ADB:Amelang, Karl Ludwig

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Artikel „Amelang, Karl Ludwig“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 393, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Amelang,_Karl_Ludwig&oldid=- (Version vom 25. April 2024, 12:51 Uhr UTC)
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Amelang: Karl Ludwig A., geb. 27. April 1755 zu Berlin, † 16. Juli 1819, widmete sich seit 1776 der Advocatur, wurde später zugleich als Rath am Criminalsenate des Kammergerichts angestellt und setzte nach erfolgter Justizreform seine Praxis als Assistenzrath und Justizcommissar fort. Einen auch im Ausland bekannten Namen erwarb er sich durch die Vertheidigung des Predigers Schulz. („Zur Vertheidigung des Predigers Herrn Schulz zu Gielsdorf“ 1792; „Vertheidigung des Pred. Schulz in der 2ten Instanz“ 1798. Vgl. dazu auch: „Religionsproceß des Predigers Schulz zu Gielsdorf“ 1792.) 1792 wurde er mit dem Prädicate geh. Kriegsrath zum Director des Berliner Stadtgerichts und Justitiarius des Polizeipräsidiums befördert. Im J. 1797 plötzlich ohne Untersuchung entlassen und nach Magdeburg verwiesen, ward er nach dem Thronwechsel zurückberufen und als geh. Postrath angestellt, 1808 wieder Justizcommissar am Kammergericht, daneben Consulent des Generalpostamts und Syndicus der Offizier-Wittwencasse. Von seinen Schriften sind besonders hervorzuheben jene in religiös-politischer Hinsicht interessanten Vertheidigungsschriften für den Prediger Schulz, einen Mann reinsten, makellosen Wandels, der von allen Gliedern seiner Gemeinde hoch verehrt und innig geliebt, der orthodoxen Geistlichkeit unbequem wurde, da er bestrebt war, in seinen Predigten mehr dem „gut Handeln,“ als zu dem „Glauben“ an althergebrachte Formeln und Anschauungen anzuleiten, zumal er öffentlich in einer seiner Schriften: „Versuch einer Anleitung zur Sittenlehre für alle Menschen,“ den damals anstößig erscheinenden Ausspruch that, es habe die Vernunft keine Erkenntniß einer bestimmten Gottheit, d. h. sie wisse nichts von der Beschaffenheit des zureichenden Wesens etc. und derartige Ansichten seinen Gemeinden im Zopfe, nicht in der vorgeschriebenen Perücke vorzutragen wagte. Mit Gründler gab A. das „Archiv des preuß. Rechts,“ 3 Bde. Berl. 1799–1800 und dessen Fortsetzung: „Neues Archiv der preuß. Gesetzgebung und Rechtsgelehrsamkeit,“ 4 Bde. Berl. 1800–1805 heraus, welchem durch Rescript vom 19. Febr. 1800 officielles Ansehen beigelegt wurde. A. spielte auch eine Rolle in dem bekannten Processe des Buchdrucker Unger gegen den Oberconsistorialrath Zöllner in Censurangelegenheiten wegen eines verbotenen Buches, dessen Akten von Unger 1791 herausgegeben sind, und an welchem auch Wilhelm v. Humboldt als Deputirter mitwirkte (Haym, Wilh. v. Humboldt Berl. 1856. S. 33. 34.)

Meusel, G. T. I–XIII. Hallische Litt. Zeitg. 1819, II. S. 845 f. Leipz: Litt. Zeitg. 1819, S. 2155.