ADB:Lange, Gregor

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Artikel „Lange, Gregor“ von Robert Eitner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 632, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lange,_Gregor&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 18:43 Uhr UTC)
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Lange: Gregor L. (Langius), ein fleißiger Componist des 16. Jahrhunderts, aus Havelberg in Brandenburg gebürtig, der um 1574 Cantor an der Schule in Frankfurt a. O. war und gegen 1584 sich „Musicus in Breslau“ zeichnet. Seine letzte Dedicationsunterschrift rührt vom Jahre 1586 her und klagt er dort dem Rathe von Breslau, daß er contract an Händen und Füßen seinen Dienst aufgeben müsse. Ein baldiger Tod am 1. Mai 1587 erlöste ihn von den Leiden. Wie beliebt er bei seinen Zeitgenossen war und sein Andenken noch lange erhalten blieb, beweisen die bis 1615 immer neu aufgelegten Drucke seiner deutschen Lieder und ein Ausspruch in einem lateinischen Gedichte, welches sich in einem Liederbuche von Christoph Demantius von 1595 befindet. Dort heißt es: „Orlandus (scil. Lassus) valuit permultum cantibus olim, Langius et Lechner non valuere minus.“ Seine bis heut erhaltenen Compositionen bestehen in vier- bis zehnstimmigen Motetten, dreistimmigen deutschen Liedern, die ganz besonders das Interesse der Zeitgenossen erweckt hatten, und in Gelegenheitsgesängen zu Hochzeiten und Trauerfeierlichkeiten. Sie tragen mehr oder weniger den Stempel der erworbenen Kunstfertigkeit in seiner damaligen Vollendung. Eine Errungenschaft, die mit der Kunstfertigkeit heutiger Zeit eine große Aehnlichkeit hat - nur in anderer Weise. Die meisterhafte leicht contrapunktische Weise der Verschlingung der Stimmen, in Verbindung mit einer wahrhaft berückenden Klangfarbe, ist den Componisten der letzten Hälfte des 16. Jahrhunderts so eigen, daß man dieselbe selbst bei den Meistern untergeordneten Ranges findet, sowie heute die harmonische Beherrschung des Tonmaterials nebst der meisterhaften Benutzung des Klangmaterials der Instrumente Allgemeingut geworden ist und selbst der Tanzcomponist Gebrauch davon macht. Lange’s Werke findet man reichlich auf allen öffentlichen Bibliotheken vertreten, doch hat die neuere Zeit noch wenig Notiz von ihm genommen und keiner seiner Gesänge ist in neuerer Auflage erschienen, daher ein sicheres Urtheil über ihn noch künftiger Zeit harrt.