Verordnung, betreffend die Einführung des preußischen Militair-Strafrechts in Baden
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(Nr. 741.) Verordnung, betreffend die Einführung des preußischen Militär-Strafrechts in Baden. Vom 24. November 1871. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, auf Grund des Artikels 61. der Verfassung desselben, was folgt:
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