt / auß erblichem Recht / mit den Pfaltzgrafen / besitze. Und stehet weiter daselbst / daß Creutzenach / nicht allein in dieser Grafschafft Spanheim / sondern auch in der gantzen Untern-Pfaltz / jenseit Rheins / die vornehmste Stadt / in der vordern Grafschafft Spanheim gelegen / und hochgedachter Herr Marggraf derselben / neben den Pfaltzgrafen / Gemeinds Herr / seye. Daher dann auch Ihre Fürstliche Gnaden / als dieselbe die Käyserliche assignation empfangen / Anno 1636. den 24. Julij / dero Obervogten zu gemeltem Creutzenach / anbefohlen / die Jesuiten / die allbereit An. 1624. in dieser Stadt ihre Exercitia gehabt haben / in deß (weyland der Canonicorum regularium S. Augustini Ordens / gewesten aber mehr als siebenzig Jahr / von den Ketzern / inngehabten und auff ein Stund von Creutzenach gelegenen) Closters Pfaff Schwabenheim (ein Collegium, in gemelter Stadt / von dem Einkommen dieses Closters / auffzurichten) possess einzuführen; die Landsfürstliche hohe Obrigkeit / und Gericht / aber / dero / wie vorhin / Ihme vorbehaltende. Daher dann besagter Jesuit Crusius nicht sihet / welcher gestalt / der Herr Pfaltzgraf allein / Ihnen den Jesuiten / et quidem citra ullum suum factum, et culpam, sich von dannen zu machen / befehlen könne. Siehe oben Creutzenach.