Wie Kinder Schlachtens mit einander gespielt haben (1812)

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Autor: Brüder Grimm
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Titel: Wie Kinder Schlachtens mit einander gespielt haben
Untertitel:
aus: Kinder- und Haus-Märchen Band 1, Große Ausgabe.
S. 101-103
Herausgeber:
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1812
Verlag: Realschulbuchhandlung
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Erscheinungsort: Berlin
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: old.grimms.de = Commons
Kurzbeschreibung: nur 1812: KHM 22
Siehe auch die Anmerkungen von Johannes Bolte und Jiří Polívka zu KHM 22a Commons (1913)
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[101]
22.

Wie Kinder Schlachtens mit einander gespielt haben.

I.

In einer Stadt Franecker genannt, gelegen in Westfriesland, da ist es geschehen, daß junge Kinder, fünf- und sechsjährige, Mägdelein und Knaben mit einander spielten. Und sie ordneten ein Büblein an, das solle der Metzger [102] seyn, ein anderes Büblein, das solle Koch seyn, und ein drittes Büblein, das solle eine Sau seyn. Ein Mägdlein, ordneten sie, solle Köchin seyn, wieder ein anderes, das solle Unterköchin seyn; und die Unterköchin solle in einem Geschirrlein das Blut von der Sau empfahen, daß man Würste könne machen. Der Metzger gerieth nun verabredetermaßen an das Büblein, das die Sau sollte seyn, riß es nieder und schnitt ihm mit einem Messerlein die Gurgel auf, und die Unterköchin empfing das Blut in ihrem Geschirrlein. Ein Rathsherr, der von ungefähr vorübergeht, sieht dies Elend: er nimmt von Stund an den Metzger mit sich und führt ihn in des Obersten Haus, welcher sogleich den ganzen Rath versammeln ließ. Sie saßen all’ über diesen Handel und wußten nicht, wie sie ihm thun sollten, denn sie sahen wohl, daß es kindlicher Weise geschehen war. Einer unter ihnen, ein alter weißer Mann, gab den Rath, der oberste Richter solle einen schönen rothen Apfel in eine Hand nehmen, in die andere einen rheinischen Gulden, solle das Kind zu sich rufen und beide Hände gleich gegen dasselbe ausstrecken: nehme es den Apfel, so soll es ledig erkannt werden, nehme es aber den Gulden, so solle man es tödten. Dem wird gefolgt, das Kind aber ergreift den Apfel lachend, wird also aller Strafe ledig erkannt.

[103]
II.

Einstmals hat ein Hausvater ein Schwein geschlachtet, das haben seine Kinder gesehen; als sie nun Nachmittag mit einander spielen wollen, hat das eine Kind zum andern gesagt: „du sollst das Schweinchen und ich der Metzger seyn;“ hat darauf ein bloß Messer genommen, und es seinem Brüderchen in den Hals gestoßen. Die Mutter, welche oben in der Stube saß und ihr jüngstes Kindlein in einem Zuber badete, hörte das Schreien ihres anderen Kindes, lief alsbald hinunter, und als sie sah, was vorgegangen, zog sie das Messer dem Kind aus dem Hals und stieß es im Zorn, dem andern Kind, welches der Metzger gewesen, ins Herz. Darauf lief sie alsbald nach der Stube und wollte sehen, was ihr Kind in dem Badezuber mache, aber es war unterdessen in dem Bad ertrunken; deßwegen dann die Frau so voller Angst ward, daß sie in Verzweifelung gerieth, sich von ihrem Gesinde nicht wollte trösten lassen, sondern sich selbst erhängte. Der Mann kam vom Felde und als er dies alles gesehen, hat er sich so betrübt, daß er kurz darauf gestorben ist.

Anhang Band 1

[XVI]
Zum Kinderschlachtspiel. No. 22.

Die erste Recension ist aus einem alten Buche in den Berliner Abendblättern von Kleist (1810. No. 39.) abgedruckt worden. Die zweite befindet sich in Martin Zeilers Miscell. Nürnberg 1661. S. 388. der sie aus J. Wolf lectiones memorabiles. [XVII] Laving. 1600. fol. genommen. Es wird hinzugesetzt, der Papst, der zur Zeit dieser Geschichte gelebt und ein fertiger Poet gewesen, habe versucht sie in ein Distichon zu bringen, es aber nicht vermocht. Da habe er einen stattlichen Preis darauf gesetzt, den ein armer Student verdienen wollen, dieser habe sich auch lange umsonst gequält, bis er endlich unmuthig die Feder weggeworfen und ausgerufen: „kann ichs nicht, so mags der Teufel machen!“ Dieser sey alsbald erschienen, habe gesagt er wolle es zu Stand bringen, die Feder aufgenommen und geschrieben:

sus, pueri bini, puer unus, nupta, maritus
cultell', lympha, fune, dolore cadunt.

Neuerdings hat Werner in seinem Trauerspiel der 24ste Februar die alte Fabel benutzt und damit die Macht menschlicher Poesie gegen den Teufel bewährt.

Anhang Band 2

[LXIV] Num. 22. (Kinderschlachtspiel.) Kinder lockt die Rundheit und lachende Röthe der Aepfel vor allen Dingen. Man vgl. das schott. Lied von der Judentochter; auch Fürterer im Lanzilet Nr. 49. „als kinden tut gezemen, den man peut ein Apfel rot, lassen das gold in aus den henden nemen.“ Und im Schwank vom Häselin 54. 55. „ein kint den Apfel minnet und neme ein ei für des riches lant.“ Also versucht der Apfel im Paradis die ersten Menschenkinder. – Den latein. Vers geben die nugae venales p. 97. so:

hircus cum pueris, puer unus, sponsa, maritus, etc.