ADB:Korn, Georg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Korn, Georg“ von Rudolf Schwarze in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 705–706, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Korn,_Georg&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 02:52 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Körle, Pankraz
Nächster>>>
Korn, Maximilian
Band 16 (1882), S. 705–706 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Georg Korn (Jurist) in der Wikipedia
Georg Korn in Wikidata
GND-Nummer 116340282
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|16|705|706|Korn, Georg|Rudolf Schwarze|ADB:Korn, Georg}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=116340282}}    

Korn: Georg K., Jurist und Historiker, geb. am 15. September 1837 zu Frankfurt a. O. als Sohn des daselbst 1851 verstorbenen Justizraths K. Vorgebildet auf dem Gymnasium seiner Vaterstadt und seit 1851 auf dem zu Cottbus, studirte er von 1858–61 in Breslau die Rechte. Nachdem er die erste juristische Prüfung bei dem Appellationsgericht in Frankfurt a. O. glänzend bestanden hatte, trat er als Auscultator beim Kreisgericht in Cottbus ein; doch schon 1862 veranlaßte eine Arbeit, welche er über die daselbst aufbewahrten älteren Urkunden verfaßte, seine Berufung als Secretär an das Provinzial-Staatsarchiv in Breslau. Hier promovirte er 1863 zum Doctor der Rechte mit der Dissertation „De obnoxiatione et wadio antiquissimi juris germanici“ und gab 1864 in Gemeinschaft mit Grünhagen die „Regesta episcopatus Vratislaviensis“ (Theil I bis 1302 in 4°) heraus. Schon hatte er auch die „Schlesischen Urkunden zur Geschichte des Gewerberechts vor 1400“ im Manuscript vollendet, als der Krieg Preußens gegen Oesterreich ihn zu den Fahnen rief. So konnte er erst nach dem Feldzuge, in welchem er als Landwehrlieutenant im 3. schlesischen Füsilierregiment Nr. 38 an der Schlacht bei Skalitz und Königgrätz ehrenvollen Antheil genommen hatte, jenes Werk (Codex diplom. Silesiae, [706] Bd. VIII, 1870 in 4°) im Druck erscheinen lassen. 1869 habilitirte er sich als Docent der Rechtswissenschaft bei der Universität Breslau mit der Schrift „De jure creditoris in personam debitoris qui solvendi non est, secundum jus aevi medii germanicum“ und versammelte bald einen größeren Zuhörerkreis in seinen Vorlesungen um sich. Von dem „Urkundenbuch der Stadt Breslau“, dessen Herausgabe er begann, sollte nur der erste Theil, welcher die Jahre 1214–1377 umfaßt (1870 in 4°) erscheinen. Beim Ausbruch des französischen Krieges auf seinen speciellen Wunsch, um in erster Reihe zu fechten, dem Garde-Grenadier-Regiment Königin Elisabeth zugewiesen, ward er am 18. August 1870 vor Metz beim Sturm auf die Höhen von Amanvillers erschossen. Erst nach seinem Tode erschien seine Abhandlung: „Die Pflichten der Stadt Breslau gegenüber den evangelischen Kirchen daselbst seit der Reformation“ in Dove-Friedberg’s Zeitschrift für Kirchenrecht (IX. 4. 1870) und 1881 wurden seine „Hinterlassenen Briefe aus dem Feldzuge 1866“ mit der Biographie des Verstorbenen von seinem Bruder, dem Landgerichtsdirector Louis K. in Berlin, herausgegeben, welche einen Einblick in die Idealität und Liebenswürdigkeit seines Charakters thun lassen.

Nekrologe erschienen: von Grünhagen in der Schlesischen Zeitung (1870, Nr. 406) und der Zeitschrift für Geschichte u. Alterthum Schlesiens, X. S. 499, sowie [von Th. Oelsner] im 48. Jahresber. der Schles. Gesellschaft für vaterl. Cultur, 1870, S. 292–94.