Zedler:Beförderung

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Band: 3 (1733), Spalte: 909–913. (Scan)

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Beförderung heist überhaupt, wenn man eine Sache fortbringet, oder in gehörigen Stand setzet. In Ansehung eines Menschen heist befördern so viel, als einen zu seinem Glücke, oder zu bessern Umständen verhelffen. Weil man nun die Ehren-Aemter in Betrachtung der damit verknüpfften Besoldung, oder anderer Vortheile vor ein Glücke oder vor bessere Umstände hält, so bedeutet die Beforderung so viel, als die Verschaffung eines Ehren-Amtes. Ein Ehren-Amt heist eine Pflicht gegen das gemeine Wesen, welche von demjenigen, der die Sorge vor das gemeine Wesen träget, einem unter gewissen Bedingungen aufgetragen wird, darmit derselbe gegen den Genuß besonderer Vortheile das gemeine Beste durch die Erfüllung derselben beobachte.

Die fernere Erläuterung dieser Beschreibung, ingleichen die unterschiedenen Arten derer Ehren-Aemter: ferner was dieser Unterschied vor besondere Betrachtungen in Besetzung derer Aemter erfordere, wollen wir biß unter den Titel Ehren-Aemter verspahren; jetzo aber allgemeine [910] Gedancken von der Beförderung vorbringen, und also von diesen dreyen Stücken handeln: Erstlich wer befördern könne: zum andern, wer zu befördern sey: und zum dritten, wie man sich den Weg zu seiner eigenen Beförderung bahnen müsse.

Was das erste anbetrifft, so ist die Beförderung ein Werck der hohen Obrigkeit. Alles, was das gemeine Wesen angehet, stehet unter dieser ihrer Gewalt. Denn obgleich die der höchsten Herrschafft unterworffenen Obrigkeiten die Aemter zu besetzen pflegen, so thun sie doch dasselbe nicht aus eigner Macht, sondern sind nur die Mittels-Personen, durch welche die Höchste Majestät ihre Gewalt ausübet. Aristoteles Politic. IV. 14. Boecleri Institut. Polit. II. 6. Die Unterthanen haben demnach das Recht nicht, sich in diesem Falle zu wiedersetzen. Denn obgleich in manchen Fällen dererselben Einwendungen gehöhret werden, so sind doch solche keinesweges für eine Vorschrifft zu halten, sondern bey demjenigen, was die Unterthanen Bitt- oder Bericht-weise vorzutragen pflegen, stehet es annoch der Obrigkeit frey, zu thun oder zu lassen, was ihr gefällig ist.

Auf die andere Frage: Wer zu befördern sey? so ist es der Gerechtigkeit gemäß zu antworten: der Würdigste. Dieser ist derjenige, welcher die meisten Kräffte hat, dasjenige, welches die Pflicht des Amtes erfodert, auszuführen. Verstand und Tugend sind zwar wohl die Hauptstücke, auf welche zu sehen ist: gleichwol aber erfordern es gleichfalls die Umstände, die Kräffte des Leibes, Geburt und Stand, benebst dem Reichthume in Betrachtung zu ziehen. Derjenige also, welcher vor ein Amt den Würdigsten auszulesen bemüht ist, muß die Beschaffenheit des Amtes vollkommen inne haben, damit er die Kräffte des Candidaten darnach zu beurtheilen fähig sey.

Da es sich aber befindet, daß mehr, als einer, eines Amtes würdig sind, und sich auch um dasselbe bewerben, so ist die Frage, welcher denn in solchen Fällen dem andern vorzuziehen sey? Erstlich ist zu sehen auf die Geburt. Es ist das gemeine Wesen schuldig die Verdienste grosser Leute auch an ihren Nachkommen in Erwegung zu ziehen. Es erfordert dieses nicht nur die Danckbarkeit, sondern es ist auch das beste Mittel geschickte Leute zu ermuntern, weil sie einen sich so weit erstreckenden Vortheil vor sich sehen. Der Adel verdienet also den Vorzug. Es müste denn seyn, daß der Anfang des Adels mehr aus andern Umständen als aus grossen Verdiensten entsprungen, und, daß es denen Vorfahren des Bürgers bedencklicher geschienen, Adeliche zu heissen, als solche durch ihre Tugend in der That zu seyn. Je mehr als nun einer berühmte Vorfahren vor sich anziehen kann, je mehrere Bewegungs-Gründe sind vorhanden, ihm den Vorzug einzuräumen.

Nach diesen, so müssen die Ausländer denen Einheimischen nachstehen. Die Unterthanen sind nicht nur überhaupt dem Regenten näher, als Fremde, sondern sie fordern auch vor die ihm insonderheit erwiesene Dienste mit Recht von ihm einige Erkenntlichkeit, wissen sie keine andere anzugeben, so können sie doch die dem Fürsten gelieferte Steuern und Gaben anführen. Je länger, als nun eines Vorfahren dem Herrn unterworffen gewesen, jemehr ist derselbe in Betrachtung zu ziehen.

Der Reiche hat vor dem Armen an und vor sich keinen Vorzug. Es ist vielmehr billiger, demjenigen, welcher durch sein eigenes Vermögen nicht genugsamen Unterhalt zu finden vermag, durch ein Amt zu seiner Versorgung zu helffen. Der Reiche weiß ohnedem schon, wovon [911] er leben soll, und hat also der Hülffe des gemeinen Wesens nicht nöthig. Nichts destoweniger sind doch Fälle, bey welchen der Arme das Nachsehen haben muß. Der erste ist die Beschaffenheit des Amtes. Die grösten Ehrenstellen sind öfters mit ungemeinen Ausgaben verknüpffet, welche der Besitzer aus seinem eigenem Beutel herschiessen muß. Doch ist hierbey vielmehr zu sagen, daß der Reiche und Arme hier nicht einmal zusammen kommen, indem der letztere nicht fähig, und also auch nicht würdig ist, ein solches Amt zu verwalten. Der andere Fall ist dieser, wenn das gemeine Wesen Geld vonnöthen hat, und man desselben durch die Zuziehung des Reichen habhaft werden kan. Der gemeine Nutzen gehet über alles, und geschiehet dahero dem Armen kein Unrecht, wenn er bey diesen Umständen übergangen wird.

Findet man endlich keinen von obgedachten Unterschieden bey zweyen oder mehreren, welche um ein Amt zugleich anhalten, so kan alsdenn der Herr nach denen Trieben seiner eigenen Lust verfahren. Ist kein Bewegungs-Grund vorhanden, welcher aus dem gemeinen Nutzen entspringet, so muß man der Obrigkeit dieses Vergnügen zu Erleichterung ihrer Last gönnen. Es ist also höchst unbillig, von der Beförderung eines geschickten Mannes blos deswegen ein ungleiches Urtheil zu fällen, weil man weiß, daß die Liebe des Herrn, oder eine Heyrath, oder auch andere dem Herrn vortheilhafte Umstände ihr Antheil an derselben gehabt haben.

Ausser diesem allem aber, so sind Leute von geringer Herkunft, sonderlich in Monarchien und Aristocratien, keinesweges auszuschliessen. Sie sind eben so vermögend sich geschickt zu machen und vortrefflich zu seyn, als die Vornehmen. Die Kleinigkeiten in der Aufführung, welche von einer reichen Auferziehung herzukommen pflegen, sind entweder bey wichtigen Aemtern gar nicht in Erwegung zu ziehen, oder können doch auch durch eigenen Fleiß ersetzet werden. Von ungeschickten ist gar nicht zu vermuthen, daß sie empor kommen werden. Geschicklichkeit wird ausser dem schon genug unterdrücket, wenn sie sich bey niedrigen Menschen befindet, daß sie also etwas sonderbares besitzen muß, wenn sie sich in die Höhe schwingen will.

In Democratien ist es bedencklicher, jemand aus dem Pöbel zu erheben. In andern Regierungs-Formen sind die Bedienten vor den Herrn wider die Unterthanen: hier aber sind die Bedienten in etlichen Stücken wider den Herrn, nemlich das Volck, indem sie dasselbe straffen müssen. Mangelt ihnen nun das Ansehen der Geburth, so erweckt ihr Verfahren Haß, woraus denn andere böse Uneinigkeiten entstehen können.

Von dem Alter ist noch etwas zu erinnern. Der Unterschied derer Aemter hat hier gleichfalls seinen Einfluß. Nachdem entweder Erfahrung oder Stärcke, Gemüths- oder Leibes-Kräfte erfordert werden, nachdem ist entweder Jugend oder Alter zu erwehlen. Ueberhaupt aber kan man wohl sagen, daß das 30ste Jahr ungefehr das beste sey. Der Verstand ist alsdenn zu seiner Reiffe kommen, und die Kräfte dauren auch noch bis in das funfzigste und also zwantzig Jahre. Befördert man Leute von mehrerern Jahren, so ist nachfolgendes darbey zu gedencken.

Ein jedes Amt erfordert seine eigene Erfahrung, an welche wir uns gewöhnen müssen. Je älter wir werden, je schwerer wird es uns in neue Dinge zu finden. Die vorhergehenden Sachen haben allbereit zu tieffe Wurtzeln durch ihre lange Dauer bey uns geschlagen. Erfordert es nun Zeit, ehe der Alte einige Geschicklichkeit bekömmt, [912] so verfliesset der meiste Theil seines übrigen Lebens, und es gehet ihm, wie jenem Pferde, welches starb, als es endlich die Kunst zu hungern gelernet hatte.

Leute von noch jungen Jahren haben zu wenig Erfahrung, welches doch der gröste Grund der Klugheit ist, und müssen noch allzu viel mit dem Schaden anderer lernen. Aeussern sich aber Umstände, daß die Jugend durch sonderbare Zufälle manches in Erfahrung gebracht, oder sonst einen herrlichen Verstand besitzet, oder hat ein Alter, ungeachtet seiner Jahre, dennoch Muth und Kräfte, so leiden oben angeführte Sätze freylich ihren Abbruch. Klugheit zu leben und zu herrschen. 10. §. 1–15.

Das dritte Stücke, von welchem wir annoch zu handeln haben, bestehet in der Art, sich den Weg zu seiner Beförderung zu bahnen. Die Mittel sind hierbey zweyerley, entweder ordentliche, oder ausserordentliche. Die ordentliche Art ist, sich zu einem Amte sonderbar geschickt zu machen, und dieses denen Leuten zu erkennen zu geben. Zur Geschicklichkeit gehöret erstlich eine natürliche Fähigkeit. Die Kunst weiß zwar wohl die Natur zu erhöhen, wo aber die letztere nicht vorhanden, ist der erstern Fleiß gantz und gar umsonst. Hierauf nun folget die Verbesserung der natürlichen Fähigkeiten durch die Erlernung gehöriger Wissenschaften. Hierbey muß man bedencken, ob unsere übrige Umstände uns auch die Mittel darreichen zu solchen nöthigen Wissenschaften zu gelangen. Doch was hierbey zu beobachten, nächst dem was wir vor ein Amt nach unsern natürlichen Kräften zu erwehlen haben, solches wollen wir unter dem Titel Lebens-Art vollständiger ausführen.

Ausser der Theorie aber muß auch eine fleißige Ausübung darzu kommen. Es ist noch etwas übrig, nemlich die Fertigkeit, ehe wir durch die blosse Erkänntniß in einer Sache glücklich fort kommen können. Mancher versteht alles aus dem Grunde, und muß sich dennoch einen andern vorziehen lassen, weil dieser derer Handgriffe in der Ausarbeitung besser gewohnet, als der erstere bey seiner grossen Wissenschaft ist. Alle Stücke nun, sowol Natur, als Kunst und Fertigkeit, muß man in einem höhern, als gemeinen Maaße besitzen. Die Anzahl derer Aemter ist gegen die Menge derer, die sich darnach bestreben, sehr geringe, will man also vor so vielen einen Vorzug verdienen, so muß man suchen etwas sonderbares zu zeigen.

Besitzet man aber diese Gaben, so muß man auch dieselben an den Tag legen. Woher soll es kommen, daß andere an uns gedencken, wenn wir uns niemals bekannt gemacht haben? Es ist ein närrischer und sich selbst höchst schädlicher Hochmuth, so lange zu warten, bis das Glück uns suche. Man kan doch wol seine Geschicklichkeit sehen lassen, ohne einen Marckt-Schreyer abzugeben. Sich zeigen und prahlen ist zweyerley. Das erstere ist eben so nöthig, als das letztere verwerflich ist.

Der ausserordentliche Weg befördert zu werden, ist mit einem Worte das Glücke. Dieses stehet zwar niemals in unsern Händen, wir müssen aber dasselbe, wenn es vorhanden ist, zu ergreiffen wissen. Es bestehet dieses aus geringen Ursachen, welche in ihrer Verbindung eine Würckung hervorbringen. Wer glücklich werden will, muß die geringsten Umstände in Betrachtung ziehen. Derjenige, welcher es am wenigsten scheinet, wird oft unser Beförderer.

Man ergreiffe also eine jede Gelegenheit, sie mag anfänglich so schlecht aussehen als sie will. Ueberhaupt muß man die Regeln der Klugheit, seinen Entzweck zu erlangen, genau beobachten. Sonderlich aber muß man sich der Verschwiegenheit und der Geschwindigkeit [913] befleißigen. Wer sein Absehen andern entdecket, weiset ihnen zugleich den Weg, wodurch sie eben dahin gelangen können, wohin er gedencket. Der allervertrauteste Freund kan uns untreu werden, wenn es die Erlangung eines Glückes anbetrifft. Gleichfalls muß man das Eisen schmieden, weil es warm ist.

Es ist nicht nur gefährlich, so lange zu warten, bis andere eben dieselben Mittel ergreiffen, sondern die schleunige Veränderung derer Umstände allein kan uns schon Sorge genung machen. Hat es mit dem ordentlichen Mittel seine Richtigkeit, so dürffen wir uns keinesweges ein Gewissen machen, das ausserordentliche Mittel anzuwenden. Das gemeine Wesen leidet nicht hierunter, und die Menge derer Competenten benebst der Boßheit und Eitelkeit derer Menschen verhindern uns durch die Tugend allein in die Höhe zu kommen.

Müller über Gracians Oracul Max. 18. p. 115. seqq. Rechenberg de Collatione munerum publicorum seu de Promotione.