Vorlage Diskussion:Entscheidungstext

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Gerichtsentscheidungen genießen nach § 5 Abs. 1 dt.UrhG, § 7 Abs. 1 österr.UrhG, Art. 5 lit. c schweiz.URG keinen urheberrechtlichen Schutz und sind folglich gemeinfrei. Das gilt auch für amtlich verfasste Leitsätze, nicht dagegen für solche privater Bearbeiter wie z. B. die Redaktion einer juristischen Zeitschrift (vgl. BGHZ 116, 136). Desgleichen sind nichtamtliche Zusammenfassungen „Zum Sachverhalt“ bei entsprechender Schöpfungshöhe nicht gemeinfrei.

Inhaltsverzeichnis

Vorlage für Gerichtsentscheidungen [Bearbeiten]

Basisdaten
Gericht:
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Art der Entscheidung: {{{ART DER ENTSCHEIDUNG}}}
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Aktenzeichen: {{{AKTENZEICHEN}}}
Zitiername: {{{ZITIERNAME}}}
Verfahrensgang: {{{VERFAHRENSGANG}}}
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Quelle:
Weitere Fundstellen: {{{WEITERE FUNDSTELLEN}}}
Inhalt/Leitsatz: {{{LEITSATZ}}}
Zitierte Dokumente: {{{ZITIERTE DOKUMENTE}}}
Anmerkungen: {{{ANMERKUNGEN}}}
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unbekannt 
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Die Parameter der Vorlage:

Name Bedeutung
GERICHT Bezeichnung des Gerichts
ORT Der Ort, an dem das Gericht seinen Sitz hat, wenn es mehrere Gerichte dieser Art gibt
ART DER ENTSCHEIDUNG Urteil, Beschluss usw.
DATUM Der Tag, an dem die Entscheidung verkündet wurde
AKTENZEICHEN Das Aktenzeichen (i.d.R. bestehend aus Spruchkörper, Registerzeichen, laufender Nummer und Eingangsjahr); wegen Retrievals über Suchmaschinen auf richtige Schreibweise achten!
ZITIERNAME Ein gängiger Name, unter der die Entscheidung auch bekannt ist (z. B. „Solange II“)
VERFAHRENSGANG Vorgehende/nachgehende Entscheidungen: Gericht (Datum, Aktenzeichen)
ERSTBETEILIGTE(R) Kläger, Ankläger, Antragsteller, Beschwerdeführer usw.
GEGNER Beklagter, Angeklagter, Antragsgegner usw.
WEITERE(R) BETEILIGTE(R) Intervenient, Beigeladener, weitere Beteiligte in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit usw.
AMTLICHE FUNDSTELLE Die Fundstelle in einer amtlichen oder quasiamtlichen Entscheidungssammlung (BGHZ, VfSlg, BGE usw.)
QUELLE Die Quelle, aus der der Text stammt
WEITERE FUNDSTELLEN ... erleichtern das Retrieval über Suchmachinen
INHALT/LEITSATZ Schlagwort und amtlicher oder vom Wikisource-Bearbeiter verfasster Leitsatz
ZITIERTE DOKUMENTE Links auf wichtige zitierte Dokumente (sollen nicht im Text selbst stehen)
ANMERKUNGEN Sonstiges
WIKIPEDIA Artikel zur Entscheidung in der deutschsprachigen Wikipedia
BEARBEITUNGSSTAND Bearbeitungsstand

→ aktuelle Diskussion: Wikisource:Löschkandidaten#Wikisource:Formatvorlage Gerichtsentscheidungen

Cut & Paste [Bearbeiten]

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Absatzzählung [Bearbeiten]

In den Entscheidungstext kann (nicht: muss) neben der Seitenzählung der Quelle eine Absatzzählung aufgenommen werden, z. B.:

<span style="color:darkgrey;">[1]</span>{{Anker|1}}

Eine solche ist (im Gegensatz zu Seitenzahlen) fundstellenneutral und hat sich mittlerweile auch in amtlichen Sammlungen durchgesetzt.

Ältere Diskussionsbeiträge [Bearbeiten]

Hallo Leute, also ich frage mich wer aus "Fundstellen-Nummer" die Bezeichnung "Fundstelle/Quelle" gemacht hat. Ich meinte mit "Fundstellen-Nummer" tatsächlich eine Nummer, denn jedes Urteil wird in einer amtlichen Sammlung veröffentlicht und haben so Bezeichnungen wie z.B. "BVerGE 34, 123" oder so. Das hat also nichts mit einer Quelle zu tun. Deswegen habe ich das auch wieder rückgängig gemacht. MfG --Willicher 22:18, 15. Mai 2006 (UTC)

Benutzer:FrobenChristoph war es. Das steht in der Versionsgeschichte: [1]. Die QUelle sollte aber auch eingetragen werden, daher habe ich ein zusätzliches Feld Quelle eingefügt. -- Timo Müller Diskussion 15:11, 16. Mai 2006 (UTC)
Nachtrag: Das BVerG-Urteil mit dem Aktenzeichen "1 BvR 357/05" ist mehr unter seinem Trivial-Name "Luftsicherheitsgesetz-Urteil" bekannt, deswegen auch "Trivial-Name". MfG --Willicher 22:26, 15. Mai 2006 (UTC)

Siehe zum ganzen nunmehr Wikisource:Skriptorium --FrobenChristoph 17:39, 16. Mai 2006 (UTC)