Topographia Sueviae: Ravenspurg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Topographia Germaniae
Ravenspurg (heute: Ravensburg)
<<<Vorheriger
Rattolffszell
Nächster>>>
Rechberg
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1643, S. 156–158.
Detailansichten der Stadtansicht siehe Wikimedia Commons
Ravensburg in Wikisource
Ravensburg in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[156]
Ravenspurg.

Diese ReichsStatt im Algöw / vnnd an dem Fluß Schuß / in einem lustigen Thal / so mit Weinbergen vmbgeben / gelegen / vnd beyder Religionen ist / soll erstlich Gravenspurg / von dem alten Flecken Gravenaw / darauß sie erwachsen / geheissen haben: Vnd Anno 1100. erstlich mit Mawren vmbgeben worden seyn. Hat ein Schloß / oder Land-Hauß / so zur Landvogtey gehörig / vnd Oesterreichisch ist / so ausserhalb der Mawer auf einem Hügel gelegen. Der Vmbkreyß der Statt / vergleicht sich mit Reutlingen. Der Theil / so etwas höher ligt / hat Weingärten. Gegen Morgen ist das Oberthor / vnd daselbst ein enges Thal / in welchem die Vorstatt Oelschwang: Item / die Papyrmühl / vnd Wasserstuben / auß welcher 140. Brunnen in die Statt geleytet werden. Gegen Mittag ist das Kästlinsthor; gegen Abend / da man auf Costnitz reyset / das Vnderthor / vnd das Mettelinsthor / vnd daselbst die Vorstatt

[T44]

[157] Pfannenstiel; allda auff einen Büchsenschuß der Fluß Schuß in einem weiten vnnd lustigen Thal vorüber rinnet. Gegen Mitter-Nacht ist das Frawenthor / von der nahend gelegenen Kirchen also genant / auff welcher Seiten nicht weit von der Statt / das berühmbte vnd reiche Kloster Weingarten / sambt den Flecken Altorff gelegen ist / da die Straß nach Biberach / Memmingen / etc. gehet: Gegen Mittag siehet man die Weiß- oder Minderow / so Weinwachs hat / vnnd sich gegen dem Bodensee erstreckt. Gegen obgedachtem Schloß / oder Landhauß über / ist ein gar hoher alter Thurn / der Meelsack / vnd im Mitten der Statt / auch ein hoher Thurn / der Bläserthurn genandt / den Anno 1552. der Wind vmbgeworffen / an dessen statt ein newer erbawet worden / daran / vnter andern gelesen wird:

Zu einem Wunder allhie steht geschriben /

Daß der Blaser ist lebendig blieben.

Dann als gemelter Thurn eyngefallen / so ist dem Wächter vnd Blaser auff demselben nichts geschehen; aber sein Sohn von 16. Jaren alt / ist geblieben / vnnd sein schwangers Weib den dritten Tag hernach gestorben. Es hat feine Kirchen in der Statt / als vnser Frawen / vnd S. Jodoco, vnd der Evangelischen: Ein Carmeliten / vnd S. Clarae Klöster / vnd der Capuciner ausser der Statt; ein stattliches Spital zum Heiligen Geist in der Statt / auch andere Kirchlein / als / zu Sanct Leonhard / S. Christina / vnnd Sanct Georgen / ausser derselben; wie auch Allmußkasten / Lazareth / vnd feinen Freudhoff / oder Gotts-Acker. Ein wolgebawtes Rathhauß / Kauff- vnd Waghauß / Speicher / Zeughauß / etc. vnd vor dem gedachten Frawenthor / ein schönen offnen Platz / mit fruchtbaren Bäumen besetzt / da es / sonderlich im Frühling / sehr lustig zu spatzieren ist. Vnd laufft durch die Statt ein lustiger Bach. Die Abgestorbene Graffen von Werden- vnnd Heiligenberg haben Smalneck für eine Herrschafft der Statt Ravenspurg verkaufft / wiewol sie keine hohe Oberkeit hat / sondern mitten in der Landvogtey Schwaben hoher Obrigkeit ligt. Der Rath ist meistentheils der Römisch-Catholischen Religion zugethan / vnnd der Statt Monatlicher einfacher Anschlag zum Römerzug / drey zu Roß / viertzig zu Fuß / oder 196. fl. Vnd zum Vnderhalt deß Cammer-Gerichts Jährlich / nach dem erhöheten Anschlag / 112. fl. 32. Kreutzer / den Thaler zu 69. Kr. gerechnet. Anno 1211. hat die Ritterschafft deß Lands Schwaben einen Turnier allhie gehalten. Im Stättkrieg ist Ravenspurg Anno 1389. von den Hertzogen auß Bäyern / vnnd andern belägert worden. In diesem Teutschen Krieg hat dise Statt auch viel außgestanden. Vid. Crusius in Annal. Grasserus in der Schatzkammer vom Thurnier / Acta Publica, & Relationes.

Was den obgedachtn Flecken Altorff anbelanget / so dem Hauß Oesterreich gehört / vnd daselbst das Landgericht in Schwaben ist / vnd der Herr Landvogt in Ober vnd VnterSchwaben / so der Zeit ein Graf von KönigsEck / sein Residentz hat / vnnd der bey einer kleinen halben Meil von Ravenspurg gelegen: So ist derselbe in den Historien wolbekandt / als der vor Zeiten berümbte Graffen gehabt / von welchen etliche Hertzogen in Bäyern / deß Welphischen Stammens / vnd noch die jetzige Hertzoge von Braunschweig / vnd Lüneburg / herkommen seyn: Vnd haben die alten Guelphen in dem bey diesem vhralten Marcktflecken gelegenem sehr vornehmen / vnd reichen Kloster Weingarten / in S. Oßwalds Cappellen / jhr Begräbnuß. Vide Brusch. in Chronol. Monast. Germ. Reinerus Reineccius in Pr. Origin Brandeb. Munst. in Cosm. & Crus. in Annal. Suev. Wehner. in pract. observat. voc. Rechtburgen / pag. 558. vermeynt / es were Ravenspurg erstlich Rafenburg / für Rachenburg / genandt worden / dieweil allda / vor Zeiten / vnnd auch noch / allwegen ein allgemeines Landgericht / oder Mallus generalis, gehalten worden.

Anno 1646. ward sie / zum Theil von den Schwedischen außgeplündert / vnnd sonsten vbel allda gehauset. Anno 47. ward sie belagert / aber von den Schwedischen beschützt / vnnd geschah der Abzug den 8. 18. Augusti. Den 10. 20. hernach / ist das / nächst vor der Statt / auff dem Berg / liegendes Oesterreichisches Schloß durch sie / die Schwedischen / in den Brand gesteckt worden; vnd hierauff / den 21. 31. dieses Monats / [158] die Schwedische Besatzung / auff empfangenen Befelch / von hinnen wieder ab- vnd hergegen Herr Obrist Caspar allda eingezogen. Anno 49. den fünff vnd zwantzigsten Maji / Alten Calenders haben / zu Lindaw / die Käyserl. vnd Craiß-Fürstl. Herren subdelegirte Commissarien, auch wegen dieser Statt / dem Instrumento Pacis gemäß / die Execution vorgenommen / daß nämblich / so viel die Politica anbelangt / hinfüro das kleine / oder tägliche Raths-Collegium, in 16. Personen / als: 2. Burgermeister / 4. Geheimen / vnnd 10. andern Personen; das Stattgericht aber in 12. Assessorn, neben einem Statt-Amman: so dann der Gemeinds Rath / auff 22. Pesonen / bestehen / vnd in allen dreyen / wie auch allen andern gemeiner Statt Aembtern / eine durchgehende Gleichheit / zwischen beyden Religions-Verwandten gehalten / vnnd parinumero ersetzt werden sollen. Die zween Burgermeister sollen alle 4. Monat alterniren; vnd ist von jeder Religion ein Statt Amman geordnet / zwischen welchem alle 4. Monat der gestalt alternirt werden solle / daß / wann ein Catholischer Burgermeister im Ampt ist / alsdann ein Augspurgischer ConfessionsVerwandter das Statt-AmmanAmpt führen / vnnd solches auch / wann ein Augspurgischer Confessions-Verwandter Burgermeister das Ampt trägt / mit dem Catholischen Statt-Amman reciproce gehalten werden solle. In Auffnehmung newer Burger / soll kein Vnderscheid der Religion wegen / gehalten werden. Zum Andern / Ecclesiastica belangende / weiln die Catholischen An. 1624. das Chor der Carmeliter Kirchen; die Evangelischen aber / das lange Hauß inngehabt / soll es dabey verbleiben. Das newerbawte Kirchlein / oder Auditorium, zum H. Creutz / haben den 1. Janu. An. 1624. die Evangelischen würcklich inngehabt; daher die Catholischen jhnen solches lassen. Die Kirchendiener sollen in der Anzahl / wie sie An. 24 gewesen / bestellt / vnd / auß dem publico Aerario besoldet werden: Wie auch der newe Mägdlein Schulmeister; Item der KnabenSchulmeister / vnd sein Provisor / der Augspurg. Confession / sampt seinem gnugsamben eygenen Hauß / vnd bequemer Gelegenheit. Jeder Theil mag auch einen Organisten / vnd Balgtretter / seiner Religion / halten. Dürfftige / Presthaffte / vnd Krancke / Junge / vnd Alte Mann- vnnd Weibs-Personen / sollen / ohne Vnderschied / dero Religion / in den Spital-Siechen-Seel- vnd Bruderhauß / auch andere Spenden / auffgenommen / vnd gleichlich vnderhalten / auch die Augspurg. Confessionsverwandte / von jhren Predigern liberè besucht / etc. werden. Die Feyr- vnd Festtäge / auch die Fasttäge / sollen die Evangelischen halten / wie es mit den Evangelischen zu Augspurg verglichen worden.