ADB:Burckhardt, Carl

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Artikel „Burckhardt, Karl“ von Wilhelm Vischer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 574–575, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Burckhardt,_Carl&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 07:32 Uhr UTC)
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Burckhardt: Karl B., schweizerischer Staatsmann, geb. 29. Juni 1795 in Basel, † 1. Febr. 1850 in Pisa. Er studirte die Rechtswissenschaft in Heidelberg und Göttingen, promovirte 1818 auf letzterer Universität, wurde 1821 Präsident des neu organisirten Civilgerichts seiner Vaterstadt und im folgenden Jahre Mitglied des großen Rathes. – Hier erscheint er bald als das Haupt der jüngern Opposition, welche auf zeitgemäße Reformen drang, und auch durch Privatvereine, namentlich die im J. 1777 gegründete gemeinnützige Gesellschaft, deren Geschichte während der ersten fünfzig Jahre ihres Bestehens er geschrieben hat, wirkte er in gleichem Sinne. Diese Reformbestrebungen waren ihrem endlichen Siege nahe, als der Einfluß der Julirevolution auch in der Schweiz das Feuer der Revolution anfachte, und der Aufstand der Landschaft Basel erfolgte. Die Losung Burckhardt’s war: Gewährung der billigen Forderungen, aber Widerstand gegen alles ungesetzliche Auftreten, und als später durch die Intervention der Tagsatzung das Einschreiten der Regierung gehemmt war: passiver Widerstand, nur im äußersten Nothfalle Abwehr von Gewalt durch Gewalt. Während der Dauer dieser Wirren war er am 6. Febr. 1832 zum Bürgermeister gewählt worden. Nach der im J. 1833 erfolgten definitiven Trennung von Stadt und Land wurde er der Hauptträger der nunmehr von Basel befolgten Politik, welche dahin ging, das durch die gebrachten Opfer schwer geschädigte Gemeinwesen durch Zusammenwirken der vorhandenen Kräfte nach allen Seiten auszubauen, den Pflichten gegen die Eidgenossenschaft mit Ausschluß aller Bitterkeit über das Geschehene treu nachzukommen und eine gesunde Entwicklung in Bundesverhältnissen gewissenhaft zu befördern. Diese eidgenössische Politik Basels vertrat B. je alle zwei Jahre als Gesandter auf den Tagsatzungen mit der ihm eigenen Milde und Klarheit. Die von ihm vertretene Politik hatte sich in Basel nach zwei Seiten hin zu vertheidigen; zuerst waren es Angriffe von rechts her, denen sie angesetzt war, seit dem J. 1841 aber, seit durch die aargauische Klosterfrage die Parteiung in der Eidgenossenschaft sich geschärft hatte, wurde B. mehr und mehr die Zielscheibe der radicalen Opposition. Als nach der Verfassungsrevision von 1846 die Behörden neu constituirt wurden, [575] lehnte er eine Wiederwahl in die Regierung ab. Er wurde zum Präsidenten des Appellationsgerichtes gewählt. Den 1. Febr. 1850 starb er in Pisa, wohin er sich zur Wiederherstellung seiner zerrütteten Gesundheit begeben hatte.

Nekrolog K. Burckhardt’s von Andreas Heusler, Basler Zeitung 1850, Nr. 36.