ADB:Jordan, Louis von

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Artikel „Jordan, Johann Ludwig von“ von Paul Bailleu in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 506, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jordan,_Louis_von&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 08:50 Uhr UTC)
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Jordan: Johann Ludwig von J., geb. zu Berlin am 3. September 1773, bürgerlicher Abstammung, besuchte zuerst das französische Gymnasium in seiner Vaterstadt, dann die Universität Halle, wo er sich juristischen Studien widmete. Nach Ablegung seiner Prüfungen wurde er in Berlin nach einander Auscultator, Referendar, Assessor und Deposital-Rendant bei der französischen Justizkammer. Empfohlen von dem Staatsminister Thulemeier und den Geh. Legationsräthen Lecoq und von Raumer, wurde er am 29. Januar 1799 mit dem Titel Geheimsecretär als zweiter Journalist im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten angestellt. Am 17. Januar 1802 zum Kriegsrath ernannt, wurde J. durch Hardenberg, der sein Gönner war und blieb, allmählich zu wichtigeren politischen Geschäften herangezogen. Im J. 1806 hatte er Antheil an den Verhandlungen, welche durch die Uebergabe von Ansbach an die Franzosen veranlaßt wurden, wobei er so viel Gewandtheit zeigte, daß er auch während des Krieges von 1806 und 1807 und in den darauf folgenden Jahren vielfach zu Unterhandlungen mit den Franzosen verwendet wurde. Bei der durch A. F. F. von Goltz im J. 1809 vollzogenen Neuorganisation des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten trat J. als Geheimer Kriegsrath an die Spitze des Secretariats der zweiten Section, im Juli 1810 nach dem Eintritt Hardenberg’s als Staatskanzler, wurde er vortragender Rath derselben Section und am 29. Septbr. 1810 Staatsrath. Sein Geschäftskreis umfaßte hauptsächlich die durch das Continentalsystem und die Beschlagnahme der Colonialwaaren hervorgerufenen Verhältnisse. Bei Beginn der Erhebung von 1813 folgte J. dem Staatskanzler Hardenberg von Berlin nach Breslau und blieb ihm während der Feldzüge von 1813 und 1814, wie während der Verhandlungen zu Paris und auf dem Congreß zu Wien beständig zur Seite. Am 20. August 1814 erfolgte seine Ernennung zum wirkl. Geh. Legationsrath und zum Chef der zweiten, bald darauf der zweiten und dritten Section im Ministerium des Auswärtigen. Am 17. Januar 1816 erhob ihn Friedrich Wilhelm III. in den Adelsstand. Nachdem er in den Jahren 1816–1818 in außerordentlichen Missionen in Warschau, Wien und Dresden erfolgreich thätig gewesen war, wurde er am 14. Jan. 1819 zum Gesandten am königlich sächsischen Hofe ernannt und bald darauf auch bei den herzoglich sächsischen, schwarzburgischen und reußischen Häusern beglaubigt. Im J. 1829 unterzeichnete er als preußischer Bevollmächtigter den Ehepakt zwischen dem Prinzen Wilhelm von Preußen und der Prinzessin Auguste von Weimar. Den Gesandtschaftsposten in Dresden hat J. bis in den Juli 1848 bekleidet. Er starb am 4. Septbr. 1848 in Dresden.

Neuer Nekrolog der Deutschen, 1828 (guter Artikel von Heinrich Döring). Akten des Geh. Staatsarchivs.