Topographia Westphaliae (Westphalen): Verden
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Verden
So Theils mit einem F schreiben / ist die Hauptstatt in dem Bischthumb dieses Namens / so auch zum Westphälischen Craiß gezogen wird / obwoln es vber der Weser gelegen / mit dem Ertzbischthumb Bremen / dem Herzogthumb Lünenburg / und der Graffschaft Hoya / gräntzen thut. Zun Zeiten Keyser Carls des Grossen / ist diese Statt noch mit keiner Mawer vmbgeben / vnnd gleichwol auß den fürnembsten Orsten hierumb Einer gewesen. Siehe Herman. Conringium, in exercitat. e Urbibus Germanicis, th. 28. welchen die jenige insonderheit lesen solten / die gar vbel leyden mögen / wann man ihre eingebildete alte Stätt in Teustschland anfechten thut. Es ligt die Statt an der Alre / Allera, oder Aller / die da nahend darben in die Weser kompt / an welchen Ort höchstgedachter Keyser Carl / fünffthalb tausend Sachsen die Köoff hat abhawen lassen / wie die Braunschweigische Chronic / am 29. Blat / berichtet. Es findet sich diese Statt in der Reichs-Matricul mit fünffzehen zu Fuß Monatlich angelegt; die aber von ihrem Bischof eximiert werden wolte / vnnd hieng die Sach / Anno 1602. noch in Camera. Vnd wird sie in den Westphälischen Craiß-Verzeichnüssen / die zwar vns fürkommen seyn / vnter den Reichs-Stätten nicht gefunden. Bey Regierung Bischoff Conrads zu Verden / gebornen Hertzogen zu Braunschweig / und Lüneburg / der Anno 1303. den 15. Octobris gestorben / brandte die Thumbkirche allhie in Grund ab /die bawete er widerumb / vnnd ward darinn begraben Vmbs Jahr 1425. war Krieg zwischen Bremen / und Lüneburg. Die Hertzogen Bernhard / vnd Wilhelm / zu Braunschweig / vnd Lüneburg / legeren sich in die Statt Verden. Der Ertzbischoff Nicolaus zu Bremen kam darvor / vnnd stürmete mit grosser Gewalt / konte doch gleichwol nichts Außrichten. Anno 1536. war Vneinigkeit zwischen dem Bischoff / den Thumbherrn / vnd den Bürgern allhie; davon Chytraeus lib. 14. Saxon. p. 363. seq. zulesen. Anno 1547. hat diese Statt Graff Albrecht von Mannßfeld / vergebens / vnd mit seinem Schaden / zu erobern versucht. Aber im Jahr 1551. hat Herr Johann / Freyherr von Heideck / mit seinen Evangelischen Bundesgenossen ( solche / durch Vbergab / eingenommen / vnd besetzt. Gegen dem Ende deß 1631. Jahres / ist sie von den Keyserischen mit Accord erobert / auch vorhero / Anno 1626. vom General Tilly eingenommen worden. Anno 1644. im Februario / lagen die Schwedischen allda.
Die Braunschweigische Chronic / wie auch Augustinus Brunnius, tit, 2, libelli Synoptici, &c. nennen den Bischoff allhie / vnd zu Oßnabruck / der vmb das Jahr 1600. rigiert hat / Philippum Sigismundum, Hertzogs Julii von Braunschweig / vnnd Lüneburg / Sohn. So fern er nun eben der Philippus Secundus (darinn vielleicht im setzen gegejrret worden / vnnd darfür Sigismundus, stehen soll) des Besoldi hieoben / (dann sich sonst keiner dieses Namens / auß dem Fürstlich Braunschweigischen Geschlecht finden lassen wil) so müste er alt worden seyn. Dann er / Anno 1568. geboren worden. Anno 1586. ward er / auff Absterben des Bischoffs zu Verden / Eberharden von Halle / oder Holle / zum Bischoff zu Verden: Vnd Anno 1591. auff Abgang Bischoff Bernharden zu Oßnabrück / geboren Graffens zu Waldeck / auch zum Bischoff daselbsten postliert / vnd erwöhlet. Es schreibet von jhme die gedachte Braunschweigische Chronic / am 358. Blat / also: Anno 1604. ist die Bischoffliche Verdische KirchenOrdnung / so dabevor von Herrn Eberhard von Holle / Bischoffen zu Lübeck / Administratoren zu Verden / Abt / vnd Herrn vom Hauß zu S. Michaelis in Lüneburg / mit Consens, vnd Willen / eines Ehrwürdigen Thumb-Capitels / vnd der Land- vnd Ritterschafft / angestellet worden / auff gnädigen Befehlt Hertzog Philip-Sigismundi / postulierten Bischoff dero Stiffte Oßnabrück / vnd Verden / Thumb-Probsten zu Halberstatt / Hertzogen zu Braunschweig / vnnd Lüneburg / durch etliche darzu deputierte Prediger / revediert / vnnd auff Gelegenheit selbiges Stiffte gerichtet worden; nach welcher Christlichen / vnd in GOTtes Wort wolgegründeten Kirchen-Ordnung / sich alle Pastorn / vnd Kirchendiener des Stiffts Verden / in Lehr / Verrichtung der heligen / vnnd hochwürdigen Sacramenten / Ceremonien / vnnd andern Kirchengeschäfften / als Vertrawung newer Eheleue / Bestättigung der selig abgestorbenen Todten / vnnd dergleichen / sich durchauß gleichförmig verhalten solten. Diese Kirchen-Ordnung ist im folgenden Jahr / im Moant Jannuario publiciert / vnd Anno 1606. gedruckt worden. Hiemit hat der thewre Fürst / sich / als ein rechtschaffen Christlicher Bischoff bezeigt / wird es auch in diesem vnd jenem Leben ergetzlich zugeniessen haben. Biß hieher die newe / Anno 1620. gedruckte / vnnd biß auff dasselbige Jahr außgeführte Braunschweigische Chronic. Der Zeit hat dieses Stifft wider zween Bischöffe / Einen Evangelsichen / nämlich Hertzog Friderichen von Holstein / Ertzbischoffen zu Bremen / vnd Coadjutorn zu Halberstatt / Königs Christiani IV. in Dännemarck / Herrn Sohn: Vnd einen Catholischen / nämlich / Herrn Frantz Wilhelmen / Grafen von Wartenberg / Bischoffen zu Oßnabruck / und Minden. Dessen Hoff-Marschall / Raht / vnd Droste dero Aempter / Reckenberg / Widelagen / Hunteberg / vnd Groneburg / Jobst von Hullen / zu Dratheim / Anno 1644. gewesen / aber im selbigen Jahr / den 17. Decembris / zu Münster gestorben ist. Sein Herr / hochgedachter Franz Wilhelm / hat allbereyt den Titul eines Bischoffs zu Verden / vnd MInden / neben dem Oßnabrückischen / Anno 1630. auff dem Tag zu Regensburg gehabt. Vnd wird im zweyten Theil des Theatri Europaei gesagt: Daß die Statt Verden / Anno 1631. von deß Ertzbischoffs (Johann Friderichs / Hertzogen zu Holstein) zu Bremen / vnnd Evangelischen Bischoffen allhie / Volvk eingenommen / Münch / vnnd Pfaffen / allda außgejagt worden / so aber bald hernach die Keyserischen wider erobert hätten. In den Schwedischen wider Dännemarck / Anno 1644. außgegangenem Manifest / wird gesagt: Daß König Gustavus Adolphus auß Schweden / die beyde Stiffter / Bremen / vnd Verden / nicht ohne grosse Mühe / vnd Unkosten / durch die Waffen / bezwugen / vnnd die Keyserischen herauß gejagt: Vnd folgends die Cron Schweden bewilliget habe / daß hochgedachter Hertzog Friderich zu Holstein / das Stifft Verden behalten / vnd vber das die Neutralität / vnd Freyheit / von Einquartierung / vnnd Contribution / für das Schwedische Kriegsvolk / in beyden Stifftern / Bremen / vnd Verden / geniessen möchte. Darauff aber von den Dänischen geantwortet wird: Siehe / im vbrigen / von diesem Stifft / vnd seinen Bischoffen / neben gedachtem Bruschio, auch Schopper. part. 3. Chorogr. Germ. cap. 6. p. 787. vnd Dresser. part. 4. Isag. Hist. Vfflen.
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