Zwo Newe vnd Erschröckliche Zeittungen Von Vier Vbelthäteren

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor: unbekannt
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Zwo Newe vnd Erschröckliche Zeittungen Von Vier Vbelthäteren [...]
Untertitel:
aus: Vorlage:none
Herausgeber:
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1615
Verlag: Vorlage:none
Drucker: Hans Schultes, d. Ä.
Erscheinungsort: Augsburg
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: im VD17 unter der Nummer 23:231473R
Kurzbeschreibung:
Flugschriften des 17. Jahrhunderts
Siehe auch Kriminalitätsgeschichte
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[index:|Indexseite]]


Editionsrichtlinien:
  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien
  • Abkürzungen sind aufgelöst.
  • Überschriebene e über den Vokalen a, o und u werden als moderne Umlaute transkribiert.

[1]

Zwo Newe vnd Erschröckliche Zeittungen
Von Vier Vbelthäteren / deren
einer ein Jud / so in dreyssig tausent Gulden wehrt gestolen
/ welcher zu Franckfurt am Mayn / die andere drey aber /
so viel Mord / Raub / Brand / Diebstal vnd Ketzereyen begangen /
zu Mindelheim in Schwaben / in diesem 1615. Jar im
abgelauffnen Aprillen hingericht worden.



Die Erste Zeittung.

[2] OBwolen in allen Christlichen Kirchen die Jugendt in jhrem Catechißmo vnnd zu der Forcht Gottes angewisen vnd geleitet wird / deßgleichen auch in dem gantzen Römischen Reich / sonderlich in vnserer Teutschen Nation alle gute Policey Ordtnung / gute Sitten zu erhalten / auch die strassen / hin vnd wider rein vnd sicher zu erhalten / angestellet werden / nichts destoweniger befinden sich / an vilen orten / hauffen weiß / solliche vnmenschen / die ärger als das vnuernünfftige Viech haussen / vnnd mit Raub / Mord / Brand / Vnzucht / Diebstal / in so gottlosem wesen vnd grewel / das es nicht gnugsam zu erzehlen / leben / wie mir dann allhie / von vier vnterschiedliche Personen / so vnerhörte vnnd grausame sachen begangen / meldung thun wöllen.

     Erstlich / hat sich in disem lauffenden 1615. Jahr / in abgelauffner Franckfurter Fasten Meß / ein Jud / Samuel von Prag genandt / seines Alters im 20. Jahr / so vor 3. Jahren zu Kostouora getaufft / vnd zu einem Christen gemacht worden / der hat in der verschinen Franckfurter Fasten Meß viel vnd mancherley grossen Diebstal begangen / zu letst aber / von der Oberkeit daselbsten in verhafft genommen / da dann theils Kleinoter denen so sie entfrembt wider zugestelt worden.

     Diser Jud ist von Jugent auff / bösen dingen angehangen / wie er dann neben sich andere jungen Dieb vnnd böse Buben auff gefangen / die jhme dapffer stehlen helffen / wie er dann an der Tortur vnd Marter bekandt hat wie er etlich mal in zwey oder dreyhundert Gulden daruon bracht / dann er 9. künstliche Diebschlüssel bey sich hab getragen.

     Item ferners hab er im 1614. Jahrs in der Franckfurter Herbstmeß / Aygler hoff helffen stehlen 1500. gulden vnd er hab zettel vnd Handschrifften sampt Rechenbücher alles in Mayn geworffen.

     Item im Jahr 1615. zu Franckfurt in der Ostermeß / den 27. Martii. hab er einem Kauffherrn von Franckenthal gestolen / drey hundert Gulden / in der Kammer auß einer Laden.

     Item hab er den 18. Martii widerumb einem Goldtschmid von Franckenthal [3] Giliß von der Putt / im Schweitzerhoff / ein schwartz Feleysen mit einem Kestlein auß der Kammer gestohlen / in wenigstem geacht an Goldt / Perlin / Geschmeyd / Edelgestein vnd andere köstliche sachen mehr / sampt etlichen Handschrifften / das alles laufft mehr / dann auff die sechzehen tausent Gulden / ist gerechnet worden / was er alles gestohlen hab / wenig vnd viel / alles zusamen / Summa / auff dreyssig tausent Gulden.

     Wie nun dem allem / ein Erbarer Rath solliche Fähler vnnd grosse Mißthaten / von dem Diebischen Juden angehört vnd verstanden / so haben sie alsbald jhm Prediger kommen lassen / jhn zu Examinieren / zu lehren vnd vnterweisen / welliches er eusserlich sein hat anfängklich angenommen / aber hernacher gespiret / zu was end er solliches gethon hat / nicht vmb seiner Seelen Seligkeit willen / sonder nun in der Hoffnung / vmb errettung seines zeitlichen lebens.

     Der grosse Dieb hat allezeit die Prediger bericht / er wölle zum Christlichen Glauben tretten / vnd die heylige Tauff empfangen / doch vnterweilen hat der Bößwicht wort lauffen lassen / er sey schon ein mal getaufft worden / dann spricht er / er sey geweyd / bald war es eins anderen / vnd auff keiner Red bliben ist.

     Als aber nun der 14. tag herbey thet kommen / daß er in hafftung lag / da wurde von einem Ersamen Rath erkandt / das er solte sterben / nach laut seines Rechts / ist derenthalben der Herr Oberst / von einem Ersamen wol-Weisen Rath / den 13. Aprill altes Kalenders / zu jhm abgefertiget / jhm das Vrtheil zu verlesen / vnnd den Todt zu verkündigen / wie er dann verdienet hat.

     So aber der Jud höret / das er sterben solt / da brach sein böß / hartnäckiges Hertz auß / vnd fieng an grewlich zu lösteren / von dem was er zuuorn bekand hat / vnd wolt auff sein Judenthumb sterben / wolt hinfürter nichts mit den Prediger mehr zu thon haben.

     Darauff alsbald ein Ersamer Rath befilcht der gantzen löblichen Zunfft / der Zimmerleut / einen Galgen zu bawen / ohngefehr dreyssig schuh hoch / vber der Erden / wie dann den 14. Aprill geschehen / vnnd widerumb den 15. Aprill / mit Trommen vnnd Pfeiffen / den Newen Galgen zur Statt hinauß geführt / bey das ander Hochgericht / daselbsten von den Zimmerleuten auffgericht ist worden in jhrer Rüstung.

     [4] Ferners in der Nacht / fieng er an zu zweifflen vnnd zagen / will sich selbst erhencken / wie er dann schon im werck war / aber die bey jhm waren / werten jhm / als er nun sach / daß sein fürnemmen nicht angieng / fiel er in ein Rew / vnd bekand wie das er vor drey Jahren zu Kostouora ordenlicher weiß / die H. Tauff empfangen / vnd ist Christoffel genandt worden / nach solcher bekandtnus haben die Prediger müglichen fleiß angewendt / jhn im Gebet hefftig ermahnt / vnd vnterwisen / welliches er fein begreiffen thet / wolte Gott sein Hertz auch so gethon wer wie der Mund ist gewesen / kurtz vor seinem End / dann er ist auff der meinung bliben / er wöll sterben wie ein frommer Christ / aber vmb sein vorig zweiffelhafftig Hertz / ist er mit den Fiessen auffgehenckt worden / den 15. Aprill aber als bald gestrangulirt / vnd ist angethon weiß. Vnd diß sey von dem Juden gesagt.


Die Ander Zeitung.

FErner befinden sich ein grosse Compagnia Rauberische Personen / deren / wie man auß Prag Zeittung hat / biß in die fünffzig an der zahl sein / vnd offt zusamen kommen / vnd sich mit einander berathschlagen sollen / vnd so einer von jhnen an der zahl manglet / so stellen sie ein anderen an sein stat / auß wellicher Gesellschafft vnlang zu Prag etliche gerichtet worden / die vnter anderen vbelthaten ein Schwanger Weib auff geschnitten / dero die Frucht herauß genommen / die händlen abgeschnitten / was jhnen getauget / daruon genommen / vnd an deß Kindes statt / dem Weib ein lebendigen Hund in den Leib genehet.

     Von angedeuter Geselschafft / ist auch einer / Adam Leinsanfft genandt / vor disem zu Mündelheim in Schwaben einkommen / welcher bekandt das er hundert siben vnd achtzig Diebstal begangen / Funfftzig Fürst abgebrand / vnd sonsten in vier vnd zweintzig Fürsten fewr ein gelegt / so aber nit auffgangen / viertzig vnd sechs Mord / dreissig vnd drey Raub begangen / deßgleichen / Funffzehen Jungkfrawen vnd weibsbilder noht gezwungen / auch habe er achtzig vnnd vier Kirchen vnd Almußen stöck gebrochen / wie auch einem dreissig Kühe / vnd sechzehen Gäysen angangen.

     Als nun diser hingericht worden / haben etliche Gesellen auß seiner [5] Compagnia zu gesehen / von welchen jhrer zwen daselbsten auch gefäncklich ein gezogen worden die gleichfals / Examinirt vnnd peinlich gefragt worden / deren einer / Hanß Müller genandt / von Gessertshausen an der Marter / ein hundert drey vnd dreyssig Artickel / gemeiner Diebstall bekand. Item das er habe zehen Mordt / vnd sibenzehen Raub stuck begangen / zwey Weibsbilder noht gezwungen / acht Stöck vnd Kirchen gebrochen / wie auch mit dem Viech vil Vnzucht getriben.

     Der ander Andreas Kauffer von Ziglers / hat auß gesagt / das er hundert vier vnd sibentzig Diebstal begangen / sechzehen Fürst abgebrandt / vnd vier Fürst mit fewr angesteckt / so aber nicht auffgangen / viertzig vnd sechs Mordt gethan / jhrer vierzehen beraubt / siben Frawenbilder noht gezwungen sibenzehen Almusen stöck vnd Kirchen gebrochen / auch das Viech obgehörter weiß angangen.

     Dise drey Mörderische Rauberische vnd Ketzerische Personen / so in einer grossen Gesellschafft / deren Oberster oder Redelführer / sich vnsichtbar soll machen könden / seind nach gegebnem Vrtheil / folgender gestalt / von dem Leben zum Todt hingerichtet worden. Erstlich hat mann sie mit glüenden Zangen gerissen / folgendts geratbrecht / vnd letstlich in das fewr geworffen / mit denen gleichfals ein Kuhe / zu vier stücken gehawen / vnd auch verbrandt worden.

     Ab disen grewlichen vnd abscheulichen Exemplen / vnd vnmenschlichen thaten / alle Eltern / so Kinder haben sich entsetzen / vnd müglichen fleiß anwenden sie gleich von jugent auff zu der Zucht / Erbarkeit vnd Gottesforcht zu erziehen / jhnen den Zaum nit zu lang lassen / sondern mit ermahnen / vnd Straffen stets bey jhnen anhalten / darmit sie nit in böse gesellschafft gerahten / oder störrische vnbindige Köpff gewinnen / vnd entlich auch wie solche Leut / auß der art schlagen / vnd in weltliche Schanden gerahten.

     Ebenmessig / sollen sich auch jungen Gesellen / vnnd junge Mannschafft / Arbeit gewehnen / den müssiggang fliehen / böse Geselschafft meyden / deß Fressens vnnd Sauffens sich enthalten / dardurch vnordenlichs Leben vervrsacht wird / sondern sich der Gottes forcht befleissen mit dem [6] Gebett / bey Gott vmb beystandt seines heyligen Geists anhalten / dann so Gottesforcht auß dem Hertzen hinweck / hat der Teuffel gewunnens Spil die Menschen zu allerley Sünden / Vbertrettung vnnd schändlichen Lastern / auch in sicherheit zu führen. Darfür vns alle Gott der Allmächtig genädiglich behüten wölle. Amen / Amen / Amen.

Gedruckt zu Augspurg /
bey Johann Schultes.