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Seite:Die Gartenlaube (1883) 646.jpg

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Verschiedene: Die Gartenlaube (1883)

Gesetze erkärte er: jene Union habe nie die volle Legalität erlangt, gefährde die Rechte und Selbstständigkeit Siebenbürgens, die Mehrzahl der Bewohner Siebenbürgens erblicke darin die ernsteste Gefahr für ihr Nationalität, Sprache und Religion; wenn eine Union geschlossen werden solle, müßten die Bedingungen derselben durch einen Staatsvertrag dauernd verbürgt werden.

Daß Gull und seine Genossen nicht zu schwarz gesehen, sollte sich bald nur zu sehr zeigen. Trotzdem derselbe Klausenburger Landtag feierlich die Aufrechthaltung der Rechte der sächsischen Nation verheißen hatte, ließ sich die ungarische Regierung am 8. März 1867 vom Abgeordnetenhaus „freie Hand“ geben, in Siebenbürgen bezüglich der Regierung, Verwaltung und Rechtspflege nach Gutdünken zu verfügen! Die sächsischen Abgeordneten, die dagegen sprachen, erreichten nichts. Die Folge davon war unter Anderem, daß der auf Lebenszeit gewählte Sachsencomes Conrad Schmidt seines Amtes, ohne eine Untersuchung, ohne einen Schein des Rechts, entsetzt wurde und ein Werkzeug der Regierung seine Stelle einnahm, die geehrteste im Sachsenlande. Die Reden der sächsischen Abgeordneten im Reichstag, welche den Gewaltact kennzeichneten, waren Muster von Geist, Kenntniß und Mannesmuth, aber was vermochten sie gegen die im Voraus fertigen Beschlüsse einer übermächtigen Mehrheit?

In Folge einer schweren Krankheit war Gull genöthigt, Jahre lang dem öffentlichen Leben fern zu bleiben. Gerade diese Jahre waren für die sächsische Nation voll Kampf und Anfechtung. Aber je bedrängter die Lage wurde, um so höher stieg der Kampfmuth in den besten Männern des Volks; in die Reihen der alten traten neue Kämpfer ein, darunter der schneidigsten einer: Karl Wolff. Ebenfalls in Schäßburg geboren (1850), der Sohn eines wohlhabenden Arztes, konnte er nach der Absolvirung des Schäßburger Gymnasiums die juristischen Studien in Wien und Heselberg, wo er promovirte, beginnen, in Hermannstadt, Klausenburg und Wien fortsetzen. Eine feurige, urkräftige Natur, wandte er sich in Wien der Journalistik zu und war bei der „Neuen freien Presse“ thätig. Da traf ihn die Aufforderung, die Leitung eines neuzugründenden Blattes in Hermannstadt zu übernehmen, das sich zur Aufgabe setzte, ein Herold im Kampfe für das Recht der Deutschen in Ungarn zu sein, die Besten des sächsischen Volkes zu edler Arbeit für die idealen Güter desselben zu vereinigen und diesem Volke den Glauben an sich selbst zu erhalten und zu stärken. Diesem Rufe sich nicht zu entziehen hielt Dr. Karl Wolff für seine Ehrenpflicht, und so begann denn das „Siebenbürgisch-deutsche Tageblatt“ in Hermannstadt unter seiner Leitung 1874 seine Laufbahn, die es heute noch geht, hochangesehen, ein Spiegel der deutschen Gesinnung im Sachsenvolke, dem als Alles beherrschende Pflicht gilt: der heilige Kampf für die Erhaltung deutschen Rechtes, deutscher Bildung und Gesittung auf dem Fleckchen Erde in Siebenbürgen, das die Väter deutschem Wesen erobert haben!

Ein solcher Kampf in so schweren Zeiten kann nur geführt werden in schneidiger Art. Es gehört dazu nicht nur Wissen und Charakter, sondern auch die Gabe, rasch sich zu entscheiden und in kritischen Augenblicken nicht zu zaudern und das Schlagwort, das den Kern der Sache trifft, in die Menge zu schleudern, die nur mit dem Herzen, selten mit dem Verstande Politik macht. Wer nur einen Jahrgang des „Tageblatts“ durchblättert, wird diesen Charakter, es ist der seines Leiters, ihm aufgedrückt finden: thatkräftig und entschlossen verfolgt es sein Ziel, getragen von der heiligen Liebe zum sächsischen Volke.[1]

So sehen wir den einen Mann als Schriftsteller und Parlamentsredner zugleich auf dem Kampfplan, und er hielt im erbittertsten Streite mit Wort und Feder aus, selbst in dem tiefsten Schmerz, der den jungen Vater am Sarge seines geliebten Kindes darniederbeugte. Nur eine Heldennatur kann aus Liebe zum Volke und zur Freiheit so das erschütterte Herz bezwingen.

Inzwischen ging das magyarische Zerstörungswerk in Siebenbürgen weiter vor sich. Obwohl das vielgenannte Gesetz von 1868 dem Sachsenlande die „auf Gesetzen und Verträgen“ beruhenden Rechte zusicherte, der Nationsuniversität ihren bisherigen Wlrkungskreis gewährleistete (mit Ausnahme der richterlichen Befugniß), dem Sachsenlande ein besonderes Municipalgesetz verhieß, geschah 1876 das gerade Gegentheil davon, und da jenes Unionsgesetz die Stelle eines Vertrags vertritt, so kann dem ungarischen Parlamente der Vorwurf nicht erspart werden, daß es sich hier eines Vertragsbruchs schuldig gemacht hat! Freilich nur dem sächsischen Volke gegenüber! Aber indem es geschah, wurde das deutsche Leben in Siebenbürgen schwer geschädigt.

Das ist in den Verhandlungen des ungarischen Reichstages in den Tagen vom 22. bis 27. März 1876 von den sächsischen Rednern schlagend nachgewiesen worden.

Unter diesen befand sich damals schon auch Adolf Zay, der in kurzer parlamentarischer Laufbahn sich einen Namen gemacht hat, welcher über den ungarischen Reichstagssaal hinausgeht. In Hermannstadt geboren (1850), hat er die juristischen Studien in Hermannstadt (1867 bis 1870), dann in Wien (1870 bis 1872) gemacht und sich dann der Advocatur gewidmet. Im Jahre 1875 wurde er von der Stadt Mühlbach, 1878 vom Burzenländer Oberland, l881 vom ersten Wahlkreis der Stadt Kronstadt in den ungarischen Reichstag gewählt.

Es traf in eine Zeit ernstester Art. Neben die altgedienten Parlamentarier der Sachsen, den hochverdienten Friedrich Kapp und den unerschütterlichen E. Gebbel, trat in ebenbürtiger Weise Zay. In jener Debatte über die Zertrümmernug des Sachsenlandes sprach er das muthige Wort:

„Es giebt Gesetze, deren Abänderung schon deshalb nicht im souverainen Belieben der Gesetzgebung steht, weil sie den Charakter eines zweiseitigen Vertrages haben und aus ihnen wohlerworbene Rechte erwachsen sind,“ und: „Hinter uns steht das ganze sächsische Volk; die sächsische Nation wird eine Confiscation ihrer auf Gesetz und Vertrag beruhenden Rechte nimmermehr als rechtsgültig anerkennen; sie wird auf ihr gutes Recht niemals Verzicht leisten, in Anhoffung einer schöneren Zukunft und im Vertrauen auf die Gerechtigkeit ihrer Sache.“

Die Schlacht ging für den Augenblick verloren. Aber die Getreuen waren nicht besiegt. Die ungarische Regierung schritt fort auf der unheilvollen Bahn der Magyarisirung; sie brachte im Jahre 1879 einen Gesetzentwurf ein, nach welchem in jeder Volksschule das Magyarische gelehrt werden müsse – und das in einem Staate, in dem zwei Drittel Nichtmagyaren einem Drittel Magyaren gegenüberstehen. Der sächsische Abgeordnete E. Gebbel hatte Recht, als er diesen Zwang zur Erlernung dieser Sprache „eine neue Art des grundherrlichen und unterthänigen Verhältnisses, eine geistige Leibeigenschaft“ nannte. Die sächsischen Abgeordneten, darunter auch A. Zay, wiesen nach: das Gesetz sei abermals ein Rechtsbruch, indem es die Autonomie der confessionellen Schulen, die in Ungarn der einzige Hort der nationalen nichtmagyarischen Bildung sind, schwer schädige und die Volksbildung hemme, weil sein Zweck nicht Bildung, sondern – Magyarisirung sei.

Mit scharfen Worten geißelte Adolf Zay die Thatsache, daß die innere Politik Ungarns zum Theil von Renegaten gemacht werde, und „daß das Schmarotzergeschlecht der Neophyten nur dort zu Einfluß und Macht gelangen kann, wo das öffentliche Leben krank ist“, und schloß die Rede mit dem Wunsche, „daß es dem magyarischen Stamme rechtzeitig gelingen werde, sich aus dem Taumel des forcirten Patriotismus dieser Tage zu ernüchtern“.

Ein vergeblicher Wunsch! Der Trank des Chauvinismus wirkt nicht nur berauschend, er läßt den einmal Gefangenen nicht mehr frei.

Zur Magyarisirung der Volksschule war der erste Schritt gethan; Gymnasium und Realschule sollten rasch folgen. Im März dieses Jahres kam das Mittelschulgesetz zur Verhandlung vor den ungarischen Reichstag, dessen Zweck kein anderer war, als die Magyarisirung der Mittelschulen. Und doch giebt es heute schon keine anderen deutschen Gymnasien in ganz Ungarn als die sächsischen in Siebenbürgen. Die anderthalb Millionen Deutsche in Ungarn haben zur Erziehung ihrer Intelligenz blos – magyarische Anstalten!

Das Mittelschulgesetz ist in Deutschland vielfach erörtert worden und darum wohl bekannt: es zwingt alle nichmagyarischen Anstalten zur obligaten Erlernung des Magyarischen in weitem Ausmaß, fordert magyarische Lehramtsprüfung von allen Candidaten, erschwert damit insbesondere den Deutschen den Besuch


  1. Eine solche rasch entschlossene und gelungene That war, um auch aus dem nichtpolitischen Leben Wolff’s ein Beispiel anzuführen, die Gründung des „Siebenbürgichen Karpathenvereins“, den er wie mit einem Schlage 1880 auf 1881 in’s Leben rief und der heute 1300 Mitglieder zählt (Vorstand Dr. Conrad in Hermannstadt) und mit größtem Erfolge daran arbeitet, die Schönheiten der siebenbürgischen Geblrgswelt den Reisenden zu öffnen.
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Verschiedene: Die Gartenlaube (1883). Leipzig: Ernst Keil, 1883, Seite 646. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1883)_646.jpg&oldid=- (Version vom 17.1.2024)