Über die Schwierigkeiten, genauere Kenntnisse von der reichsritterschaftlichen Staats- und ökonomischen Verfassung zu erhalten

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Autor: Anonym
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Titel: Über die Schwierigkeiten, genauere Kenntnisse von der reichsritterschaftlichen Staats- und ökonomischen Verfassung zu erhalten, ihre Ursachen und die Mittel ihnen abzuhelfen, nebst einem Vorschlag zu einer reichsritterschaftlichen statistischen Topographie
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aus: Journal von und für Franken, Band 2, S. 544–557
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1791
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
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III.
Über die Schwierigkeiten, genauere Kenntnisse von der reichsritterschaftlichen Staats- und ökonomischen Verfassung zu erhalten, ihre Ursachen und die Mittel ihnen abzuhelfen, nebst einem Vorschlag zu einer reichsritterschaftlichen statistischen Topographie.

Man sucht seit einem Decennium so viel als möglich die Statistik Teutschlands im Allgemeinen und in ihren besondern Theilen auszubilden, und man ist in diesem Studium durch die Bemühungen so vieler einsichtsvoller und thätiger Männer ziemlich weit gekommen. Bey allem dem bleibt uns in diesem Fache immer ein großes Stück unbebauten Felds übrig, das erst durch Zeit und Arbeit urbar gemacht werden muß.

Teutschland ist in so viele größere und kleinere Provinzen, und diese wieder unter so viele Besitzer vertheilt, daß es nicht so leicht, als jedes andere Land, beschrieben und eine genauere Kenntniß davon mitgetheilt werden kann. Religion, Regierung, Nahrungsquellen, Industrie sind im nördlichen Teutschland| anders, als im südlichen; im westlichen anders, als im östlichen.

Oft gleichen sich sogar zwey kleine aneinander gränzende Länder nur in wenigen Stücken, und sind in vielen andern ganz und gar verschieden. In einem Lande ist die Regierung thätig, und sucht Aufklärung, Industrie und Menschenglück unter ihren Unterthanen zu befördern; in dem andern liegen alle Nahrungsquellen und alle Cultur aus vielen, im Allgemeinen nicht zu bestimmenden Ursachen darnieder. Soll daher ein Ganzes aufgebaut werden d. h. soll man hoffen können, eine genaue Kenntniß von ganz Teutschland zu erhalten: so muß man zuvörderst eine genaue Kenntniß jedes einzelnen Landes zu erlangen suchen. Hernach läßt sich erst daran denken, diese Bruchstücke zu ordnen: denn, bis die Theile vollkommen sind, wird man nie eine richtige, genaue Beschreibung von ganz Teutschland verfertigen – und die Stärke oder Schwäche, die Cultur und Industrie, oder den Mangel daran richtig bestimmen können.

Sonderbar ist es, daß diese Bemühungen bey größern und beträchtlichen Ländern weit leichter mit einem glücklichen Erfolg gekrönt werden, als bey kleinern. Was im Allgemeinen| die Ursachen davon seyn mögen, will ich hier nicht erörtern, sondern nur bemerken, daß genauere Nachrichten von der Beschaffenheit dieser kleinen Districte dem Statistiker unentbehrlicher sind, um nicht vieles an der Vollständigkeit seiner Wissenschaft zu verlieren, als man wohl dem ersten Anschein nach glauben möchte. Man muß ihre Wichtigkeit nicht immer nach dem Verhältniß ihrer Größe beurtheilen. Erst in neuern Zeiten fängt man an, Materialien zu ihrer Geschichte und Statistik zu sammeln.

Unter allen ist die reichsritterschaftliche Staats- und ökonomische Verfassung noch am allerunbekanntesten, und in ein den Profanen undurchdringliches Dunkel gehüllt, obgleich die Reichsritterschaft ein beträchtliches Corpus, und ihre Besitzungen ein großes Stück Landes ausmachen. Die Gründe davon sind leicht einzusehen.

Umgeben von vielen, größtentheils mächtigen Reichsständen, in beständigem Streit wegen mühsam erhaltener und immer bestrittener kaiserlichen Privilegien, bildet die Reichsritterschaft aus ihren in dem Schwäbischen, Fränkischen und Rheinischen Kreise, so sehr zerstreuten Besitzungen einen eignen kleinern für sich| selbst durch eigene Kräfte bestehenden Staatskörper. Seine Gründung und seinen Ursprung verdankt er jenen Zeiten, wo die Kaiser die Majestätsrechte und die Regalien nebst großen Kammergütern in Teutschland noch befassen, und die Edlen damit begabten. Nach dem Fall des Hohenstaufischen Hauses wurden in diesen Kreisen keine allgemeinen Herzoge mehr angestellt, und die Häuser, welche sich nach und nach emporgeschwungen, acquirirten durch Kauf, Heyrathen, Lehensaufträge etc. nur Particularrechte, und keineswegs eine allgemeine Landeshoheit, und sie konnten solche in jenen Zeiten, wo allgemeine Fehde und Krieg ganz Teutschland verwüstete, wo die streitbaren Ritter auf felsenvesten Burgen es noch wagen konnten, an der Spitze ihrer Mannen Fürsten zu bekämpfen, nicht auf diese ausdehnen. Standhaft verfochten diese ihre Freyheit und Unmittelbarkeit, treu dem Kaiser, eisern und trotzig gegen alle Anmassungen der Stände. Nach und nach bekam Teutschland eine vestere Verfassung, die kleineren Kriege hörten auf, und was jeder einzelne Partisan an Rechten und Besitzungen gewonnen hatte, blieb ihm, und wurde ihm durch Gesetze und Verträge gesichert. Zu eng verknüpft mit dem| kaiserlichen Interesse, als daß der Kaiser die Reichsritterschaft hätte sinken lassen können, behielt auch diese, die sich inzwischen durch Vereine und Verbindungen geschützt hatte, den Besitz aller ihrer so mühsam erkämpften Rechte, trotz alles Widerspruchs und aller gegentheiligen Versuche der mächtigern Fürsten.

Ihre Verfassung wurde durch neue kaiserliche Privilegien bestättigt, und in dem Westfälischen Frieden feyerlich anerkannt. In neuern Zeiten suchten zwar die Stände die Reichsritterschaft immer einzuschränken, konnten aber doch nicht zu ihrem Zweck gelangen. Die Quelle der Streitigkeiten ist noch nicht verstopft, sondern nur gehemmt, und die ehemahligen Fehden verwandelten sich in langwierige reichsgerichtliche Processe, welche gleich verderblich als jene, obschon nicht so blutig sind. Ewiger Kampf und nie gestillter Streit! Ewige Wirkung und Gegenwirkung!

Da nun also das ganze System der Reichsritterschaft auf Besitzstand, alten Observanzen und nicht gänzlich zugestandenen Prärogativen beruht; da sich ihr Ursprung in die dunkeln Zeiten des Alterthums verliert: so läßt sich leicht einsehen, daß nicht geringe Kenntnisse, nicht gemeine Geschichtskunde, und ausserordentliche| Unterstützung dazu gehören, um im ritterschaftlichen staatsrechtlichen Fache pragmatische Arbeiten zu liefern, und nicht bloß auf leere Hypothesen zu bauen. – Allein diese Arbeit ist auf allen Seiten erschwert. Ein reichsständischer Diener und jeder andre Gelehrte kann die besondern Quellen und Gründe des reichsritterschaftlichen Staatsrechts, als die Generalcorrespondenz-Tagsrecesse, die reichsritterschaftlichen Statuten und die Observanz, die Recesse der einzelnen Ritterkreise, und der besondern Ritterorte schwer zum Gebrauch erhalten, und würde vielleicht ganz andere, als ritterschaftliche Grundsätze aufstellen. Ein ritterschaftlicher Diener hingegen würde zwar die eben genannten Quellen benutzen können, aber auch auf der andern Seite zu weit gehen, und sich auf einseitige, bestrittene Sätze stützen müssen, auch nicht alles bekannt machen dürfen und können, was er wohl zu seinem Vorhaben gebrauchen müßte – eine Vorsicht, die der Reichsritterschaft gewiß mit Recht nicht verdacht werden kann.
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So lange, bis alle Streitigkeiten der Ritterschaft mit mächtigern Ständen durch Gesetze und Verträge abgethan sind, läßt sich also in diesem Fache nichts vollkommenes erwarten,| und die von den verdienstvollen Männern, Moser, Mader, Kerner u. a. gelieferten Werke verdienen zwar allen Dank, sind aber nichts weniger als vollkommen, und bedürfen immer noch unzählige Berichtigungen und Verbesserungen.
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Die ökonomische Verfassung der Reichsritterschaft könnte aber doch wohl bekannter gemacht werden, ohne daß die eben berührten Schwierigkeiten in den Weg treten würden. Wenn man von dieser Seite alles zu verheimlichen und alle Bekanntwerdung zu verhindern sucht; so gehört dieses wohl mit Recht unter die Classe der politischen Vorurtheile, die hoffentlich bald aus allen kleinern und größern Staaten verbannt seyn werden. Man kann freylich der Reichsritterschaft nicht zumuthen, daß sie alle ihre Einkünfte, ihre Stärke und Schwäche vor Jedermanns Augen darlegen soll; aber im übrigen könnte es ihr ganz gleichgültig seyn, wenn die Verfassung und der Zustand ihrer Besitzungen bekannter würde, als er gegenwärtig ist. Ja sie könnte sich sogar davon große Vortheile versprechen: denn was anders als Publicität hat dazu beygetragen, den Regenten über so viele Fehler der Einrichtung ihrer Staaten die Augen zu öffnen, und sie zu| deren Verbesserung anzureizen? Was hat Industrie, Betriebsamkeit und Bearbeitung neuer Erwerbszweige so sehr verbessert? Nichts anders, als öffentliche Bekanntmachung.

Wie glücklich könnten nicht die reichsritterschaftlichen Unterthanen seyn, wenn man durchaus darauf bedacht seyn wollte, sie glücklich zu machen! Jeder Herr hat nur eines oder wenige Rittergüter zu übersehen. Würden diese immer gehörig verwaltet, sähen die Herrschaften alle darauf, Gewerbe und Nahrung zu verbessern, Bevölkerung und Betriebsamkeit zu befördern, der Industrie aufzuhelfen, die Einkünfte durch wahre Sparsamkeit zu vermehren: wie vortheilhaft würde sich in kurzem ihr Zustand verändern. Wie sehr würde das Rittercorpus an innerer wahrer Stärke gewinnen! Aber leider ist der wahre Patriotismus und nützliche Gemeinsinn heut zu Tage zum Theil erloschen und zum Theil unterdrückt.

Aber eben daher gedeihen auch allgemeine nützliche Anstalten hier schwerer als anderswo, und das Sprichwort: viel Köpfe, viel Sinne, bewährt seine Wahrheit. Nicht leicht wird eine allgemeine Verordnung zur Beförderung wahrer Aufklärung oder zum Nutzen der Industrie, eine große Anstalt z. B. eine Brandversicherungs-[1]| oder Wittwencasse zu Stande kommen, und alle bisher von einzelnen Mitgliedern deshalb gewagten Versuche waren immer fruchtlos. Im Allgemeinen läßt sich daher auch über die ritterschaftliche Staatswirthschaft, den Zustand der Industrie, Bevölkerung, Aufklärung und Ökonomie in den reichsritterschaftlichen Besitzungen sehr wenig sagen.
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| Im Ganzen darf man annehmen, daß jedes einzelne Rittergut sich in eben dem blühenden oder minder blühenden Zustande befinde, wie das grössere Land, von welchem es umgeben ist. Der Bauer richtet sich nach der alten hergebrachten Landessitte in Erziehung seiner Kinder und Bebauung seines Feldes, die er von seinen Voreltern erlernt hat, und betrachtet jede Veränderung darin, als eine schädliche und verderbliche Neuerung, sträubt sich auch dagegen so lange aus allen Kräften, bis er den Nutzen davon endlich nothgedrungen einsehen muß. Viel kann in diesem Stück der Herr und der Amtmann durch gutes Beyspiel und Ermunterung thun, wobey man jedoch ganz und gar nicht vergessen muß, auf die locale Verfassung jedes Orts große Rücksicht zu nehmen, wenn eine ökonomische oder jede andere Verbesserung von Bestand seyn soll. An manchem Ort ist z. B. die Austheilung der Gemeinfelder, die Einführung des Kleebaus, die Stallfütterung von Nutzen, am andern nicht. Nach der Gelegenheit und den Umständen jedes Ritterguts kann also an manchen Orten eine Verbesserung eingeführt werden, an den andern nicht, und an denjenigen Orten, wo viele Verbesserungen möglich| sind, kommt wieder sehr viel darauf an, ob die Herrschaft sich bemüht, ihre Unterthanen zum Fleiß und zur Thätigkeit aufzumuntern, oder nicht. – Einige ritterschaftliche Orte haben sich binnen dem Zeitraum weniger Jahre sehr zu ihrem Vortheil verändert, zum Beweis, daß es wohl möglich ist, auch in kleinern Districten Nahrung und Erwerb sehr zu erweitern, so bald man nur will. So hat man z. B. auf sehr vielen Rittergütern den Kleebau mit großer Mühe und zum wahren Vortheil der Unterthanen eingeführt, die großen herrschaftlichen Meyereyen unter viele Pachter vertheilt oder unter mehrere Unterthanen vererbt, die Naturalfrohnen aufgehoben und in Geld verwandelt, gute Schulbücher angeschafft und andere gute Anstalten getroffen.
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Dieses sind aber lauter besondere Verbesserungen einzelner Güter, und keine allgemeinen reichsritterschaftlichen Anstalten. Mit diesen ist deswegen nicht fortzukommen, weil das ganze Corpus oder jeder einzelne Canton auf den ihm einverleibten Rittergütern keine Landeshoheit, auch nicht einmahl eine eigentliche Gerichtbarkeit hat, sondern beyde mit allen davon abhängenden Rechten den einzelnen Besitzern zustehen, die sich darin nicht einmahl| durch Mehrheit der Stimmen etwas vorschreiben lassen, so daß eines jeden besondere Einwilligung dazu erfordert wird. Und auch nach gegebener Einwilligung hängt es meistentheils von ihm noch allein ab, wie weit er sie zum Vollzug bringen wolle. Dieses ist die Hauptursache, warum sich von allgemeinen reichsritterschaftlichen Policey- und Verbesserungs-Anstalten, und also auch im Ganzen von dem minder oder mehr blühenden Wohlstand der reichsritterschaftlichen Besitzungen sehr wenig sagen läßt. An allgemeine Erziehungsanstalten, Fabriken und Manufacturen, die auf gemeinschaftliche Kosten erhalten würden, ist niemahls zu denken.
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Was man also zur Zeit noch zur Vervollkommnung der ritterschaftlichen Statistik thun kann, bestehet meines Erachtens darin, daß man genaue Nachrichten von einzelnen Rittergütern sammle, und daraus mit der Zeit die Statistik einzelner Cantone, dann einzelner Ritterkreise, und endlich der ganzen Reichsritterschaft zusammensetze. Wie wäre es also, wenn jeder ritterschaftliche Amtmann, Pfarrer oder wer sonsten auf einem Rittergute lebt, zuverlässige und genaue Nachrichten davon einschicken wollte. Ein Sammler würde alsdann diese| Bruchstücke zusammen fassen, vergleichen, ordnen, und eine ritterschaftliche statistische Topographie daraus zusammensetzen können z. B.

Freyherrliche Besitzungen

1) ... ein Rittergut, gelegen da und da, umgränzt gegen Osten von ... gegen Westen von ... u. s. w. gehört zum Canton ... Menge der Einwohner
 1) christliche
 2) jüdische
Religion.

Besondere Sitten und Gebräuche, wenn dergleichen vorhanden sind.

Nahrung, Viehzucht, Ackerbau, besondere Gewerbe.

Anstalten zu deren Beförderung, Rechte des Guts in Ansehung der Jagd, Wälder, Fischerey etc. etc.

 Abnahme und Zunahme der Bevölkerung.
 Industrie, Aufklärung.
 Besondere Gebäude.

Ist die Stallfütterung, Austheilung der Gemeinstücke u. s. w. eingeführt, oder nicht? Hat man davon Vortheil oder Nachtheil verspürt?

| Gehen besondere Mißbräuche im Schwang u. s. w.
2) ....
3) ....
 u. s. f.

Wie sehr müßte durch ein solches Werk die Statistik der Ritterschaft gewinnen? Wie sehr würde dadurch die Übersicht des Ganzen erleichtert werden? Und wie viele Mängel und Gebrechen einzelner Orte könnten dadurch entdeckt und ihnen vielleicht mit leichterer Mühe abgeholfen werden?

Doch der Raum verbietet mir, mich weitläuftiger über diesen Gegenstand zu erklären. Ich schließe daher mit dem herzlichen Wunsche, daß Patrioten unter den reichsritterschaftlichen Dienern meinen nur kurz hingeworfenen Vorschlag prüfen, verbessern und so dann sich zu dessen Ausführung vereinigen möchten. Allein leider ist zu fürchten, daß er immer ein blosser frommer Wunsch bleiben wird, wie so viele andere, die schon zum Besten der Ritterschaft vergebens gethan worden sind.



  1. [552] Meines Wissens ist noch keine Brandversicherung bey einem Canton eingeführt, als bey dem Schwäbischen Canton Donau, welcher ein Capital der eingeschätzten Gebäude von 3047855 fl. zusammen gebracht hat. Herr Johann Christian Rebmann, Reichsritterorts Steigerwaldischer Cassier, hat zwar 1789 zu Erlang auf 60 S. in 4 herausgegeben: Vorschlag zu einer allgemeinen reichsritterschaftlichen Brandversicherungs-Gesellschaft; und hat sich bemüht, einen leicht ausführbaren Plan zu entwerfen, welcher sowohl für jeden einzelnen Canton, als für jeden Kreis, oder auch für alle drey Ritterkreise zusammen angewendet werden könnte und alle Einwendungen und Bedenklichkeiten dabey zu heben gesucht. Allein zur Zeit ist derselbe noch nicht ausgeführt worden, sondern etwan der vierte Theil der reichsritterschaftlichen Unterthanen befindet sich in fremden Brandassecurations-Instituten; und die übrigen sind ihrem Schicksal überlassen. Einzelne Cantonen scheinen sich für zu schwach zu einer solchen Anstalt zu halten, und um in eine Verbindung zu treten, scheint es an hinlänglichen gegenseitigen Vertrauen zu fehlen.