Seite:Raisonirendes Journal vom deutschen Theater zu Hamburg (1801) Seite 130.jpg

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weit hinaus zu sezen, die evidentesten Absurditäten in mehrmaligen Wiederholungen gerade um deswillen hervortreten zu laßen, weil bereits öffentliche Urtheile sie als solche gerügt haben; dergleichen Procedere kann aber auch nur in Hamburg geltend durchgeführt werden. An andern Orten nimmt das Publikum entschieden die Parthie vernünftiger Kunstrichter, und die Directionen müßen wohl gegründeten Tadel, bescheidene Zurechtweisungen, der Leztern beachten – wenn sie nicht den Widerwillen des Erstern gegen offenbare, mehrmals hintereinander erscheinende, Fehler zu öffentlichen Aeußerungen während der Production reizen, oder, wenn auch diese Nichts fruchten, die Schauspielhäuser nach und nach verlaßen sehen wollen. Hier ist es ganz anders. Das Publikum verlangt zwar, daß die Defecte unsers deutschen Theaterwesen im Ganzen und Einzelnen von Sachkennern, und Kunstrichtern, gerügt werden sollen, es giebt denen Critiken darüber, die auf den derbsten Ton gestimmt sind, vor andern im sanftern Colorit aufgetragenen, überwiegenden Beyfall, es lieset öfteres, und mitunter hochgespanntes, Lob, wenn es auch noch so gerecht ist, bey Weitem nicht so gerne, als immer währenden Tadel, wenn er auch noch so sehr durchfällt, es kümmert sich aber nicht mit der mindesten Theilnahme darum, ob die öffentlichen Critiken auch nur einigen Nuzen